Neufassung: Antrag Nr. 12/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 11. Juli 2023 (eingebracht in der Sitzung vom 16. Mai 2023)
Verkehrssicherheit für Grundschulkinder in Mainz-Kastel
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird dringend gebeten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der drei Grundschulen in Mainz-Kastel zu ergreifen. Diese betreffen
- die Gustav-Stresemann-Schule,
- die Pavillonschule,
- die Bertha-von-Suttner-Schule.
Der Ortsbeirat bittet um Einführung von Tempo 30 im Umfeld der Grundschulen. Welche Straßen vorrangig betroffen sind wird im Folgenden für jede Schule einzeln konkretisiert.
Ziel der Maßnahmen ist eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der Grundschulkinder auf ihrem Schulweg.
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass Kinder im Grundschulalter u.a. aufgrund ihrer Körpergröße, Konzentrationsfähigkeit und Blickwinkel besonders gefährdet sind im Straßenverkehr. Nach einer Studie des Royal Holloway College (London University) haben Kinder beispielsweise große Schwierigkeiten, die Fahrstrecke und Geschwindigkeit eines nahenden Autos einzuschätzen, wenn es 40 km/h und schneller fährt. Wo also Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, können 50 km/h keine angemessene Geschwindigkeit sein.
Ebenso steigt die Verletzungsschwere mit der Aufprallgeschwindigkeit – schon bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50km/h enden 80% der Unfälle mit schweren bis tödlich Folgen für die Fußgänger (vgl. Sammer, Meschik M. Institut für Verkehrswesen Wien 2007).
Begründung:
Seit der Änderung des §45 im Jahr 2016 gestattet die Straßenverkehrsordnung die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreisstraßen) insbesondere vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. (§45 der StVO Zeichen 274, Absatz 1, Satz 1).
Dazu wurde mit der Änderung des § 45 StVO die hohe Anordnungshürde insbesondere für Beschränkungen des fließenden Verkehrs (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes zum Beleg einer erheblich übersteigenden Gefahrenlage) vor den oben genannten Einrichtungen de facto abgeschafft.
Ziel dieser Erleichterung war der ausdrückliche Wunsch der hessischen Landesregierung einen besseren Schutz unserer Kinder im Straßenverkehr zu erzielen (vgl. https://www.juramagazin.de/22217.html).
Gustav-Stresemann- Schule
Das Gelände der Gustav-Stresemann-Schule bietet für Kinder eine Vielzahl von Sport- und Spielmöglichkeiten, die auch abseits des Schulunterrichts genutzt werden. Darüber hinaus gehört die Gustav-Stresemann-Schule zu den Grundschulen, die eine Ganztagsbetreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr anbietet.
Demzufolge sind besonders in den Hauptverkehrszeiten viele Grundschulkinder auf den angrenzenden Wegen unterwegs. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h sollte folgende beide Bereiche umfassen:
- Die Boelckestraße ab der Abzweigung Friedenstrasse Richtung Ludwigsplatz.
- Die Ludwigsrampe ab Hochkreisel Richtung Ludwigsplatz.
Abbildung 1: Gustav-Stresemann-Schule in Mainz-Kastel mit umliegenden Straßen (Ludwigsplatz und Boelckestraße)
Quelle: geoportal.wiesbaden.de © Landeshauptstadt Wiesbaden © HVBG © GeoBasis-DE / BKG 2021 © OpenStreetMap-Mitwirkende
Durch diese beiden Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen die beiden Fußgängerüberwege, die von den Autofahrern mit der höchsten Geschwindigkeit angefahren werden, langsamer angefahren werden.
Damit werden die Fußgängerüberwege des Kreisels am Ludwigsplatz sicherer für die Schulkinder und selbstredend auch für alle anderen Fußgänger. Da in der Witz sowohl ein stark frequentiertes Ärztehaus als auch eine Apotheke ansässig sind, sind auch über die Schulkinder hinaus viele Fußgänger unterwegs, die oft etwas mehr Zeit und Sicherheit zum Queren der Zebrastreifen brauchen.
Pavillonschule
Sie gehört zur Gustav-Stresemann Schule, liegt aber in der Witz 10a. Ihr Seitenausgang mündet mit einem abschüssigem Weg in der Steinern Straße. Dieser Ausgang wird von den Kindern sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad und Roller genutzt. Sie müssen sich also direkt in den Verkehr einer vielbefahrenen Straße integrieren. (Anmerkung einer Kasteler Bürgerin: „Schüler und Schülerinnen die mit Fahrrad / Roller (der Stellpatz ist dort) aus der Pforte an der Steiner Straße kommen treffen unmittelbar dort auf den fließenden Verkehr“.
Um sowohl den Schulkindern als auch den anderen Fußgänger*innen, die den Zebrastreifen in Höhe der Trinkhalle nutzen, eine höhere Sicherheit zu gewähren, sollte auch hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen eingeführt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte in Höhe des Zugangs des Spielplatz Steinern Str. 2 bis zu den Fußgängerüberwegen reichen.
Bertha-von Suttner-Schule
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sollte auf der Wiesbadener Straße ca. Auf Höhe der Straße Im Fort Montebello beginnen und ca. 300 Meter in süd-östliche Richtung reichen, siehe Abbildung.
Mainz-Kastel, den 29. Juni 2023
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 11.07.2023 in geänderter Fassung (als Prüfantrag) bei einer Enthaltung (CDU) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0090/2023 (PiWi | PDF)
Antwort des Fachamts (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 11.07.2023
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 23-O-25-0039 (PiWi)