Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Flächen im Bombenabwurfgebiet rund um das Fort Biehler sich im privaten und welche sich im öffentlichen Eigentum befinden (Kartierung).
Weiterhin möge der Magistrat sodann auf die Eigentümer der öffentlichen Hand einwirken, die Kampfmittelräumung zu veranlassen.
Begründung:
Mit Beschluss Nummer 0178 vom 2. Oktober 2012 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, auf den Ackerflächen am Fort Biehler systematisch nach Blindgängern suchen zu lassen.
Der Magistrat hat daraufhin mit Schreiben vom 18.12.2012 durch den Wirtschaftsdezernenten geantwortet, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorgelegten Kriegsluftbilder ergeben habe, dass sich der Bereich und die landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld des Fort Biehler in einem Bombenabwurfgebiet befinden.
Es ist also Gefahr im Verzug. Und diese wächst an. Die Blindgänger werden zunehmend gefährlich.
Weiter führt der Wirtschaftsdezernent aus, dass die Kosten für die Kampfmittelräumung von den Eigentümern der betreffenden Flächen zu tragen und entsprechend zu beauftragen sei. Der Abtransport und die Entschärfung würden dann vom Kampfmittelräumdienst auf dessen Kosten übernommen werden.
Um entsprechend die ersten Schritte einleiten zu können, bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag