Haushaltsanmeldungen 2014/2015 AUF-Kostheim

Neben den noch nicht erle­digten Haus­halts­emp­feh­lungen aus den Haus­halts­an­mel­dungen vom 28. Juni 2011 (Empfeh­lungen der Finanz­kom­mis­sion) und den Maßnahmen 1. bis 4. melden AUF-Kost­heim insbe­son­dere noch folgende Meldungen an:

  • Erhö­hung der Zuschuß­mittel für den KIKO Kostheim
  • Neubau der Albert-Schweitzer-Schule
  • Zuschuß Kunst­ra­sen­platz für den TUS 05 Kostheim
  • Planungs­mittel: Anbin­dung Maaraue mit neuer Brücke beim Lindeareal
  • Erhö­hung der Mittel für neue Baum­an­pflan­zungen in Kostheim
  • Mittel für die Neuge­stal­tung des Bürgerhausumfeldes

Baumfällungen auf der Maaraue

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wie viele Bäume seit dem 1. Januar 2013 auf der Maaraue gefällt wurden.

Der Orts­beirat bittet weiter um Mittei­lung der Gründe für die Baum­fäl­lungen und eine genaue Aufschlüs­se­lung, um welche Baum­arten es sich handelte.

Des weiteren wird darum gebeten, mitzu­teilen, wann nach­ge­pflanzt wird und durch welche Arten die Bäume ersetzt werden.

Sperrung des kleinen Waldwegs auf der Maaraue

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Sper­rung des kleinen Wald­wegs auf der Maaraue wieder aufzu­heben und die beiden Zäune zu entfernen.

Begrün­dung:
Der Weg, der direkt zum Schwimmbad führt und zwischen den Sport­plätzen liegt, ist im vergan­genen März gesperrt worden. Laut städ­ti­schem Grün­flä­chenamt war das aus Verkehr­si­che­rungs­s­gründen nötig, die Stadt hatte seiner­zeit Pfle­ge­maß­nahmen für den Herbst ange­kün­digt. Diese Maßnahmen sind erfolgt, darüber hinaus­ge­hende Verkehrs­si­che­rungs­maß­nahmen wurden offenbar nicht für nötig gehalten.

Die Sper­rung des Weges wurde von den Bürger/​innen von Anfang an nicht akzep­tiert. Seit einem Jahr werden die Zäune umgangen, sie wurden wieder­holt beschä­digt, und stellten – gefähr­lich hoch­ge­wi­ckelt – zeit­weise ein hohes Unfall­ri­siko dar. Mitt­ler­weile gibt es Tram­pel­pfade durch den Wald, über die man problemlos auf den Waldweg gelangen kann.

Der Waldweg wird allen Sper­rungen zum Trotz genutzt – es ist ein Weg, der seit mehr als einem halben Jahr­hun­dert auf der Maaraue exis­tiert. Er wird vor allem im Sommer von Schwimm­bad­be­su­chern genutzt, für viele Kinder ist es der kürzeste Weg zum Sportplatz.

Da der Weg genauso sicher ist wie die parallel verlau­fende Straße gibt es keinen Grund, die gefähr­liche Sper­rung weiter aufrechtzuerhalten.

Gestaltung des Platzes am Bürgerhaus

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat eine Planung für eine Neuge­stal­tung des Platzes am Bürger­haus vorzulegen.

Begrün­dung:
Obwohl der Bereich um das Bürger­haus den Orts­kern von Alt-Kost­heim bildet, ist das kein Platz, an dem man sich gerne aufhalten will. Zur Zeit stellt er sich vor allem als eine Art Abstell­fläche dar: Kreuz und quer stehen Blumen­kübel und Bänke, dazu zwei Bushäus­chen, mehrere Fahr­rad­ständer, eine Pack­sta­tion, ein Schau­kasten, die MVG-Radsta­tion – alles steht planlos herum. 

Auch die (eher lieb­lose) Bepflan­zung sowie die unein­heit­liche Pflas­te­rung zerstü­ckeln die Fläche weiter und zerstören den Charakter, den ein Platz im öffent­li­chen Raum eigent­lich hat: Es gibt kaum freie Fläche, es gibt keinen Platz.

Mit dem Mathil­denhof und der Etablie­rung eines Wochen­marktes bieten sich große Chancen für den Kost­heimer Orts­kern. Mit einer durch­dachten und attrak­tiven Platz­ge­stal­tung kann diese städ­te­bau­liche Entwick­lung weiter voran­ge­trieben werden. Es sollte ein Platz geschaffen werden, der Raum für Märkte und Feste bietet, der Verbin­dungen schafft und als Lebens- und Aufent­halts­raum nutzbar wird

Baulandkataster für Mainz-Kostheim

Der Magis­trat möge die Erstel­lung eines Bauland­ka­tas­ters für den Orts­be­zirk Mainz-Kost­heim in Auftrag geben.

