Planungen für einen Neubau der Mainbrücke für Sondertransporte und Schwerstverkehr

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden über Planungen für einen Neubau der Main­brücke für Sonder­trans­porte und Schwerst­ver­kehr zu berichten.

Begrün­dung:
Der Tages­presse war Anfang Oktober zu entnehmen, dass das Land Hessen einen Neubau der Main­brücke zwischen Mainz-Kost­heim und Gustavs­burg plant, die im Unter­schied zur vorhan­denen für Sonder­trans­porte und Schwerst­ver­kehr geeignet sein soll. Mainz-Kost­heim ist bereits durch moto­ri­sierten Durch­gangs­ver­kehr belastet. Ein Verkehrs­kon­zept zur Entlas­tung wurde seitens des Stadt­pla­nungs­de­zer­nates immer wieder in Aussicht gestellt aber bisher nicht realisiert.

Schadstoffbelastung öffentlicher Bauten in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf über Schad­stoff­be­las­tungen in öffent­li­chen Bauten in Mainz-Kost­heim zu berichten.

Den aktu­ellen Stand der Schad­stoff­un­ter­su­chung in öffent­li­chen Bauten in Mainz-Kost­heim darzu­legen, oder, sollte noch keine Unter­prü­fung durch­ge­führt worden sein, umge­hend eine solche Über­prü­fung in die Wege zu leiten.

Begrün­dung:
In der Vergan­gen­heit wurden für Bau- und Sanie­rungs­maß­nahmen Stoffe einge­setzt, deren gesund­heit­liche Schäd­lich­keit nach­ge­wiesen ist, z.B. Form­alde­hyde, Asbest, PCB und Weitere. Es ist für einen Laien nicht nach­voll­ziehbar, ob Belas­tungen in öffent­li­chen Bauten vorhanden sind, so daß nur eine Unter­su­chung Klar­heit verschaffen kann.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kostheim

Inklu­sive Beschu­lung von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus Mainz-Kost­heim und ihre Auswir­kungen auf die örtli­chen Schulen

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1.) Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kost­heim besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den Kost­heimer Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2.) Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3.) Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4.) Mit welchen Auswir­kungen auf die Kost­heimer Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5.) Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Anmahnung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zur Beteiligung der Ortsbeiräte

Die Betei­li­gung der Orts­bei­räte bei städ­ti­schen Entschei­dungen ist nach § 83 Hessi­sche Gemein­de­ord­nung (HGO) zwin­gend vorge­schrieben. In welchen Fällen diese Betei­li­gung zu erfolgen hat, ist durch die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Landes­haupt­stadt Wies­baden in einer Geschäfts­ord­nung verbind­lich geregelt.

Gegen diese recht­li­chen Vorgaben wurde seitens des Magis­trats in jüngster Vergan­gen­heit mehr­fach verstoßen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel weist aus gege­benem Anlass darauf hin, dass die Betei­li­gung des Orts­bei­rats bei städ­ti­schen Entschei­dungen, die wesent­lich den Orts­be­zirk Mainz-Kastel betreffen, nach § 83 HGO zwin­gend vorge­schrieben ist und städ­ti­sche Richt­li­nien dies konkretisieren. 

Der Orts­beirat erwartet, dass diese Richt­li­nien seitens des Magis­trats einge­halten werden und die mit der Umset­zung der Sitzungs­vor­lagen verbun­denen Folgen in den Sitzungs­vor­lagen klar benannt werden bzw. deut­lich erkennbar sind und die Sitzungs­vor­lagen recht­zeitig vor ihrer Beschluss­fas­sung im Magis­trat dem Orts­beirat zur Bera­tung vorge­legt werden.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1. Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kastel besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den beiden Kasteler Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2. Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3. Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4. Mit welchen Auswir­kungen auf die beiden Kasteler Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5. Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?