Bürgerhaus Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden um Infor­ma­tionen über die Bele­gung bzw. Auslas­tung des Bürger­haus in Mainz-Kostheim.

Begrün­dung:
Im Stadt­umbau ist die Idee aufge­kommen ein gemein­sames Bürger­haus mit Kastel und Kost­heim zu betreiben. Wie man vor kurzem erfahren konnte ist aber das Bürger­haus Kost­heim als auch das Bürger­haus Kastel stark genutzt. 

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Verkehrsberuhigung in Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden ein Konzept für weitere Verkehrs­be­ru­hi­gungs­maß­nahmen in Mainz-Kost­heim vorzu­legen und gemeinsam mit dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim in einer Bürger­ver­samm­lung zu erörtern.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim wird umge­hend in einer Sonder­sit­zung das Thema Verkehrs­be­ru­hi­gung ausführ­lich behan­deln und mit Verkehrs­experten der Stadt Wies­baden durchführen.

Begrün­dung:
Es ist unbe­stritten das mit dem Abbau der „Nase“ eine andere Verkehrs­si­tua­tion entstehen wird. Der Abbau wird zu einer Erhö­hung des Verkehrs­auf­kommen in Kost­heim führen, wenn nicht entspre­chende Maßnahmen getroffen werden. Die in Kost­heim herum­geis­ternden Konzepte von Verkehrs­be­ru­hi­gungs­maß­nahmen und die gegen­sei­tigen Vorwürfe von Bevor­zu­gung im jewei­ligen Konzept haben einen unhalt­baren Zustand erreicht.

Der Orts­beirat steht gegen­über den Bürgern in der Verant­wor­tung ein klares Konzept zu erarbeiten.

Eine Erhö­hung des Verkehrs­auf­kommen in Kost­heim bedeutet einen erheb­li­chen Verlust an Lebensqualität.

Der Antrag wird abgelehnt.

Erhalt der kommunalen Verantwortung für das Wohnbaueigentum in Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf, dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim zu berichten wie der Stand der Verhand­lungen über den Verkauf des Wohn­bau­ei­gen­tums ist und mit der Stadt Mainz eine gemein­same Lösung zu finden für den Erhalt der Immo­bi­lien der Wohnbau in kommu­naler Hand.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim spricht sich ausdrück­lich dafür aus, dass das Eigentum der Wohnbau in Mainz-Kost­heim nicht priva­ti­siert werden darf.

Begrün­dung:
Für zahl­reiche Mieter der Wohnbau in Kost­heim ist zu befürchten das eine Priva­ti­sie­rung der Wohnungen zu so hohen Mieten führt, dass sie nicht mehr bezahlbar sind. Für viele Menschen die schon zum Teil seit Jahr­zehnten dort wohnen wird dies der Verlust ihrer Wohnung bedeuten.

Die Sanie­rung der städ­ti­schen Haus­halte darf nicht nur das einzige Ziel sein. Die Städte Wies­baden und Mainz stehen hier in glei­cher Verant­wor­tung zu den Mietern der Wohnbau.

Geän­derte Fassung:

Verkauf von Wohnungen der Wohnbau Mainz in AKK und Erhalt der Wohnungen in kommu­naler Verant­wor­tung – gemein­samer Antrag aller Frak­tionen im Orts­beirat (SPD, FWG, CDU, AUF, FDP, REP)

  • 1. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird als Mitge­sell­schafter an der Wohnbau Mainz GmbH gebeten sicher­zu­stellen, dass

    a) bei einem geplanten Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK die betrof­fenen Immo­bi­lien nicht an private Inves­toren, sondern möglichst an eine städ­ti­sche Wohnungs­ge­sell­schaft – vorzugs­weise die GWW – verkauft werden,

    b) alle derzeit bestehenden Bindungen auf Wohnungen erhalten bleiben und durch den neuen Erwerber in vollem Umfang über­nommen werden.
  • 2. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob durch eine Über­nahme von Gesell­schafts­an­teilen von der Stadt Mainz ein Verkauf der Wohnungen erüb­rigen könnte.
  • 3. Weiterhin möge man prüfen, ob im Rahmen des Verkaufs Mieter bevor­zugt ihre Wohnungen erwerben können.
  • 4. Die Orts­bei­räte bitten um Erläu­te­rung, welche Auswir­kungen ein Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK auf das geplante Projekt „Grüner Baum“, die Sanie­rung der „Alten Orts­ver­wal­tung“ und insbe­son­dere auf das ehema­lige Alten- und Pfle­ge­heim (Dekan-Walter-Bangert-Heim) hat.
  • 5. Die Orts­bei­räte AKK bitten weiterhin über den Stand der Verhand­lungen zeitnah infor­miert zu werden.

Beschluss Nr. 0080
Dieser Antrag ist eine Synopse der Anträge aus den TOP’en 6 – 8 und 27 und wird als gemein­samer Antrag aller Frak­tionen beschlossen.

Einbahnstraßenregelung am Rheinufer (SPD, CDU, AUF, FDP)

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Prüfung und ggfs. alsbal­dige Umset­zung gebeten, ob im Vorgriff auf das demnächst geplante „auto­freie Rhein­ufer“ zwischen der Bastion von Schön­born und der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz-Kastel zur Entflech­tung des Stra­ßen­ver­kehrs für eine Über­gangs­zeit eine Einbahn­stra­ßen­re­ge­lung (ausge­nommen Radfahrer) ange­ordnet werden kann. Dabei sollen die berech­tigten Belange der Kasteler Vereine berück­sich­tigt werden, die ihre Vereins­räume in der Reduit mit Kraft­fahr­zeugen anfahren.

Die in den letzten Wochen anhal­tende Schön­wet­ter­lage hat dazu geführt, dass Menschen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet verstärkt das attrak­tive Kasteler Rhein­ufer aufge­sucht haben. Dieser an sich posi­tive Zustand wird erheb­lich einge­schränkt durch die Tatsache, dass sich durch eine Viel­zahl von Pkw, Motor­rä­dern, Fahr­räder und Fußgän­gern in dem engen Durch­fahrts­be­reich des Rhein­ufers insbe­son­dere an Wochen­enden „chao­ti­sche Verhält­nisse“ entwi­ckelt haben. Eine

Einbahn­stra­ßen­re­ge­lung (zwischen Bastion v. Schön­born und Rhein­brücke) könnte zur Beru­hi­gung und Entzer­rung der Verkehrs­ver­hält­nisse führen. Die Maßnahme ist ange­sichts des bevor­ste­henden Sommers aller­dings nur sinn­voll, wenn sie sofort ange­ordnet und umge­setzt wird.

Der gemein­same Antrag aller Frak­tionen im Orts­beirat wird antrags­gemäß beschlossen.