Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim erwartet vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden offizielle Auskunft, ob geplant ist die Arbeitsgruppen der Sozialverwaltung (Bezirkssozialdienste, Grundsicherung für Erwerbslose usw.) aus der Ortsverwaltung von AKK zu entfernen.
Sollte dies der Fall sein, fordert der Ortsbeirat Mainz-Kostheim das ihm zustehende Recht auf Anhörung ein, bevor Fakten geschaffen werden.
Die AKK-Stadtteile sind von ihrer Stellung und Größe her eine Einheit, die dem Anspruch gerecht werden muss, über eine ortsnahe Verwaltung und Betreuung zu verfügen.
Weiter erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Informationen darüber, wie die gegebenenfalls zukünftig frei gesetzten Flächen in der Ortsverwaltung genutzt werden sollen.
Begründung:
Aus der örtlichen Presse war zu erfahren, dass es für die Kostheimer Bürgerinnen und Bürger zukünftig eine bessere soziale Betreuung geben soll. Die Verbesserung scheint nun aber darin zu bestehen, dass sozial schwache Betroffene, die zum Teil nicht das Geld für eine Busfahrkarte haben, in das weit entfernte Biebrich gelangen müssen. Angelegenheiten, die zuvor fußläufig erledigt werden konnten, sind in der Folge für viele nicht mehr durchführbar.
Geänderter Antrag der AUF:
Der Ortsbeirat Mainz-Kostheim erwartet vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden offizielle Auskunft, ob geplant ist die Arbeitsgruppen der Sozialverwaltung (Bezirkssozialdienste, Grundsicherung für Erwerbslose usw.) aus der Ortsverwaltung von AKK zu entfernen.
Wenn ja, fordert der Ortsbeirat Kostheim sein Recht auf Anhörung ein, bevor Fakten geschaffen werden.
Die Stadtteile Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim sind von ihrer Stellung und Größe her eine Einheit, die den Anspruch erhebt eine ortsnahe Verwaltung und Betreuung zu haben.
Des weiteren bittet der Ortsbeirat um Information, wie die frei gesetzten Flächen in der Ortsverwaltung genutzt werden sollen.
Begründung:
Laut Presse ist zu erfahren, dass es für die Kostheimer Bürgerinnen und Bürger eine bessere soziale Betreuung geben soll. Die Verbesserung scheint darin zu bestehen, dass sozial schwache Bürger/innen, die zum Teil nicht das Geld haben eine Busfahrkarte zu kaufen, in das weit entfernte Biebrich müssen. Dinge die zuvor fußläufig erledigt werden konnten, sind für viele nicht mehr durchführbar.
In geänderter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.