Veränderungssperre im Rahmen des Stadtumbaus

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, im Rahmen des Stadt­um­bau­pro­gramms über die betrof­fenen Gebiete eine Verän­de­rungs­sperre nach § 14 Bauge­setz­buch zu belegen.

Begrün­dung:
Verän­de­rungs­sperre bezeichnet das gene­relle behörd­liche Verbot in einem Plan­ge­biet geneh­mi­gungs­be­dürf­tige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu besei­tigen und wesent­liche wert­stei­gernde oder die Durch­füh­rung des geplanten Vorha­bens erheb­lich erschwe­rende Verän­de­rungen vorzu­nehmen. Nach dem Bauge­setz­buch tritt die Verän­de­rungs­sperre nach zwei Jahren außer Kraft; eine Verlän­ge­rung ist möglich.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Zustand des Gebäudes Mainzer Straße 35 (ehemaliger HL-Markt)

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mit dem Besitzer in Verbin­dung zu treten, dass o.g. Gebäude in einen Zustand versetzt wird, welches nicht einer Ruine ähnelt und einer Geschäfts­straße abträg­lich ist. Eine Vermie­tung an ein gewerb­li­ches Unter­nehmen der Nahver­sor­gung würde durch den Orts­beirat begrüßt.

Das o.g. Gebäude wurde im Erdge­schoß u.a. früher als HL-Markt genutzt, seit vielen Jahren steht dieser Bereich leer und verkommt immer mehr. Die großen Schau­fens­ter­scheiben sind teil­weise gerissen und von innen mit Pappe zuge­stellt. Von außen sind die Scheiben mit allen mögli­chen Plakaten zuge­kleis­tert. Das Gebäude macht einen unan­sehn­li­chen und schmut­zigen Eindruck. Es gibt in diesem Bereich immer wieder Probleme mit Unge­ziefer und Schädlingen.

Um die Attrak­ti­vität der Geschäfts­straße zu erhalten, sind drin­gend Maßnahmen erforderlich

Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Josef Kübler
Frak­ti­ons­vor­sit­zender
SPD-Frak­tion

Frank Porten
Frank­ti­ons­spre­cher
AUF-Frak­tion

Jutta Deusser-Bettin
Frak­ti­ons­vor­sit­zende
FDP-Frak­tion

Tages­ord­nungs­punkt 12 der öffent­li­chen Sitzung des Orts­bei­rates des Orts­be­zirkes Mainz-Kastel am 27.03.2007: Sach­stand Gebäude Mainzer Straße 35 (ehema­liger HL-Markt)

Proto­koll­notiz Nr. 0044
Die Vorsit­zende berichtet, dass das Bauauf­sichtsamt mehr­fach die Eigen­tü­merin aufge­for­dert hat, ihrer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nach­zu­kommen. Die Bauauf­sicht wird nun eine Ersatz­vor­nahme veranlassen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.