Toilettenanlage an der Grillwiese auf der Maaraue

Die Grill­wiese auf der Maaraue ist – insbe­son­dere in der warmen Jahres­zeit – ein beliebtes Ausflugs­ziel. Da es dort keine Toilet­ten­an­lage gibt – die „mobile Toilette“ ist kein ange­mes­sener Ersatz – kommt es zur Verun­rei­ni­gung der Grün­be­reiche in der nahen Umge­bung. Viele Menschen nutzen auch die (kosten­lose) Toilet­ten­an­lage des nahe gele­genen Restau­rants Rheinschanze. 

Auch dies ist keine zufrie­den­stel­lende Lösung. Während an der Eleo­no­ren­straße in Mainz-Kastel im Bereich des Kinder­spiel­platzes eine Lösung gefunden wurde, die sich bewährt hat und die zum deut­li­chen Rück­gang von Beschwerden geführt hat, besteht das Problem an der Grill­wiese auf der Maaraue fort. 

Die Betreuung der Toilet­ten­an­lage in Mainz-Kastel erfolgt im Rahmen einer Arbeits­be­schaf­fungs­maß­nahme auf Basis sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tiger Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse durch die Landes­haupt­stadt Wiesbaden.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge prüfen, ob an der Grill­wiese auf der Maaraue die Bereit­stel­lung einer Toli­let­ten­an­lage möglich ist, indem die beim AC Kost­heim vorhan­dene Toilet­ten­an­lage genutzt wird und eine Betreuung der Toilet­ten­an­lage dann analog des „Kasteler Modells“ erfolgt. Dem Vernehmen nach ist der AC Kost­heim bereit, seine Toilet­ten­an­lage bei solch einer Rege­lung unent­gelt­lich zur Verfü­gung zu stellen.

Ergebnis:
Antrag ange­nommen.

Beleuchtung auf dem Weg zur Grillwiese auf der Maaraue

Die Beleuch­tung auf dem Weg zur Grill­wiese auf der Maaraue ist völlig unzu­rei­chend. Die Verkehrs­si­cher­heit für diesen Weg, der zugleich auch zum Restau­rant Rhein­schanze, zu den Sport­an­lagen des AC Kost­heim und zu einer Einrich­tung der Entsor­gungs­be­triebe führt, ist nicht gegeben. Entlang dieses Wegs führt eine Strom­lei­tung, die auch Lampen versorgt. 

Deren Abstand scheint aber nicht der DIN-Norm zu entspre­chen, da keine ausrei­chende Ausleuch­tung für diesen Weg gegeben ist. In Anbe­tracht der Beschaf­fen­heit dieses Weges wäre eine ausrei­chende Beleuch­tung unbe­dingt erfor­der­lich. Da die dort vorhan­denen Einrich­tungen von moto­ri­sierten wie nicht moto­ri­sierten Menschen auch nach Einbruch der Dunkel­heit genutzt werden, stellt sich hier die Frage der Verkehrs­si­cher­heit und der Haftung.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dafür sorgen, dass der Weg zur Grill­wiese auf der Maaraue bzw. dem Restau­rant Rhein­schanze und den Sport­an­lagen des AC Kost­heim ordent­lich ausge­leuchtet wird.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt.

Müllbehälter an den Parkplätzen zum Freibad Maaraue

In der warmen Jahres­zeit, insbe­son­dere wenn das Freibad Maaraue geöffnet ist, werden die Park­plätze auf der Maaraue von Gästen des Frei­bads, der Grill­wiese und der Klein­gar­ten­an­lage rege genutzt. 

Die zur Entsor­gung von Müll erfor­der­li­chen Behält­nisse sind erfah­rungs­gemäß unzu­rei­chend bzw. werden nicht häufig genug geleert. Sie quellen dann über, Müll türmt sich neben den Behäl­tern und bestimmte Tiere wühlen dann in den auf dem Boden liegenden Abfällen. Auch wird der Müll durch Tiere bzw. Wind verteilt.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge im Hinblick auf die bevor­ste­hende „Saison“ auf der Maaraue dafür sorgen, dass an den Park­plätzen auf der Maaraue ausrei­chende bzw. ausrei­chend große Müll­be­hält­nisse ange­bracht werden und ein ausrei­chender Rhythmus der Entlee­rung einge­halten wird, damit nicht Müll neben die Müll­be­hälter gelegt wird.

Begrün­dung: münd­lich

Absperrung der Kastanienallee auf der Maaraue

Der Magis­trat wird gebeten, die nach­fol­genden Fragen zu beantworten:

1. Nach einhel­liger Gutach­ter­mei­nung sind die Stämme der Kasta­nien bruch­si­cher. Dennoch wurde der Zaun teil­weise bis zu einein­halb Fall­höhen von den Bäumen entfernt aufgestellt.

  • Welche Über­le­gungen haben die Stadt dazu veran­lasst, die Allee so weit­räumig abzusperren?

2. Der einzige sichere Fußgän­gerweg, der von Kost­heim zum Schwimmbad führte, wurde gesperrt, ein Ersatzweg für die Fußgänger wurde nicht geschaffen. Alle Verkehrs­teil­nehmer werden seitdem auf die Straße gezwungen, was die Unfall­ge­fahr unstrittig erhöht hat. 

Die Sicher­heit insbe­son­dere von Kindern und Jugend­li­chen, die diese Strecke regel­mäßig nutzen, ist in hohem Maße beein­träch­tigt. Auch die Sicher­heit von alten und gehbe­hin­derten Menschen, die mit Rollator oder Roll­stuhl unter­wegs sind, ist gefährdet.

  • Ist die Stadt verpflichtet, in diesem stark frequen­tierten Bereich einen Fußgän­gerweg zu schaffen?
  • Ist es aus Sicht des Magis­trats vertretbar, Kinder zu zwingen auf der Fahr­bahn zu laufen? Wurden Alter­na­tiven zur groß­räu­migen Absper­rung erwogen? Wenn ja, welche?
  • Welche Haftungs­an­sprüche kommen bei den zu erwar­tenden Unfällen auf die Stadt zu?

Begrün­dung: münd­lich

Fahrweg zur Grillwiese (Höhe Barbarossasäule)

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird noch­mals drin­gend gebeten, umge­hend dafür zu sorgen, dass der Fahrweg, der quer über die Wiese zur Grill­wiese führt, wieder geschlossen wird.

Des Weiteren wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die an dieser Stelle mitt­ler­weile völlig zerstörte Wiese wieder­her­ge­stellt wird.

Begrün­dung: münd­lich