Klärung der Fluglärm-, Überflug- und Sicherheitsrisiken für das gesamte Ostfeld

Antrag Nr. 06/2026 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 13. Januar 2026

Klärung der Fluglärm-, Überflug- und Sicherheitsrisiken für das gesamte Ostfeld – schriftliche und mündliche Berichterstattung

Der Orts­beirat Kastel wolle beschließen:
Der Orts­beirat nimmt den auf der Schrift­ver­kehrs­liste geführten Schrift­ver­kehr (SV 1) von Michael Dirting zu Flug­lärm-, Über­flug- und Unfall­ri­siken im Zusam­men­hang mit der geplanten städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld zur Kenntnis.

Der Magis­trat wird gebeten,

  • 1.) dem Orts­beirat Kastel eine schrift­liche Stel­lung­nahme vorzu­legen, in der die im Schrift­ver­kehr darge­stellten aktu­ellen Erkennt­nisse zu Flug­lärm, Über­flug­höhen, Flug­routen, DFS-Korri­doren sowie zu Unfall- und Haftungs­ri­siken für das gesamte Gebiet des Ostfelds fach­lich bewertet werden,
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Verkehrsanbindung Ostfeld – fehlende Transparenz und Widersprüche

Antrag Nr. 20/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 18. November 2025

Verkehrsanbindung Ostfeld – fehlende Transparenz und Widersprüche zur Zielabweichung des Regierungspräsidiums

Der Orts­beirat Mainz-Kastel möge beschließen:

1. Offen­le­gung der Verkehrskosten

Der Magis­trat wird gebeten, die voll­stän­digen und aktu­ellen Kosten­an­sätze für alle Verkehrs­er­schlie­ßungs­maß­nahmen im Zusam­men­hang mit der städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld offen­zu­legen. Dazu gehören insbesondere:

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Handwerk retten – Ostfeld-Planung bedroht Betriebe am Fort Biehler

Antrag Nr. 19/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 18. November 2025

Handwerk retten – Ostfeld-Planung bedroht Betriebe am Fort Biehler

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wiesbaden,

  • 1.) dass er die in der Sied­lung Fort Biehler ansäs­sigen Hand­werks­be­triebe (z. B. Gerüstbau, Sanie­rungs­technik, Zimmerei), die durch die Planungen zur „Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld/​Kalkofen“ in ihrer Exis­tenz gefährdet sind, wirksam unterstützt,
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Kündigungen Pachtgrundstücke am Fort Biehler?!

Antrag Nr. 12/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 1. Juli 2025

Kündigungen Pachtgrundstücke am Fort Biehler?!

Der Orts­beirat wolle beschließen,
der Magis­trat wolle berichten:

  • 1.) Welche dem Magis­trat bekannten konkreten Planungen und Motive liegen den Drohungen der BImA zur Been­di­gung der Pacht­ver­träge am Fort Biehler (z. B. M. Vitale Gerüstbau GmbH) zugrunde?
  • 2.) Es ist infor­mell zu vernehmen, dass Grund­stücks­tausch­ge­schäfte zwischen Stadt und Bund den Hinter­grund dieser Kündi­gungs­an­dro­hungen bilden könnten. Kann der Magis­trat das bestä­tigen oder demen­tieren? Im Falle der Bestä­ti­gung bittet der Orts­beirat um umfas­sende Aufklärung.
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Fluglärmgutachten Airfield – welche Siedlungsbeschränkungen ergeben sich?

Antrag Nr. 1/2025 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 11. Februar 2025

Fluglärmgutachten Airfield – welche Siedlungsbeschränkungen ergeben sich?

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten

  • 1.) mitzu­teilen, ob ihm das vom Hessi­schen Minis­te­rium für Wirt­schaft, Energie, Verkehr, Wohnen und länd­li­chen Raum (HMWVW) ange­kün­digte Gutachten über Flug­lärm­be­schrän­kungen im Ostfeld (siehe Az.: 066-f-10-02-002, schrift­liche Stel­lung­nahme vom 20.11.24) vorliegt. [1]
  • 2.) falls dies der Fall ist, die Ergeb­nisse und deren Folgen dem Orts­beirat Kastel alsbald vorzustellen.

