Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 6. Oktober 2015
Gemeinsame Verantwortung für Flüchtlinge – von Anfang an!
Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten:
- 1. Inwieweit ist die Nutzung von (leer stehenden) Bürogebäuden, insbesondere in Gewerbegebieten, zu Wohnzwecken zulässig?
- 2. Gibt es seitens des Magistrats bzw. seitens der Verwaltung Überlegungen, ob – angesichts der sich entwickelnden Not an preisgünstigem Wohnraum – Teile des bisherigen Gewerbegebiets Petersweg – insbesondere im bislang noch weitgehend unbebauten Bereich Petersweg Ost – für Zwecke des Wohnungsbaus umgewidmet werden?