Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel

Neufas­sung: Antrag Nr. 12/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 11. Juli 2023 (einge­bracht in der Sitzung vom 16. Mai 2023)

Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird drin­gend gebeten Maßnahmen zur Erhö­hung der Verkehrs­si­cher­heit im Umfeld der drei Grund­schulen in Mainz-Kastel zu ergreifen. Diese betreffen

  • die Gustav-Stre­se­mann-Schule,
  • die Pavil­lon­schule,
  • die Bertha-von-Suttner-Schule.

Der Orts­beirat bittet um Einfüh­rung von Tempo 30 im Umfeld der Grund­schulen. Welche Straßen vorrangig betroffen sind wird im Folgenden für jede Schule einzeln konkretisiert.

Ziel der Maßnahmen ist eine Verkehrs­be­ru­hi­gung zum Schutz der Grund­schul­kinder auf ihrem Schulweg.

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Erinnerungsantrag „Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg“

Antrag Nr. 14/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 29. März 2023

Erinnerungsantrag „Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg“

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um die Beant­wor­tung des Beschlusses Nr. 37 des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim vom 8. März 2022 gebeten („Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke Nr. 3525 am Dorn­feld­erweg“). [1]

Vor rund einem Jahr hat der Orts­beirat einen Beschluss gefasst, der sich mit der geän­derten Rechts­lage für Lärmsanierungen/​Schallschutzwände beschäf­tigt. Der Orts­beirat hat bis heute keine Antwort erhalten.

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Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg

Lärmschutz Bahnstrecke am Dornfelderweg

Antrag Nr. 04/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke Nr. 3525 am Dornfelderweg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Dem Orts­beirat ist bewusst, dass lange recht­lich keine Möglich­keit bestand, Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke 3525 am Dorn­feld­erweg umzu­setzen, da dort (anders als auf der anderen Bahn­seite) kein Bebau­ungs­plan mit Rechts­kraft vor dem 1. April 1974 vorlag.

  • 1) Der Orts­beirat möchte daher wissen, welche Maßnahmen der Magis­trat unter­nommen hat (oder die von anderer Seite unter­nommen wurden und ihm bekannt wurden) seit Anpas­sung der Rechts­lage (d.h. der Ände­rung der Richt­linie der Lärm­sa­nie­rung, welche eine Förde­rung des Lärm­schutzes für Gebäude mit Errich­tungs­datum bis 1. Januar 2015 ermöglicht).
  • 2) Gibt es Förder­gelder auf Bundes- oder Landes­ebene, die zur Umset­zung von Lärm­schutz­maß­nahmen abge­rufen werden könnten? Falls ja, wurden durch die Landes­haupt­stadt Wies­baden Förder­gelder bean­tragt oder ist dies geplant? Ist dem Magis­trat bekannt, ob von anderen Stellen (z.B. der Deut­schen Bahn) Förder­gelder für solche Maßnahmen bean­tragt wurden?
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Verkehrsberuhigung auf der Kostheimer Mainbrücke

Antrag Nr. 23/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 15. September 2021

Verkehrs­be­ru­hi­gung auf der Kost­heimer Main­brücke: Auskunft zu Tempo 30 und Pikto­gramme auf der Fahrbahn

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft gebeten, ob auf der Kost­heimer Main­brücke, ortsaus- bzw. orts­ein­wärts eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 30 km/​h besteht.

Sollte dies für beide Fahrt­rich­tungen der Fall sein, wird der Magis­trat gebeten, wie in der Wald­hof­straße, Tempo 30-Pikto­gramme auf der Fahr­bahn anzubringen.

Sollte sich heraus­stellen, dass für die Main­brücke (ortsaus- bzw. orts­ein­wärts) keine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h gilt, wird der Magis­trat gebeten, zu prüfen, ob beid­seitig Tempo 30 einge­führt werden kann.

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Auswirkungen zusätzlicher US-Streitkräfte auf den Stadtteil Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 06/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. Mai 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, zu berichten, welche Konse­quenzen die Statio­nie­rung weiterer US-Streit­kräfte auf dem Airfield Erben­heim für den Stadt­teil Mainz-Kost­heim hat und dabei insbe­son­dere auf die folgenden Fragen einzugehen:

  • 1) In welchem Ausmaß nehmen die Flug­be­we­gungen durch die neu statio­nierten Hubschrauber zu?
  • 2) In welchem Ausmaß wächst der Flug­ver­kehr auf dem Airfield als „Fremd­ver­kehr“ durch die zusätz­li­chen mili­tä­ri­schen Aufgaben?
  • 3) Wie schätzt der für Wies­baden zustän­dige Kata­stro­phen­schutz das durch den stei­genden Flug­ver­kehr eintre­tende zusätz­liche Risiko ein?
    Ist er auf die entspre­chenden Risiken und Szena­rien vorbe­reitet?
    Falls nicht, wie gedenken die zustän­digen Gremien dies nachzuholen?
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Das Airfield Erbenheim wächst – Auswirkungen auf Wiesbaden und die Region?

