In Corona-Zeiten umso wichtiger: Wenn Sie an der Kommunalwahl am 14. März 2021 teilnehmen möchten ohne dafür ins Wahllokal zu müssen, beantragen Sie einfach Briefwahl! Denn per Post zu wählen ist weder schwierig noch teuer, sondern vielmehr Ihr gutes Recht.
Briefwahl ab dem 01. Februar!
Wie geht’s?
Es gibt zwei Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen. In der kommenden Tagen erhalten Sie vom Wahlamt der Stadt Wiesbaden Ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Sobald Sie Post vom Wahlamt erhalten haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Die zweite Möglichkeit: Ab dem 1. Februar Briefwahl online beantragen.
a) Briefwahl per Post beantragen
Hierzu füllen Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden es zurück ans Wahlamt. Die Briefwahlunterlagen, zu denen auch Ihr Stimmzettel gehört, kommen dann in den nächsten Wochen mit der Post. Sie können den Stimmzettel dann in Ruhe zu Hause ausfüllen. Und: Keine Sorge – der Brief vom Wahlamt erklärt alles noch einmal ausführlich.
Briefwahl per Post beantragen, Schritt für Schritt:
- 1) Wahlbenachrichtigung abwarten
Tipp: In diesem Brief finden Sie auch Ihr Wahllokal. Für Interessierte: Hier finden Sie eine Karte mit allen Wahllokalen und -bezirken in Wiesbaden. - 2) Brief aufmerksam lesen, Formular für die Briefwahl ausfüllen und unterschreiben
- 3) zur Post bringen
- 4) die Stimmzettel werden Ihnen zugeschickt
b) Briefwahl online beantragen
Wem Briefe verschicken nicht so liegt oder wenn der Weg zum nächsten Briefkasten weiter ist als gedacht: Beantragen Sie Briefwahl im Internet. Das ist ab dem 1. Februar 2021 möglich. Hierfür hat die Stadt Wiesbaden eine eigene Seite eingerichtet: Briefwahlunterlagen beantragen auf wiesbaden.de
Zwar müssen Sie auch hier Ihre Daten eintragen, aber schneller und einfacher geht es kaum.
Briefwahl online beantragen, Schritt für Schritt:
- 1) ab dem 1. Februar: Die Internetseite des Wahlamts Wiesbaden besuchen
- 2) Formular auf der Internetseite ausfüllen. Hierfür benötigen Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse
- 3) die Stimmzettel werden Ihnen zugeschickt
Wie geht’s weiter?
Nach dem Sie Ihre Stimmzettel (für Stadtparlament und Ortsbeirat) erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben. Die Briefwahlunterlagen erklären noch einmal genau wie die Stimmzettel ausgefüllt werden können und was es ansonsten noch zu tun gibt.
In Hessen können Sie bei Kommunalwahlen „kumulieren“ und „panaschieren“, also Stimmen häufen oder aber einzeln vergeben. Was genau das bedeutet haben wir hier für Sie zusammen gestellt.
Falls Sie schon mal probeweise einen Stimmzettel ausfüllen möchten: Die Stadt hat interaktive Probestimmzettel für die Wahlen erstellt.
Weitere nützliche Informationen zu Wahlmodus und Wahlrecht in Hessen finden Sie auf wikipedia.de oder aber auf wahlen.hessen.de
Bis wann müssen die Stimmzettel abgeschickt werden?
Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss Ihr Stimmzettel bis zum Wahltag (Sonntag, 14.03.2021) beim Wahlamt eingegangen sein. Damit Ihnen die Post keinen Strich durch die Rechnung macht, empfehlen wir den Wahlbrief (mit den Stimmzetteln darin) mindestens eine Woche vorher zur Post zu bringen.
Das mit diesen Briefwahlunterlagen dauert aber lange…
Sollten Sie mehrere Wochen nachdem die Briefwahl beantragt wurde, keine Post erhalten haben: Wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Wiesbaden und fragen Sie nach. Meistens werden die Briefwahlunterlagen jedoch zügig verschickt.
Auch wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Ansicht sind in Amöneburg, Kastel, Kostheim und Wiesbaden wahlberechtigt zu sein, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Wahlamt. Das geht am besten telefonisch (0611 31-4501) oder per E-Mail (wahlen@wiesbaden.de).
Weitere Informationen
- Stimmzettel: Kumulieren und Panaschieren kurz erklärt
- Informationen zu vergangenen Wahlen / wiesbaden.de
- Kontakt zum Wahlbüro / wiesbaden.de
- Stimmzettel zu den Wahlen der Ortsbeiräte und des Stadtparlaments / wiesbaden.de
- Briefwahlunterlagen beantragen / wiesbaden.de