Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel

Neufas­sung: Antrag Nr. 12/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 11. Juli 2023 (einge­bracht in der Sitzung vom 16. Mai 2023)

Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird drin­gend gebeten Maßnahmen zur Erhö­hung der Verkehrs­si­cher­heit im Umfeld der drei Grund­schulen in Mainz-Kastel zu ergreifen. Diese betreffen

  • die Gustav-Stre­se­mann-Schule,
  • die Pavil­lon­schule,
  • die Bertha-von-Suttner-Schule.

Der Orts­beirat bittet um Einfüh­rung von Tempo 30 im Umfeld der Grund­schulen. Welche Straßen vorrangig betroffen sind wird im Folgenden für jede Schule einzeln konkretisiert.

Ziel der Maßnahmen ist eine Verkehrs­be­ru­hi­gung zum Schutz der Grund­schul­kinder auf ihrem Schulweg.

Es darf als bekannt voraus­ge­setzt werden, dass Kinder im Grund­schul­alter u.a. aufgrund ihrer Körper­größe, Konzen­tra­ti­ons­fä­hig­keit und Blick­winkel beson­ders gefährdet sind im Stra­ßen­ver­kehr. Nach einer Studie des Royal Holloway College (London Univer­sity) haben Kinder beispiels­weise große Schwie­rig­keiten, die Fahr­strecke und Geschwin­dig­keit eines nahenden Autos einzu­schätzen, wenn es 40 km/​h und schneller fährt. Wo also Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unter­wegs sind, können 50 km/​h keine ange­mes­sene Geschwin­dig­keit sein.

Ebenso steigt die Verlet­zungs­schwere mit der Aufprall­ge­schwin­dig­keit – schon bei einer Fahr­ge­schwin­dig­keit von 50km/​h enden 80% der Unfälle mit schweren bis tödlich Folgen für die Fußgänger (vgl. Sammer, Meschik M. Institut für Verkehrs­wesen Wien 2007).

Begrün­dung:
Seit der Ände­rung des §45 im Jahr 2016 gestattet die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung die stre­cken­be­zo­gene Anord­nung von Tempo 30 an inner­ört­lich klas­si­fi­zierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreis­straßen) insbe­son­dere vor allge­mein­bil­denden Schulen, Kinder­gärten und Kinder­ta­ges­stätten. (§45 der StVO Zeichen 274, Absatz 1, Satz 1). 

Dazu wurde mit der Ände­rung des § 45 StVO die hohe Anord­nungs­hürde insbe­son­dere für Beschrän­kungen des flie­ßenden Verkehrs (z. B. Nach­weis eines Unfall­schwer­punktes zum Beleg einer erheb­lich über­stei­genden Gefah­ren­lage) vor den oben genannten Einrich­tungen de facto abgeschafft. 

Ziel dieser Erleich­te­rung war der ausdrück­liche Wunsch der hessi­schen Landes­re­gie­rung einen besseren Schutz unserer Kinder im Stra­ßen­ver­kehr zu erzielen (vgl. https://​www​.jura​ma​gazin​.de/​2​2​2​1​7​.html).

Gustav-Stre­se­mann- Schule

Das Gelände der Gustav-Stre­se­mann-Schule bietet für Kinder eine Viel­zahl von Sport- und Spiel­mög­lich­keiten, die auch abseits des Schul­un­ter­richts genutzt werden. Darüber hinaus gehört die Gustav-Stre­se­mann-Schule zu den Grund­schulen, die eine Ganz­tags­be­treuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr anbietet.

Demzu­folge sind beson­ders in den Haupt­ver­kehrs­zeiten viele Grund­schul­kinder auf den angren­zenden Wegen unter­wegs. Die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf Tempo 30 km/​h sollte folgende beide Bereiche umfassen:

  • Die Boelcke­straße ab der Abzwei­gung Frie­den­strasse Rich­tung Ludwigsplatz.
  • Die Ludwigs­rampe ab Hoch­kreisel Rich­tung Ludwigsplatz.
Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel.
Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel

Abbil­dung 1: Gustav-Stre­se­mann-Schule in Mainz-Kastel mit umlie­genden Straßen (Ludwigs­platz und Boelcke­straße)
Quelle: geoportal​.wies​baden​.de © Landes­haupt­stadt Wies­baden © HVBG © GeoBasis-DE /​ BKG 2021 © OpenStreetMap-Mitwirkende

Durch diese beiden Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen müssen die beiden Fußgän­ger­über­wege, die von den Auto­fah­rern mit der höchsten Geschwin­dig­keit ange­fahren werden, lang­samer ange­fahren werden. 

Damit werden die Fußgän­ger­über­wege des Krei­sels am Ludwigs­platz sicherer für die Schul­kinder und selbst­re­dend auch für alle anderen Fußgänger. Da in der Witz sowohl ein stark frequen­tiertes Ärzte­haus als auch eine Apotheke ansässig sind, sind auch über die Schul­kinder hinaus viele Fußgänger unter­wegs, die oft etwas mehr Zeit und Sicher­heit zum Queren der Zebra­streifen brauchen.

Pavil­lon­schule

Sie gehört zur Gustav-Stre­se­mann Schule, liegt aber in der Witz 10a. Ihr Seiten­aus­gang mündet mit einem abschüs­sigem Weg in der Stei­nern Straße. Dieser Ausgang wird von den Kindern sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad und Roller genutzt. Sie müssen sich also direkt in den Verkehr einer viel­be­fah­renen Straße inte­grieren. (Anmer­kung einer Kasteler Bürgerin: „Schüler und Schü­le­rinnen die mit Fahrrad /​ Roller (der Stellpatz ist dort) aus der Pforte an der Steiner Straße kommen treffen unmit­telbar dort auf den flie­ßenden Verkehr“.

Um sowohl den Schul­kin­dern als auch den anderen Fußgänger*innen, die den Zebra­streifen in Höhe der Trink­halle nutzen, eine höhere Sicher­heit zu gewähren, sollte auch hier eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf Tempo 30 in beiden Fahrt­rich­tungen einge­führt werden. Die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung sollte in Höhe des Zugangs des Spiel­platz Stei­nern Str. 2 bis zu den Fußgän­ger­über­wegen reichen.

Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel.

Abbil­dung 2: Pavil­lon­schule, eine Außen­stelle der Gustav-Stre­se­mann-Schule, in Mainz-Kastel. Die Schule hat Ausgänge in die Stei­nern Straße sowie „In der Witz“
Quelle: geoportal​.wies​baden​.de © Landes­haupt­stadt Wies­baden © HVBG © GeoBasis-DE /​ BKG 2021 © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bertha-von Suttner-Schule

Die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf Tempo 30 sollte auf der Wies­ba­dener Straße ca. Auf Höhe der Straße Im Fort Mont­e­bello beginnen und ca. 300 Meter in süd-östliche Rich­tung reichen, siehe Abbildung.

Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel.

Abbil­dung 3: Bertha-von-Suttner-Schule in Mainz-Kastel mit der Wies­ba­dener Land­straße (L3482) in der Nähe.
Quelle: geoportal​.wies​baden​.de © Landes­haupt­stadt Wies­baden © HVBG © GeoBasis-DE /​ BKG 2021 © OpenStreetMap-Mitwirkende

Mainz-Kastel, den 29. Juni 2023
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 11.07.2023 in geän­derter Fassung (als Prüf­an­trag) bei einer Enthal­tung (CDU) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0090/​2023 (PiWi | PDF)


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