Antrag Nr. 06/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 18. Mai 2021

Das Airfield Erbenheim wächst weiter und gewinnt an militärischer Bedeutung – welche Auswirkungen hat das für Wiesbaden und die Region?

Die örtliche Presse hat im März mehr­fach berichtet, dass auf dem Gelände der Clay-Kaserne in Erben­heim 10-14 zusätz­liche Hubschrauber statio­niert werden sollen.

Das wird bestä­tigt durch die Druck­sache für die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen Nr.: IX /​ 141.1 zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren Ostfeld, Seite 105 von 131. Zitat:

„In einem Schreiben der US Army vom 8. September 2020 sei dem Minis­te­rium mitge­teilt worden, dass inner­halb der kommenden drei bis fünf Jahre eine zusätz­liche Statio­nie­rung von weiteren 10 bis 14 UH-60 Black­hawks zu den zehn derzeit dort im Dienst befind­li­chen UH-60 Black­hawk- Hubschrau­bern sowie die Ertüch­ti­gung der Flug­platz­in­fra­struktur geplant sei.“

Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren „Ostfeld“, Antrag der Stadt Wies­baden in der Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen, Januar 2021
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Das Airfield Erbenheim wächst – Auswirkungen auf Wiesbaden und die Region?

Antrag Nr. 02/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am 11. Mai 2021

Das Airfield Erbenheim wächst weiter und gewinnt an militärischer Bedeutung – welche Aus­wirkungen hat das für Wiesbaden und die Region?

Die örtliche Presse hat im März mehr­fach berichtet, dass auf dem Gelände der Clay-Kaserne in Er­benheim 10-14 zusätz­liche Hubschrauber statio­niert werden sollen.

Das wird bestä­tigt durch die Druck­sache für die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen Nr.: IX /​ 141.1 zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren Ostfeld, Seite 105 von 131. Zitat:

„In einem Schreiben der US Army vom 8. September 2020 sei dem Minis­te­rium mitge­teilt worden, dass inner­halb der kommenden drei bis fünf Jahre eine zusätz­liche Statio­nie­rung von weiteren 10 bis 14 UH-60 Black­hawks zu den zehn derzeit dort im Dienst befind­li­chen UH-60 Black­hawk-Hub­­schrau­bern sowie die Ertüch­ti­gung der Flug­platz­in­fra­struktur geplant sei.“

Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren „Ostfeld“, Antrag der Stadt Wies­baden in der Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen, Januar 2021
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Mizaru, kikazaru, iwazaru …

„Bericht aus dem Orts­beirat“ zur Kost­heimer Sitzung am 26. August 2020

Mizaru, kika­zaru, iwazaru. Das ist Japa­nisch. Bei uns heißt das: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das könnte auch das Motto der Orts­bei­rats­mehr­heit in Kost­heim sein. Diesen Eindruck hatten wir in der August-Sitzung. Für uns völlig über­ra­schend bean­tragte die SPD-Frak­tion gleich zu Beginn der Sitzung, unseren Antrag „Folgen des Bauge­biets Ostfeld/​Kalkofen für Mainz-Kost­heim“ von der Tages­ord­nung zu strei­chen. Inhalt des Antrages: Wir wollten, dass der Kost­heimer Orts­beirat bei den Planungen des Bauge­biets mitein­be­zogen wird, genau wie Kastel, Amöne­burg, Erben­heim und Biebrich.

Kein Thema. Ende der Durchsage.

Es ging nicht einmal darum, eine Posi­tion zu dem geplanten Bauge­biet einzu­nehmen. Wir wollten einfach nur ein Mehr an Infor­ma­tion und Betei­li­gung. Das geht uns doch gar nichts an, meinte die SPD. Wort­wört­lich: „Das ist ein Kasteler Thema.“

Zur Erklä­rung: Ein Antrag auf Nicht­be­fas­sung ist ein Geschäfts­ord­nungs­an­trag. Da kann über die Sache selbst nicht mehr geredet werden. Es geht nur um formale Fragen – wobei die Aussage, es sei ein „Kasteler Thema“ streng genommen schon eine Äuße­rung zur Sache war – denn dass das nur Kastel betreffen sollte, das bestreiten wir ja. Unsere Bitte, diese Diskus­sion nicht zu verwei­gern, lehnten SPD, CDU und Freie Wähler ab (die FDP-Vertre­terin war nicht da). Kein Thema für den Kost­heimer Orts­beirat. Punkt.

