Fluglärmgutachten Airfield – welche Siedlungsbeschränkungen ergeben sich?

Antrag Nr. 1/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 11. Februar 2025

Fluglärmgutachten Airfield – welche Siedlungsbeschränkungen ergeben sich?

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten

  • 1.) mitzu­teilen, ob ihm das vom Hessi­schen Minis­te­rium für Wirt­schaft, Energie, Verkehr, Wohnen und länd­li­chen Raum (HMWVW) ange­kün­digte Gutachten über Flug­lärm­be­schrän­kungen im Ostfeld (siehe Az.: 066-f-10-02-002, schrift­liche Stel­lung­nahme vom 20.11.24) vorliegt. [1]
  • 2.) falls dies der Fall ist, die Ergeb­nisse und deren Folgen dem Orts­beirat Kastel alsbald vorzustellen.

Begrün­dung:
Lärm macht krank. Flug­lärm mit beson­derer Qualität. Das wird durch aktu­elle Studien einmal mehr bekräf­tigt. [2]

„Flug­lärm löst Stress­re­ak­tionen aus und stört den Schlaf. Eine aktu­elle Studie hat unter­sucht, wie diese Effekte das Risiko für Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen erhöhen – und welche Rolle nächt­liche Lärm­be­las­tung dabei spielt.“

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Airfield Erbenheim Standort des NATO-Hauptquartiers

Antrag Nr. 15/2024 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 1. Oktober 2024

Airfield Erbenheim Standort des NATO-Hauptquartiers: Auswirkungen auf Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten,

  • den aktu­ellen Sach­stand des Projekts NATO Haupt­quar­tier am Airfield Erben­heim vorzustellen,
  • eine umfas­sende Über­prü­fung der mögli­chen Auswir­kungen des neuen NATO-Haupt­quar­tiers auf Mainz-Kastel und insbe­son­dere das Projekt Ostfeld und Kastel Storage Station durchzuführen,
  • neben den Themen/​Auswirkungen auf Verkehr, Wohnen und Infra­struktur spezi­fi­sche Infor­ma­tionen zu mögli­chen Ände­rungen in den Berei­chen Über­flug­rechte, Sicher­heits­zonen und Lärm­schutz­maß­nahmen zu prüfen und darzustellen.
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Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert

Antrag Nr. 09/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 16. Mai 2023

Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1.) Der Orts­beirat empfiehlt dem Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wieder­holt und drin­gend, die Risi­ko­ana­lyse zu mögli­chen Flug­zeug­ab­stürzen über dem Indus­trie­park Kalle-Albert zu aktualisieren.
  • 2.) Der Magis­trat möge verbind­lich mitteilen, wer im Falle eines Flug­zeug­ab­sturzes über das Bauge­biet Ostfeld beim An- oder Abflug auf das Airfield Erben­heim über Ausgleichs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche übernimmt.
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Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen

Antrag Nr. 03/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 7. Februar 2023

Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Orts­beirat empfiehlt dem Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden drin­gend, die Risi­ko­ana­lyse zu mögli­chen Flug­zeug­ab­stürzen über dem Indus­trie­park Kalle-Albert zu aktualisieren.

Begrün­dung:
Wie aus der Antwort des Magis­trats zum Beschluss des Orts­bei­rats 0144 (SV 15 aus 2023) ersicht­lich, liegen sowohl das Problem­feld Flug­lärm als auch die Risi­ko­ana­lyse Über­flug Infra­Serv der Nach­trags­ver­ein­ba­rung vom Früh­jahr 2012 zwischen der BIMA und USAREUR zugrunde. Die Risi­ko­ana­lyse stammt eben­falls aus 2012. Die in der Nach­trags­ver­ein­ba­rung verein­barten Flug­be­we­gungen und Flug­ge­räte sind mithin Kennt­nis­stände von vor zehn Jahren.

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Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Antrag Nr. 26/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 27. September 2022

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, was er zu unter­nehmen gedenkt, die gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gungen durch den neuer­lich wieder zuneh­menden Luft­ver­kehr abzu­stellen. Insbe­son­dere möge der Magis­trat mitteilen, wie gewähr­leistet werden kann, dass das Wohn­ge­biet Sied­lung Fort Biehler nicht entgegen der Ankün­di­gungen weiter über­flogen wird.

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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.
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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten – endlich!

Antrag Nr. 07/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 18. Mai 2021

Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten – endlich!

In der Orts­bei­rats­sit­zung am Dienstag, 7. August 2018, wurde der Magis­trat durch Beschluss des Orts­bei­rats gebeten, spätes­tens zum Herbst/​Winter 2019 für ausrei­chende Beleuch­tung am Spiel­platz am Fort Biehler zu sorgen.

Der Orts­beirat hatte hierzu ange­regt, die im Herbst 2017 entfernte Stra­ßen­la­terne im Rahmen des Programms „Stra­ßen­be­leuch­tungs­an­lagen Neu- und Ersatz­be­schaf­fung 2018/​2019“ – Sitzungs­vor­lage Nr. 18-V-66- 0204 – wieder zu installieren.