Begrün­dung:
Lärm macht krank. Flug­lärm mit beson­derer Qualität. Das wird durch aktu­elle Studien einmal mehr bekräf­tigt. [2]

„Flug­lärm löst Stress­re­ak­tionen aus und stört den Schlaf. Eine aktu­elle Studie hat unter­sucht, wie diese Effekte das Risiko für Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen erhöhen – und welche Rolle nächt­liche Lärm­be­las­tung dabei spielt.“

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Airfield Erbenheim Standort des NATO-Hauptquartiers

Antrag Nr. 15/2024 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 1. Oktober 2024

Airfield Erbenheim Standort des NATO-Hauptquartiers: Auswirkungen auf Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten,

  • den aktu­ellen Sach­stand des Projekts NATO Haupt­quar­tier am Airfield Erben­heim vorzustellen,
  • eine umfas­sende Über­prü­fung der mögli­chen Auswir­kungen des neuen NATO-Haupt­quar­tiers auf Mainz-Kastel und insbe­son­dere das Projekt Ostfeld und Kastel Storage Station durchzuführen,
  • neben den Themen/​Auswirkungen auf Verkehr, Wohnen und Infra­struktur spezi­fi­sche Infor­ma­tionen zu mögli­chen Ände­rungen in den Berei­chen Über­flug­rechte, Sicher­heits­zonen und Lärm­schutz­maß­nahmen zu prüfen und darzustellen.
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Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert

Antrag Nr. 09/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 16. Mai 2023

Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1.) Der Orts­beirat empfiehlt dem Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wieder­holt und drin­gend, die Risi­ko­ana­lyse zu mögli­chen Flug­zeug­ab­stürzen über dem Indus­trie­park Kalle-Albert zu aktualisieren.
  • 2.) Der Magis­trat möge verbind­lich mitteilen, wer im Falle eines Flug­zeug­ab­sturzes über das Bauge­biet Ostfeld beim An- oder Abflug auf das Airfield Erben­heim über Ausgleichs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche übernimmt.
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Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen

Antrag Nr. 03/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 7. Februar 2023

Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Orts­beirat empfiehlt dem Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden drin­gend, die Risi­ko­ana­lyse zu mögli­chen Flug­zeug­ab­stürzen über dem Indus­trie­park Kalle-Albert zu aktualisieren.

Begrün­dung:
Wie aus der Antwort des Magis­trats zum Beschluss des Orts­bei­rats 0144 (SV 15 aus 2023) ersicht­lich, liegen sowohl das Problem­feld Flug­lärm als auch die Risi­ko­ana­lyse Über­flug Infra­Serv der Nach­trags­ver­ein­ba­rung vom Früh­jahr 2012 zwischen der BIMA und USAREUR zugrunde. Die Risi­ko­ana­lyse stammt eben­falls aus 2012. Die in der Nach­trags­ver­ein­ba­rung verein­barten Flug­be­we­gungen und Flug­ge­räte sind mithin Kennt­nis­stände von vor zehn Jahren.

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Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Antrag Nr. 26/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 27. September 2022

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, was er zu unter­nehmen gedenkt, die gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gungen durch den neuer­lich wieder zuneh­menden Luft­ver­kehr abzu­stellen. Insbe­son­dere möge der Magis­trat mitteilen, wie gewähr­leistet werden kann, dass das Wohn­ge­biet Sied­lung Fort Biehler nicht entgegen der Ankün­di­gungen weiter über­flogen wird.

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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.
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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten – endlich!

Antrag Nr. 07/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 18. Mai 2021

Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten – endlich!

In der Orts­bei­rats­sit­zung am Dienstag, 7. August 2018, wurde der Magis­trat durch Beschluss des Orts­bei­rats gebeten, spätes­tens zum Herbst/​Winter 2019 für ausrei­chende Beleuch­tung am Spiel­platz am Fort Biehler zu sorgen.

Der Orts­beirat hatte hierzu ange­regt, die im Herbst 2017 entfernte Stra­ßen­la­terne im Rahmen des Programms „Stra­ßen­be­leuch­tungs­an­lagen Neu- und Ersatz­be­schaf­fung 2018/​2019“ – Sitzungs­vor­lage Nr. 18-V-66- 0204 – wieder zu installieren.

Geschehen ist seither: nichts. Jeden­falls ist der Kinder­spiel­platz am Fort Biehler nach wie vor komplett unbe­leuchtet. Dieser Zustand ist schnells­tens zu beenden. 

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Projekt Ostfeld/Schreiben Stadtrat Kessler an die Bürger der Siedlung Fort Biehler vom 8. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ober­bür­ger­meister Mende,

das anlie­gende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unter­stüt­zung übermittelt.

In der Tat sind wir erheb­lich irritiert.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung hat die Satzung der städ­ti­sche Entwick­lungs­maß­nahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröf­fent­li­chung, nicht wirksam.

In der Außen­dar­stel­lung, siehe das anlie­gende Schreiben, verhält sich die Verwal­tung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicher­lich geschieht dies im Hinblick auf die gesetz­liche Vorgabe, dass die zügige Durch­füh­rung inner­halb eines abseh­baren Zeit­raums gewähr­leistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirk­sam­werden der Satzung.

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