Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.

Begrün­dung:
In seiner Sitzung vom 8. Februar 2022 hat der Orts­beirat Kastel auf Antrag der AUF Frak­tion mit Beschluss Nr. 0159 die Einrich­tung einer Tempo-30-Zone in den Straßen am Fort Biehler beschlossen. Gemäß Schreiben des Verkehrs­de­zer­nats vom 25. März 2022 (SV 58) ist das Tiefbau- und Vermes­sungsamt auch entspre­chend beauf­tragt – weitere Infor­ma­tionen zum Zeit­punkt der Umset­zung gibt es bislang nicht. Hierum wird gebeten.

Thema Anlie­ger­straße: Auch hier wird auf den Beschluss Nr. 0159 verwiesen. Eine Antwort liegt dem Orts­beirat bislang nicht vor.

Herrn Herbert Emmler, Anwohner am Fort Biehler, der sich eben­falls für die Verkehrs­be­ru­hi­gung in der Sied­lung einsetzt und sich an das Verkehrs­de­zernat gewandt hat, liegt eine Antwort vom 21. April 2022 vor, siehe SV Nr. (tbd).

Es steht zu vermuten, dass der Orts­beirat auch abschlägig beschieden wird, d.h. eine Auswei­sung der Straßen als Anlie­ger­straßen abge­lehnt wird.

Dies aller­dings ledig­lich auf den Geset­zes­text zu stützen, ist für uns unter­kom­plex. Dies hatten wir bereits in unserem Antrag zur Sitzung am 8. Februar 2022 begründet.

Wir wieder­holen: Die Umwid­mung der Boelcke­straße am Fort Biehler in eine „Anlieger frei“ Straße ähnlich wie es vor kurzem im Zuge der Umlei­tung wegen der Salz­bach­tal­brücke in der Bern­hard-May- Straße geschehen ist, wäre eine einfache, kosten­güns­tige und schnell umsetz­bare Möglich­keit. Entspre­chende Fotos sind beigefügt.

Bis zur Aufstel­lung des entspre­chenden Verkehrs­schilds diente die Straße als „Schleichweg“ zur Umfah­rung der Ampel­an­lage am Herzogs­platz. Hier handelt es sich um die Zufahrt zum Friedhof, wodurch sogar ein Inter­esse der Allge­mein­heit an der Befah­rung besteht. Welche abwei­chende Ausle­gung der StVO hat in Biebrich zu einem anderen Ergebnis geführt?

Zudem wird darauf hinge­wiesen, dass mitt­ler­weile zuneh­mend Schwer­last­ver­kehr und Reise­busse den „Schleichweg“ durch die Sied­lung erkannt haben und nutzen.

Wir Wieder­holen: Ein Zuwarten ist den Anwohner nicht länger zuzu­muten. In den Haupt­ver­kehrs­zeiten rollt eine Lawine von Autos fast Stoß­stange an Stoß­stange durch die Sied­lung und macht ein Über­queren der Straße fast unmög­lich. Die Verkehrs­zäh­lung einer Anwoh­nerin am 28.01.2022 erbrachte 

Mainz-Kastel, den 15. Mai 2022
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 24.05.2022 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0063/​2022 (PiWi | PDF)


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