Begrün­dung:
„Ein wich­tiger Grund­satz der im Bauge­setz­buch veran­kerten Stadt­ent­wick­lung ist mit Grund und Boden sparsam umzu­gehen und dabei die Möglich­keiten der Innen­ent­wick­lung zu nutzen.“ (siehe www​.wies​baden​.de)

Für alle Innen­stadt­be­zirke und eine Reihe von anderen Orts­be­zirken gibt es ein städ­ti­sches Bauland­ka­taster, in dem unbe­baute sowie unter­ge­nutzte oder nur gering­fügig bebaute Grund­stücke zusam­men­ge­stellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadt­teile, obwohl gerade in diesen ein stark wach­sender Bedarf an Flächen zur Wohn­be­bauung besteht und zahl­reiche in ein Bauland­ka­taster aufzu­neh­mende Flächen vorhanden sind/​sein dürften.

Suche nach Blindgängern am Fort Biehler

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, welche Flächen im Bomben­ab­wurf­ge­biet rund um das Fort Biehler sich im privaten und welche sich im öffent­li­chen Eigentum befinden (Kartie­rung).

Weiterhin möge der Magis­trat sodann auf die Eigen­tümer der öffent­li­chen Hand einwirken, die Kampf­mit­tel­räu­mung zu veranlassen.

Begrün­dung:
Mit Beschluss Nummer 0178 vom 2. Oktober 2012 hat der Orts­beirat den Magis­trat gebeten, auf den Acker­flä­chen am Fort Biehler syste­ma­tisch nach Blind­gän­gern suchen zu lassen.

Der Magis­trat hat daraufhin mit Schreiben vom 18.12.2012 durch den Wirt­schafts­de­zer­nenten geant­wortet, dass die Auswer­tung der beim Kampf­mit­tel­räum­dienst vorge­legten Kriegs­luft­bilder ergeben habe, dass sich der Bereich und die land­wirt­schaft­li­chen Flächen im Umfeld des Fort Biehler in einem Bomben­ab­wurf­ge­biet befinden.

Es ist also Gefahr im Verzug. Und diese wächst an. Die Blind­gänger werden zuneh­mend gefährlich.

Weiter führt der Wirt­schafts­de­zer­nent aus, dass die Kosten für die Kampf­mit­tel­räu­mung von den Eigen­tü­mern der betref­fenden Flächen zu tragen und entspre­chend zu beauf­tragen sei. Der Abtrans­port und die Entschär­fung würden dann vom Kampf­mit­tel­räum­dienst auf dessen Kosten über­nommen werden.

Um entspre­chend die ersten Schritte einleiten zu können, bitten wir um Zustim­mung zu unserem Antrag

Informationstafeln zum römischen Castellum Mattiacorum, insbesondere zum römischen Ehrenbogen

Obwohl der Orts­beirat Mainz-Kastel schon vor Monaten (Beschluss aus 2012) darauf hinge­wiesen hat, dass die im Orts­kern von Alt-Kastel in den 80er-Jahren des vorigen Jahr­hun­derts ange­brachten Infor­ma­ti­ons­ta­feln zur Lage des ersten römi­schen Kastells auf Kasteler Gemar­kung, zum römi­schen Ehren­bogen in der heutigen Großen Kirchen­straße und zu weiteren Funden (u. a. Meilen­steine aus dem 2. und 3. Jahr­hun­dert an der Stra­ßen­kreu­zung Rich­tung Aquae Matti­a­corum, heute Einmün­dung Zehnthofstraße/​Marktstrasse/​Große Kirchen­straße) nicht oder kaum noch lesbar bzw. nicht mehr vorhanden sind, wurden die Tafeln immer noch nicht erneuert. 

Auch die Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Kastel (GHK) war dies­be­züg­lich bereits aktiv geworden. Es ist völlig unver­ständ­lich, dass offenbar seitens der Stadt­re­gie­rung so wenig Inter­esse an der Kennt­lich­ma­chung solch bemer­kens­werter Funde aus der römi­schen Antike im Stadt­ge­biet besteht.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, wann endlich die Infor­ma­ti­ons­ta­feln zu den Funden aus der Zeit der römi­schen Antike im Orts­be­zirk Mainz-Kastel erneuert werden.

