Antrag Nr. 11/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022
Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten,
- 1.) Verbindlich mitzuteilen, wann die Einrichtung der beschlossenen und zugesagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Siedlung Fort Biehler (Boelckestraße, Am Fort Biehler) vorgenommen wird.
- 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anliegerstraßen qualifiziert werden können und, im negativen Fall, eine überprüfbare Begründung zu verschriftlichen.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 8. Februar 2022 hat der Ortsbeirat Kastel auf Antrag der AUF Fraktion mit Beschluss Nr. 0159 die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in den Straßen am Fort Biehler beschlossen. Gemäß Schreiben des Verkehrsdezernats vom 25. März 2022 (SV 58) ist das Tiefbau- und Vermessungsamt auch entsprechend beauftragt – weitere Informationen zum Zeitpunkt der Umsetzung gibt es bislang nicht. Hierum wird gebeten.
Thema Anliegerstraße: Auch hier wird auf den Beschluss Nr. 0159 verwiesen. Eine Antwort liegt dem Ortsbeirat bislang nicht vor.
Herrn Herbert Emmler, Anwohner am Fort Biehler, der sich ebenfalls für die Verkehrsberuhigung in der Siedlung einsetzt und sich an das Verkehrsdezernat gewandt hat, liegt eine Antwort vom 21. April 2022 vor, siehe SV Nr. (tbd).
Es steht zu vermuten, dass der Ortsbeirat auch abschlägig beschieden wird, d.h. eine Ausweisung der Straßen als Anliegerstraßen abgelehnt wird.
Dies allerdings lediglich auf den Gesetzestext zu stützen, ist für uns unterkomplex. Dies hatten wir bereits in unserem Antrag zur Sitzung am 8. Februar 2022 begründet.
Wir wiederholen: Die Umwidmung der Boelckestraße am Fort Biehler in eine „Anlieger frei“ Straße ähnlich wie es vor kurzem im Zuge der Umleitung wegen der Salzbachtalbrücke in der Bernhard-May- Straße geschehen ist, wäre eine einfache, kostengünstige und schnell umsetzbare Möglichkeit. Entsprechende Fotos sind beigefügt.
Bis zur Aufstellung des entsprechenden Verkehrsschilds diente die Straße als „Schleichweg“ zur Umfahrung der Ampelanlage am Herzogsplatz. Hier handelt es sich um die Zufahrt zum Friedhof, wodurch sogar ein Interesse der Allgemeinheit an der Befahrung besteht. Welche abweichende Auslegung der StVO hat in Biebrich zu einem anderen Ergebnis geführt?
Zudem wird darauf hingewiesen, dass mittlerweile zunehmend Schwerlastverkehr und Reisebusse den „Schleichweg“ durch die Siedlung erkannt haben und nutzen.
Wir Wiederholen: Ein Zuwarten ist den Anwohner nicht länger zuzumuten. In den Hauptverkehrszeiten rollt eine Lawine von Autos fast Stoßstange an Stoßstange durch die Siedlung und macht ein Überqueren der Straße fast unmöglich. Die Verkehrszählung einer Anwohnerin am 28.01.2022 erbrachte
Mainz-Kastel, den 15. Mai 2022
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 24.05.2022 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0063/2022 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 24.05.2022
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 22-O-25-0021 (PiWi)