Kumulieren und Panaschieren kurz erklärt.
Am 14. März 2021 findet die nächste Kommunalwahl in Hessen statt. Auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden entscheidet sich, wer in den kommenden fünf Jahre die Geschicke der Bürgerschaft bestimmt.
Das Hessische Kommunalwahlgesetz eröffnet Ihnen die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Aber Was bedeutet das? Und: Wie geht das?
Diesen März werden sowohl die Ortsbeiräte als auch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Letztere besteht in Wiesbaden aus 81 Stadtverordneten. Nach dem Wahlgesetz hat jede/r Wähler*in 81 Stimmen. Sie können also in letzter Konsequenz „Ihr ganz individuelles“ Parlament zusammenstellen, also 81 einzelnen Kandidat*innen das Kreuzchen geben. Das andere Ende der Möglichkeiten: man macht sein Kreuz bei einer Liste, diese bekommt dann alle 81 Stimmen. Von oben nach unten und dann wieder von oben, maximal 81 mal.
Und dazwischen liegt das Kumulieren und Panaschieren.
Hier die Definitionen:
Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch „Häufeln“ versteht man die Möglichkeit mehrere Stimmen auf eine/n Kandidat*in abgeben zu können. Diese Stimmen können dazu verwendet werden dessen Position innerhalb einer Liste zu verbessern.
In Hessen kann man einer Person maximal drei Stimmen geben, also drei Stimmen auf sie/ihn kumulieren.
Und wenn ich auf dem Stimmzettel (nur) eine Liste ankreuze?
Beim Listenkreuz gehen alle (noch nicht vergebenen) Stimmen, also max. 81 Stimmen, an die Kandidat*innen auf dieser Liste, von oben nach unten. Ist die Zahl der Kandidaten auf der Liste kleiner als die der noch zu vergebenden Stimmen oder haben Kandidat*innen bereits eine Stimme, so werden, auch durch ein Listenkreuz, Stimmen gehäufelt – also kumuliert, siehe oben!
Panaschieren (von frz. panacher – mischen) ist die Möglichkeit Stimmen auf Kandidat*innen verschiedener Listen zu verteilen. Also im Extremfall 81 Einzelstimmen quer durch alle Listen, wie am Anfang beschrieben.
Die Kombination aus Kumulieren und Panaschieren eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten.
Folgendes Gedankenspiel: Sie haben schon eine „Herzpartei“, kennen aber auch Kandidat*innen auf anderen Listen, die Sie gerne in Stadtparlament oder Ortsbeirat sehen möchten. Und zwar vielleicht sogar weiter vorne als diese auf der Liste des Stimmzettels platziert sind.
Was tun? Sie gehen den Wahlzettel (der wieder sehr groß ist!) durch und machen Ihre Kreuzchen – eins, zwei oder drei – bei Ihren Favorit*innen. Wenn Sie weniger als 81 Einzelstimmen vergeben haben, wovon fast auszugehen ist, können Sie noch zusätzlich Ihre „Herzensliste“ ankreuzen – oder Stimmen verfallen lassen.
Aber auch an Ihrer „Herzliste“ können Sie noch arbeiten: Sind dort Kandidat*innen gelistet, von deren Politik Sie (mindestens) nicht überzeugt sind, oder die Sie ablehnen – können Sie diese Menschen innerhalb der Liste im wahrsten Sinne des Wortes streichen!
Insgesamt haben Sie als Wähler*in also einen bunten Strauß an Möglichkeiten, der attraktive Kombinationen für Sie ermöglicht. Nutzen Sie diese Form der Individualisierung!
Aber Vorsicht: Mit der Möglichkeit des Panaschierens ist eine zusätzliche Quelle für Fehler beim Ausfüllen des Stimmzettels gegeben. Wenn insgesamt zu viele Stimmen auf Kandidat*innen unterschiedlicher Listen vergeben wurden, wird Ihr Stimmzetell ungültig. Alles vergebens!
Falls Sie schon mal probeweise einen Stimmzettel ausfüllen möchten: Die Stadt Wiesbaden hat interaktive Probestimmzettel für die Wahlen erstellt.
Weitere Informationen
- Informationen zu vergangenen Wahlen / wiesbaden.de
- Kommunalwahlrecht Hessen / wikipedia.de
- Wahlsystem – Kommunalwahlen / hessen.de
- Briefwahl: Wie geht das?
- Briefwahlunterlagen beantragen / wiesbaden.de