Briefwahl

In Corona-Zeiten umso wich­tiger: Wenn Sie an der Kommu­nal­wahl am 14. März 2021 teil­nehmen möchten ohne dafür ins Wahl­lokal zu müssen, bean­tragen Sie einfach Brief­wahl! Denn per Post zu wählen ist weder schwierig noch teuer, sondern viel­mehr Ihr gutes Recht.

Briefwahl ab dem 01. Februar!


Wie geht’s?

Es gibt zwei Möglich­keiten Brief­wahl zu bean­tragen. In der kommenden Tagen erhalten Sie vom Wahlamt der Stadt Wies­baden Ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung zuge­schickt. Sobald Sie Post vom Wahlamt erhalten haben, können Sie Ihre Brief­wahl­un­ter­lagen schrift­lich bean­tragen. Die zweite Möglich­keit: Ab dem 1. Februar Brief­wahl online bean­tragen.

a) Briefwahl per Post beantragen

Hierzu füllen Sie das Formular auf der Rück­seite der Wahl­be­nach­rich­ti­gung aus und senden es zurück ans Wahlamt. Die Brief­wahl­un­ter­lagen, zu denen auch Ihr Stimm­zettel gehört, kommen dann in den nächsten Wochen mit der Post. Sie können den Stimm­zettel dann in Ruhe zu Hause ausfüllen. Und: Keine Sorge – der Brief vom Wahlamt erklärt alles noch einmal ausführlich. 

Brief­wahl per Post bean­tragen, Schritt für Schritt:

  • 1) Wahl­be­nach­rich­ti­gung abwarten
    Tipp: In diesem Brief finden Sie auch Ihr Wahl­lokal. Für Inter­es­sierte: Hier finden Sie eine Karte mit allen Wahl­lo­kalen und -bezirken in Wiesbaden.
  • 2) Brief aufmerksam lesen, Formular für die Brief­wahl ausfüllen und unterschreiben
  • 3) zur Post bringen
  • 4) die Stimm­zettel werden Ihnen zugeschickt

b) Briefwahl online beantragen

Wem Briefe verschi­cken nicht so liegt oder wenn der Weg zum nächsten Brief­kasten weiter ist als gedacht: Bean­tragen Sie Brief­wahl im Internet. Das ist ab dem 1. Februar 2021 möglich. Hierfür hat die Stadt Wies­baden eine eigene Seite einge­richtet: Brief­wahl­un­ter­lagen bean­tragen auf wies​baden​.de

Zwar müssen Sie auch hier Ihre Daten eintragen, aber schneller und einfa­cher geht es kaum.

Brief­wahl online bean­tragen, Schritt für Schritt:

  • 1) ab dem 1. Februar: Die Inter­net­seite des Wahl­amts Wies­baden besu­chen
  • 2) Formular auf der Inter­net­seite ausfüllen. Hierfür benö­tigen Sie Ihr Geburts­datum und Ihre Adresse
  • 3) die Stimm­zettel werden Ihnen zugeschickt

Wie geht’s weiter?

Nach dem Sie Ihre Stimm­zettel (für Stadt­par­la­ment und Orts­beirat) erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben. Die Brief­wahl­un­ter­lagen erklären noch einmal genau wie die Stimm­zettel ausge­füllt werden können und was es ansonsten noch zu tun gibt.

In Hessen können Sie bei Kommu­nal­wahlen „kumu­lieren“ und „pana­schieren“, also Stimmen häufen oder aber einzeln vergeben. Was genau das bedeutet haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Falls Sie schon mal probe­weise einen Stimm­zettel ausfüllen möchten: Die Stadt hat inter­ak­tive Probe­stimm­zettel für die Wahlen erstellt.

Weitere nütz­liche Infor­ma­tionen zu Wahl­modus und Wahl­recht in Hessen finden Sie auf wiki​pedia​.de oder aber auf wahlen​.hessen​.de


Bis wann müssen die Stimmzettel abgeschickt werden?

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss Ihr Stimm­zettel bis zum Wahltag (Sonntag, 14.03.2021) beim Wahlamt einge­gangen sein. Damit Ihnen die Post keinen Strich durch die Rech­nung macht, empfehlen wir den Wahl­brief (mit den Stimm­zet­teln darin) mindes­tens eine Woche vorher zur Post zu bringen.


Das mit diesen Briefwahlunterlagen dauert aber lange…

Sollten Sie mehrere Wochen nachdem die Brief­wahl bean­tragt wurde, keine Post erhalten haben: Wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Wies­baden und fragen Sie nach. Meis­tens werden die Brief­wahl­un­ter­lagen jedoch zügig verschickt.

Auch wenn Sie keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhalten haben, aber der Ansicht sind in Amöne­burg, Kastel, Kost­heim und Wies­baden wahl­be­rech­tigt zu sein, empfiehlt sich eine Rück­sprache mit dem Wahlamt. Das geht am besten tele­fo­nisch (0611 31-4501) oder per E-Mail (wahlen@​wiesbaden.​de).


Weitere Informationen


Briefwahlunterlagen