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Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 11/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
1.) Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim hat im Beschluss 0036/​2018 um Einfüh­rung einer nächt­li­chen Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/​h in der Hoch­heimer Straße im Abschnitt Kost­heimer Land­straße bis Uthmann­straße gebeten.

Im SV154/​2016 wurde dem Orts­beirat mitge­teilt, dass eine Umset­zung fach­lich möglich sei und im SV103/​2018 wurde konkre­ti­siert, dass Umset­zungen von „Tempo 30 nachts“ im Rahmen des Projekts „Digi­ta­li­sie­rung des Verkehrs“ zu betrachten seien.

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Lärmschutz für den Tierpark Kastel und den Cyperus 1901 e.V.

Antrag Nr. 20/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 20. August 2019

Lärmschutz für den Tierpark Kastel und den Cyperus 1901 e.V.

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, zu prüfen und im posi­tiven Fall ein Konzept zur Reali­sie­rung zu entwi­ckeln, ob und wie für das Gelände des Tier­parks Kastel und Cyperus ein Lärm­schutz­wall entlang der A671 errichtet werden kann. 

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Aktueller Stand Einführung Tempo 30 nachts

Antrag Nr. 07/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 25. April 2018

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim mitzu­teilen, wann mit einer Anord­nung der nächt­li­chen Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung in der Hoch­heimer Straße im Abschnitt Kost­heimer Land­straße bis Uthmann­straße und in der Stei­nern Straße zu rechnen ist bzw. welche Abhän­gig­keiten noch erfüllt werden müssen, um die Anord­nung zu erteilen.

Der Magis­trat hat dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim am 12. Oktober 2016 im SV154 mitge­teilt, dass die Hoch­heimer Straße im Abschnitt Kost­heimer Land­straße bis Uthmann­straße nach Prüfung für eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von 30 km/​h nachts geeignet sei. Dies trifft laut Lärm­ak­ti­ons­plan des Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt von März 2016 eben­falls für die Stei­nern Straße zu.

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Verkehrskontrollen Hochheimer Straße

Antrag Nr. 17/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. August 2017

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, schwer­punkt­mäßig in den Abend- und Nacht­stunden geeig­nete Maßnahmen zur Über­wa­chung des flie­ßenden Verkehrs auf der Hoch­heimer Straße in Mainz-Kost­heim zu veran­lassen. Hier handelt es sich vor allem, um den Abschnitt zwischen der Kreu­zung Hoch­heimer Straße/​Philippsring (Orts­grenze zu Mainz-Kastel) und der Kreu­zung Hoch­heimer Straße/​Hallgarter Straße.

Des Weiteren bittet der Orts­beirat um gezielte Kontrolle von Fahr­zeugen auf nicht geneh­migte, bauliche Verän­de­rungen (Tuning).

Diese Maßnahmen sollen darauf abzielen, Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen, die zum Teil in Verbin­dung mit Auto­rennen entstehen, sowie die Lärm­be­läs­ti­gung durch getunte Fahr­zeuge und Motor­räder zu unterbinden.

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Tempo 30 in der Steinern Straße

Antrag Nr. 44/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 16. November 2016

Anord­nung einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 30 km/​h für die Stei­nern Straße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die nötigen Schritte zu unter­nehmen, um die Stei­nern Straße zwischen der Kreu­zung mit der Straße In der Witz und der Kreu­zung mit Otto-Suhr-Ring /​ Uthmann­straße mit einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von Tempo 30 zu versehen (Verkehrs­zei­chen 274.53):

Tempo 30

Begrün­dung:
Seitens der Anwohner wurde bereits vor geraumer Zeit der Wunsch geäu­ßert, eine nächt­liche Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung einzu­führen. Da hierfür aller­dings die defi­nierten Richt­werte für Misch­ge­biete unter­schritten werden, ist eine ledig­lich nächt­liche Einschrän­kung nicht möglich. Eine ganz­tä­gige Beschrän­kung hätte jedoch neben diesem noch andere Effekte, könnte also nicht mit dieser Argu­men­ta­tion abge­lehnt werden.

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