Sachstandsbericht zur Räumung von Militärgelände in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • Welche konkreten Schritte zur Frei­gabe des Geländes „Kastel Housing Area“ und eines Teils des Geländes „Kastel Storage Station“ sind seit Mitte Februar 2013 erfolgt?
  • Wann wird das nächste Gespräch zwischen den deut­schen Behörden und dem US-Militär erfolgen?
  • Welche Schritte wurden unter­nommen um den Beschluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung umzu­setzen, für den Bereich des Geländes „Kastel Storage Station“ einen Bebau­ungs­plan aufzustellen?

Leerstand Philippsring 16

Seit Jahren ist im Gebäude Phil­ipps­ring 16, das seiner­zeit aus öffent­li­chem Vermögen veräu­ßert wurde, Leer­stand zu beklagen. Ange­sichts der zuneh­menden Verknap­pung von Wohn­raum, insbe­son­dere im preis­güns­tigen Bereich, ist es nicht tole­rabel, dass die – im Grund­ge­setz veran­kerte – Verpflich­tung, dass Privat­ei­gentum zugleich auch dem Gemein­wohl verpflichtet ist, miss­achtet wird. 

In der ehemals öffent­li­chen Liegen­schaft könnte mit über 40 Wohnungen zur Entlas­tung des Wohnungs­marktes beigetragen werden. Der Orts­beirat hat wieder­holt das Problem thema­ti­siert und zum Gegen­stand von Anträgen gemacht. Da seitens der Stadt Wies­baden und den stadt­ei­genen Wohn­bau­ge­sell­schaften offen­sicht­lich kein Inter­esse besteht, sollte die Nutzung für Studie­rende der Johannes-Guten­berg-Univer­sität ernst­haft geprüft werden. 

Aufgrund des ÖPNV-Knoten­punktes Bahnhof Kastel/​Brückenkopf Kastel besteht eine hervor­ra­gende ÖPNV-Anbindung.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit dem Eigen­tümer des Gebäudes, der Landes­haupt­stadt Mainz, der Johannes-Guten­berg-Univer­sität, dem Studie­ren­den­werk und anderen poten­ti­ellen Inter­es­senten Kontakt aufnehmen um das Gebäude wieder einer Wohn­nut­zung zuzuführen.

Gustav-Stresemann-Schule – Räumliche Perspektiven

Bei einem Orts­termin des Orts­bei­rates mit Fachäm­tern zur Verkehrs­si­tua­tion an der Gustav-Stre­se­mann-Schule wurde bekannt, dass voraus­sicht­lich in Kürze das Gebäude, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat mitteilen,

  • ob und wenn ja, zu welchem Zeit­punkt das Gebäude auf dem Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule, das bislang als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt wird, frei werden wird.
  • ob das Gebäude wieder als Haus­meis­ter­woh­nung genutzt werden soll oder für schu­li­sche Zwecke (ggfs. nach Durch­füh­rung von Umbauten), z. B. für die „Betreu­ende Grund­schule“ an der Gustav-Stre­se­mann-Schule, genutzt werden könnte.
  • ob daran gedacht ist, ggfs. auch an Stelle dieses Gebäudes einen funk­tio­nalen Neubau zu errichten, der dann natür­lich noch besser für schu­li­sche Zwecke genutzt werden könnte, z. B. für die inklu­sive Beschu­lung von Kindern mit Beein­träch­ti­gungen in der Regel­schule in ihrem Wohngebiet.
  • falls perspek­ti­visch die/​der Hausmeister/​in nicht mehr auf dem Schul­ge­lände wohnen sollte, wie künftig die Vorteile der bishe­rigen Nutzung (schnelle Erreich­bar­keit des Haus­meis­ters, soziale Kontrolle des Schul­ge­ländes auch außer­halb des Schul­be­triebs, usw.) kompen­siert werden können.

Baulandkataster für Mainz-Kastel

„Ein wich­tiger Grund­satz der im Bauge­setz­buch veran­kerten Stadt­ent­wick­lung ist mit Grund und Boden sparsam umzu­gehen und dabei die Möglich­keiten der Innen­ent­wick­lung zu nutzen.“ (siehe www​.wies​baden​.de)

Für alle Innen­stadt­be­zirke und eine Reihe von anderen Orts­be­zirken gibt es ein städ­ti­sches Bauland­ka­taster, in dem unbe­baute sowie unter­ge­nutzte oder nur gering­fügig bebaute Grund­stücke zusam­men­ge­stellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadt­teile, obwohl gerade in diesen ein stark wach­sender Bedarf an Flächen zur Wohn­be­bauung besteht und zahl­reiche in ein Bauland­ka­taster aufzu­neh­mende Flächen vorhanden sind/​sein dürften.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge die Erstel­lung eines Bauland­ka­tas­ters für den Orts­be­zirk Mainz-Kastel in Auftrag geben