Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.
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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Radarmessstation an der B455 in Betrieb nehmen

Antrag Nr. 07/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler, in Betrieb nehmen

Bereits mit vom Orts­beirat in der Sitzung vom 21. Mai 2013 beschlos­senen Antrag 11.2013 hat unsere Frak­tion den Magis­trat gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler, wieder in Betrieb genommen wird.

In seiner Antwort vom 13. Dezember 2013, Schrift­ver­kehr des Orts­bei­rates Nummer 3/​2014, hat der Dezer­nent für Ordnung, Bürger­ser­vice und Grün­flä­chen ausge­führt, dass die ergän­zende Beschil­de­rung, die zur Inbe­trieb­nahme der Radar­mess­sta­tion erfor­der­lich ist, noch nicht ange­bracht sei.

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Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler

Im Verlauf des Jahres 2011 oder 2012 wurde eine Radar­mess­sta­tion an der B 455 in der Höhe Ausfahrt Fort Biehler instal­liert. Die Anwohner der Straße am Fort Biehler waren von dieser Maßnahme begeis­tert; es war unter anderem auf Anhieb ein „Lärm­schutz­ef­fekt“ spürbar.

Trotz großem Erfolg wurde diese Station bereits nach kurzer Betriebs­dauer wieder demon­tiert. Es hatte sich heraus­ge­stellt, dass auf dem Teil­stück der B4 155 zwischen „Anschluss Erben­heim Süd/​Fort Biehler“ und „Hermannshof/​A671 über­haupt keine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung besteht, da die notwen­dige Beschil­de­rung fehlt.

Die Beschil­de­rung sollte machbar sein. Die Radar­mess­sta­tion war an dieser Stelle sinn­voll und nützlich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455/​ Höhe Ausfahrt Fort Biehler wieder in Betrieb genommen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Lärmminderung durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzung Höhe Fort Biehler

Die Sied­lung Fort Biehler liegt unmit­telbar an der viel befah­renen B455. Wenn der Verkehr nicht durch Stau zum Ruhen kommt, fahren die Fahr­zeuge mit (erlaubten) 100 km/​h an den Häusern insbe­son­dere der Straße Am Fort Biehler vorbei. Die 70 km/​h bzw. 50 km/​h Zone beginnen weiter unten, Rich­tung Mainz-Kastel.

Eine höhere Fahr­ge­schwin­dig­keit bewirkt eine höhere Lärm­be­las­tung. 20 km/​h mehr oder weniger Fahr­ge­schwin­dig­keit haben erheb­liche Auswir­kungen auf den erzeugten Fahr­lärm. Recher­chierte Pegel­bei­spiel gehen davon aus, dass ein Fahr­zeug mit einer um 20 km/​h höheren Geschwin­dig­keit doppelten Lärm erzeugt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h auf der B455 Wies­baden Rich­tung Mainz-Kastel auf die Höhe Fußgängerbrücke/​Bushaltestelle Am Fort Biehler vorver­legt wird und die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 50 km/​h dort beginnt, wo jetzt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h beginnt.