Geschehen ist seither: nichts. Jeden­falls ist der Kinder­spiel­platz am Fort Biehler nach wie vor komplett unbe­leuchtet. Dieser Zustand ist schnells­tens zu beenden. 

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Projekt Ostfeld/Schreiben Stadtrat Kessler an die Bürger der Siedlung Fort Biehler vom 8. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ober­bür­ger­meister Mende,

das anlie­gende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unter­stüt­zung übermittelt.

In der Tat sind wir erheb­lich irritiert.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung hat die Satzung der städ­ti­sche Entwick­lungs­maß­nahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröf­fent­li­chung, nicht wirksam.

In der Außen­dar­stel­lung, siehe das anlie­gende Schreiben, verhält sich die Verwal­tung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicher­lich geschieht dies im Hinblick auf die gesetz­liche Vorgabe, dass die zügige Durch­füh­rung inner­halb eines abseh­baren Zeit­raums gewähr­leistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirk­sam­werden der Satzung.

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Keine zusätzlichen Kosten durch „SEM Ostfeld“ für das Fort Biehler!

Antrag Nr. 01/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Mittwoch, 3. Februar 2021

Bestehende Sied­lung Fort Biehler darf nicht mit zusätz­li­chen Kosten der „Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld“ belastet werden!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge sicher­stellen, dass die bestehende Sied­lung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grund­stü­cken, im Rahmen der Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) nicht als Anpas­sungs­ge­biet gem. § 170 BauGB fest­ge­legt wird, falls es zur Ausfüh­rung der SEM Ostfeld kommt.

Viel­mehr ist die Sied­lung, wie von der Stadt­re­gie­rung und den Projekt­ver­ant­wort­li­chen bislang stets zuge­sagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die even­tu­elle SEM gene­rell keinerlei finan­zi­elle Belas­tungen erwachsen.

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Ostfeld hat in Kastel keine Mehrheit mehr

Erklä­rung des AUF AKK zur Orts­bei­rats­sit­zung in Kastel am 10. November 2020

„Das Ostfeld hat im Kasteler Orts­beirat keine Mehr­heit mehr.“ Das stellt der AUF AKK nach der gest­rigen Orts­bei­rats­sit­zung fest. Ein AUF-Antrag, die Zustim­mung zu dem neuen Stadt­teil aufzu­heben, wurde zwar mit sechs zu sechs Stimmen abge­lehnt. Nur: Einer der AUF-Mandats­träger, Ronny Maritzen durfte nicht mitstimmen. Er wurde wie schon bei der letzten Orts­bei­rats­sit­zung wegen eines angeb­li­chen Inter­es­sen­wi­der­streits vor die Tür geschickt. „Hätte Ronny Maritzen abstimmen dürfen, dann hätte unser Antrag eine Mehr­heit gefunden,“ erklärt Frank Porten.

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Ostfeld: Ortsbeiratsbeschluss aufheben

Antrag Nr. 17/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 10. November 2020

Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0055 vom 30. Juni 2020 „Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären“ und Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0078 vom 15.September 2020 „Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Ostfeld“

Auf den Orts­bei­rats­be­schluss Nr. 0055/​2020 hin trifft das Hessi­sche Landesamt für Natur­schutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in seiner Antwort vom 28.09.2020, die der AUF-Frak­tion am 27.Oktober 2020 zur Kenntnis gelangte, folgende Fest­stel­lungen, die der Orts­beirat zur Kenntnis nimmt:

  • „Für die am Rhein gele­genen Orts­teile Wies­ba­dens haben die aus Norden kommenden Täler eine wich­tige Funk­tion. Die auf den Frei­flä­chen zwischen Erben­heim, Igstadt und Bier­stadt gebil­dete Kalt­luft strömt nach Mainz-Kastel und teil­weise sogar über den Rhein hinweg bis zur Mainzer Innen­stadt und nach Weisenau.“

Das HLNUG bestä­tigt damit die Aussage aus dem KLIM­PRAX-Gutachten.

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Wäldchen am Fort Biehler schützen und pflegen!

Antrag Nr. 05/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020

Wäldchen am Fort Biehler schützen und pflegen!

Das Wäld­chen am Fort Biehler genießt den beson­deren Schutz eines „flächen­haften Natur­denk­mals“ nach §14 Hessi­sches Natur­schutz­ge­setz. (https://​www​.wies​baden​.de/​m​e​d​i​e​n​-​z​e​n​t​r​a​l​/​d​o​k​/​l​e​b​e​n​/​p​l​a​n​e​n​-​b​a​u​e​n​-​w​o​h​n​e​n​/​F​N​P​-​E​r​l​a​e​u​t​e​r​u​n​g​s​b​e​r​i​c​h​t.pdf, S. 121 ff.)

Das hat seine guten Gründe: als sog. „Tritt­stein­biotop“ nimmt es eine beson­dere Rolle wahr, der Arten­schutz, insbe­son­dere die Vogel­welt betref­fend, hat hier eine aner­kannte Bedeu­tung. Und nicht zuletzt ist es ein rele­vantes Naherho­lungs­ge­biet für Wies­ba­de­ne­rinnen und Wiesbadener.

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