Antrag Nr. 01/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 13. Januar 2026
Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche an der Bezirkssportanlage Kastel
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahmen des Verkehrsdezernats (SV 6/2026 u.a.) zur Kenntnis, dass „linienhafte Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ in den Straßen an der Bezirkssportanlage straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig sind.
Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Bereich die Anordnung einer Tempo-30-Zone möglich ist, sofern der Ortsbeirat einen Beschluss für solch eine Zone fasst. Das Tiefbau- und Vermessungsamt werde dann mit Zustimmung des Ortsbeirats eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellen, heißt es in der Antwort des Dezernats an den Ortsbeirat.
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