Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden möge prüfen, ob das Dach der Eingangshalle zum Freibad Maaraue noch den Statischen Anforderungen entspricht da eine starke Durchbiegung in der Mitte zu sehen ist.
Begründung: mündlich
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden möge prüfen, ob das Dach der Eingangshalle zum Freibad Maaraue noch den Statischen Anforderungen entspricht da eine starke Durchbiegung in der Mitte zu sehen ist.
Begründung: mündlich
Die Grillwiese auf der Maaraue ist – insbesondere in der warmen Jahreszeit – ein beliebtes Ausflugsziel. Da es dort keine Toilettenanlage gibt – die „mobile Toilette“ ist kein angemessener Ersatz – kommt es zur Verunreinigung der Grünbereiche in der nahen Umgebung. Viele Menschen nutzen auch die (kostenlose) Toilettenanlage des nahe gelegenen Restaurants Rheinschanze.
Auch dies ist keine zufriedenstellende Lösung. Während an der Eleonorenstraße in Mainz-Kastel im Bereich des Kinderspielplatzes eine Lösung gefunden wurde, die sich bewährt hat und die zum deutlichen Rückgang von Beschwerden geführt hat, besteht das Problem an der Grillwiese auf der Maaraue fort.
Die Betreuung der Toilettenanlage in Mainz-Kastel erfolgt im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf Basis sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge prüfen, ob an der Grillwiese auf der Maaraue die Bereitstellung einer Tolilettenanlage möglich ist, indem die beim AC Kostheim vorhandene Toilettenanlage genutzt wird und eine Betreuung der Toilettenanlage dann analog des „Kasteler Modells“ erfolgt. Dem Vernehmen nach ist der AC Kostheim bereit, seine Toilettenanlage bei solch einer Regelung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Ergebnis:
Antrag angenommen.
Die Beleuchtung auf dem Weg zur Grillwiese auf der Maaraue ist völlig unzureichend. Die Verkehrssicherheit für diesen Weg, der zugleich auch zum Restaurant Rheinschanze, zu den Sportanlagen des AC Kostheim und zu einer Einrichtung der Entsorgungsbetriebe führt, ist nicht gegeben. Entlang dieses Wegs führt eine Stromleitung, die auch Lampen versorgt.
Deren Abstand scheint aber nicht der DIN-Norm zu entsprechen, da keine ausreichende Ausleuchtung für diesen Weg gegeben ist. In Anbetracht der Beschaffenheit dieses Weges wäre eine ausreichende Beleuchtung unbedingt erforderlich. Da die dort vorhandenen Einrichtungen von motorisierten wie nicht motorisierten Menschen auch nach Einbruch der Dunkelheit genutzt werden, stellt sich hier die Frage der Verkehrssicherheit und der Haftung.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge dafür sorgen, dass der Weg zur Grillwiese auf der Maaraue bzw. dem Restaurant Rheinschanze und den Sportanlagen des AC Kostheim ordentlich ausgeleuchtet wird.
Ergebnis:
Antrag abgelehnt.
In der warmen Jahreszeit, insbesondere wenn das Freibad Maaraue geöffnet ist, werden die Parkplätze auf der Maaraue von Gästen des Freibads, der Grillwiese und der Kleingartenanlage rege genutzt.
Die zur Entsorgung von Müll erforderlichen Behältnisse sind erfahrungsgemäß unzureichend bzw. werden nicht häufig genug geleert. Sie quellen dann über, Müll türmt sich neben den Behältern und bestimmte Tiere wühlen dann in den auf dem Boden liegenden Abfällen. Auch wird der Müll durch Tiere bzw. Wind verteilt.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge im Hinblick auf die bevorstehende „Saison“ auf der Maaraue dafür sorgen, dass an den Parkplätzen auf der Maaraue ausreichende bzw. ausreichend große Müllbehältnisse angebracht werden und ein ausreichender Rhythmus der Entleerung eingehalten wird, damit nicht Müll neben die Müllbehälter gelegt wird.
Begründung: mündlich
Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Nach einhelliger Gutachtermeinung sind die Stämme der Kastanien bruchsicher. Dennoch wurde der Zaun teilweise bis zu eineinhalb Fallhöhen von den Bäumen entfernt aufgestellt.
2. Der einzige sichere Fußgängerweg, der von Kostheim zum Schwimmbad führte, wurde gesperrt, ein Ersatzweg für die Fußgänger wurde nicht geschaffen. Alle Verkehrsteilnehmer werden seitdem auf die Straße gezwungen, was die Unfallgefahr unstrittig erhöht hat.
Die Sicherheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die diese Strecke regelmäßig nutzen, ist in hohem Maße beeinträchtigt. Auch die Sicherheit von alten und gehbehinderten Menschen, die mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, ist gefährdet.
Begründung: mündlich
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird nochmals dringend gebeten, umgehend dafür zu sorgen, dass der Fahrweg, der quer über die Wiese zur Grillwiese führt, wieder geschlossen wird.
Des Weiteren wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die an dieser Stelle mittlerweile völlig zerstörte Wiese wiederhergestellt wird.
Begründung: mündlich