Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates werden ab sofort veröffentlicht

AUF freut sich über Erfolg

Als großen Erfolg seiner Frak­tion bezeich­nete es AUF-Spre­cher Frank Porten, dass die Finanz­be­schlüsse des Kost­heimer Orts­bei­rates ab sofort veröf­fent­licht werden. Das hatte Orts­vor­steher Stephan Lauer auf der letzten Orts­bei­rats­sit­zung mitge­teilt. „Damit sind wir nun einen großen Schritt weiter gekommen“, freute sich Porten.

Es geht um mehr als fünfzig Finanz­be­schlüsse. Die Beschlüsse mit einem Finanz­vo­lumen von über 100.000 Euro wurden in nicht-öffent­li­cher Sitzung gefasst. Anders als alle anderen Beschlüsse des Orts­bei­rates wurden sie bisher nicht im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system der Stadt Wies­baden (PIWI) veröf­fent­licht. Dagegen hatte sich die Kost­heimer AUF-Frak­tion gewandt. 

Die Praxis, sämt­liche Finanz­an­ge­le­gen­heiten nicht-öffent­lich zu verhan­deln, ist nach Auffas­sung der AUF-Frak­tion rechts­widrig, seit Beginn der Amts­pe­riode wendet sie sich in jeder Orts­bei­rats­sit­zung gegen diese Verfah­rens­weise. Da keine Eini­gung mit der Orts­bei­rats­mehr­heit möglich war, hat die AUF-Frak­tion im Mai die hessi­sche Kommu­nal­auf­sicht eingeschaltet.

„Es ist ja schön, dass wenigs­tens das Ergebnis der geheimen Bera­tungen zukünftig jedem Bürger zugäng­lich wird“, sagte die AUF-Vertre­terin Marion Mück-Raab. Aber damit werde sich der AUF nicht zufrieden geben. Sie kündigte an, auch im Punkt öffent­liche Bera­tungen nicht locker zu lassen. Und sie bleibt opti­mis­tisch: „Gut Ding will in Kost­heim offenbar sehr viel Weile haben.“


Aufstellen von Mülleimern im Ott-Weg in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten, auf dem Weg, der von der Scholl­mayer-Sied­lung zur Maaraue führt, wenigs­tens zwei Müll­eimer aufzustellen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Errichtung einer Sperrfläche in der Schulstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, in der Schul­straße direkt gegen­über der Garage des Hauses Nummer 2 eine Sperr­fläche auszu­weisen, und den Anfang dieser Sperr­fläche mit einem Blumen­kübel zu versehen. Durch diese Maßnahmen sollen die Zu- und Ausfahrt aus der Garage Schul­straße 2 gesi­chert werden.

Begrün­dung:
Die jetzige Situa­tion, bei der regel­mäßig trotz Park­verbot geparkt wird, führt immer wieder zu Strei­te­reien in der Nach­bar­schaft. Durch die Sperr­fläche sowie den Blumen­kübel vor der Fläche könnte wider­recht­li­ches Parken verhin­dert werden.

Frank Porten

Ergebnis:
Der Antrag wurde abgelehnt.

Fenster in der Stadtteilbibliothek Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Bücherei in Kost­heimer Bürger­haus mindes­tens zwei Fenster einge­baut werden, die sich öffnen lassen.

Begrün­dung:
In der Bücherei herr­schen im Sommer uner­träg­liche Tempe­ra­turen, weil sich nur ein einziges Fenster zum Lüften öffnen lässt. Es ist heiß und stickig. Das ist für die Mitar­bei­te­rinnen eine uner­träg­liche Arbeits­si­tua­tion, aber auch für die Lesenden in der Bücherei nur schwer auszuhalten.

Ergebnis:
Der Antrag wird zurück­ge­stellt und es wird ein Orts­termin vereinbart.

Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) profilieren!

Für den Besuch von Grund­schulen gelten Schul­be­zirke. Grund­schü­le­rinnen und Grund­schüler besu­chen in der Regel die öffent­liche Grund­schule, in deren Schul­be­zirk sie wohnen. Hinsicht­lich des Besuchs einer weiter­füh­renden Schule (ab Klasse 5) bestehen für die Eltern Auswahlmöglichkeiten.

Die Schulen sind gehalten, ein deut­li­ches, attrak­tives Profil zu entwi­ckeln, so dass den unter­schied­li­chen Neigungen und Fähig­keiten der Lernenden Rech­nung getragen werden kann.

Schon seit vielen Jahren hat die Wilhelm-Leuschner-Schule das Ziel, Ganz­tags­schule zu werden und entspre­chende Anträge gestellt. Auf dem Weg zu einer wirk­li­chen Ganz­tags­schule („Profil 3“) hat sie wich­tige Schritte zurück­ge­legt. Um das „Profil 3“ möglichst bald zu errei­chen, braucht sie die Unter­stüt­zung von Land und Stadt, insbe­son­dere was die Zuwei­sung von Perso­nal­stellen angeht.

Über diese geplante Profi­lie­rung der WLS als Ganz­tags­schule hinaus sollte geprüft werden, ob die WLS wie andere Schulen auch ein deut­li­ches „fach­li­ches“ Profil entwi­ckeln kann. So gibt es im Wies­ba­dener Stadt­ge­biet ein Gymna­sium und eine Real­schule mit „Sport­profil“, nicht aber eine Inte­grierte Gesamt­schule (IGS) mit einem solchen. Die WLS hätte dafür die besten Voraussetzungen:

Unmit­telbar angren­zend an das Schul­ge­lände mit schul­ei­gener Turn­halle und einem kleinen Sport­platz befindet sich eine große Sport­halle sowie das Hallenbad Kost­heim. In fußläu­figer Entfer­nung befinden sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel sowie die Sport­an­lage der KFV 06, beide mit modernen Kunst­ra­sen­plätzen ausge­stattet. Die WLS hat bereits eine Koope­ra­tion mit der Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft (KRKG), die in letzter Zeit weiter ausge­baut wurde.

Die AKK-Stadt­teile haben eine ganze Reihe von Sport­ver­einen, die für weitere Koope­ra­tionen in Frage kommen und die Ange­bots­pa­lette erwei­tern könnten. Die WLS ist also gera­dezu präde­sti­niert für ein Sportprofil.

Darüber hinaus sollte bedacht werden, welche enorme Wirkung Schulen (natür­lich auch Kinder­ta­ges­stätten und Kinder- und Jugend­zen­tren) in den Stadt­teil hinein haben, insbe­son­dere wenn die meisten ihrer Lernenden im Stadt­teil wohnen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit der WLS Kontakt aufnehmen um zu prüfen, ob die WLS zu einer IGS mit Sport-Profil entwi­ckelt werden kann, welche Voraus­set­zungen dafür gegeben sein müssen und wie die LH Wies­baden die WLS auf diesem Weg unter­stützen kann, ggfs. welche finan­zi­ellen Mittel im städ­ti­schen Haus­halt dafür einge­stellt werden sollen.
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde zurück­ge­nommen und wird als Unter­stüt­zung der WLS wieder gestellt falls die WLS Schul­lei­tung eine Antrag bei der Schul­be­hörde stellt.