Auswirkung der Kahlschlagaktion des Wiesbadener Grünflächenamtes vor einigen Wochen am Rathenauplatz

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, ob die Untere Natur­schutz­be­hörde endlich ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren gegen Mitar­beiter des Grün­flä­chen­amtes einleitet.

Begrün­dung:
Die ille­gale Kahl­schlag­ak­tion des Wies­ba­dener  Grün­flä­chen­amtes führte vor einigen Wochen am Rathen­au­platz zur Zerstö­rung einer größeren Hecken- und Buschlandschaft.

Das unter Denk­mal­ensem­ble­schutz stehende Areal hatte bis dato für seltene Vogel­arten wie etwa Nach­ti­gallen eine Nist-, Wohn- und Zuflucht­stätte dargestellt.

Die Untere Natur­schutz­be­hörde sah sich trotz des klaren Verstosses gegen natur- und arten­schutz­recht­liche Rechts­vor­schriften bisher nicht in der Lage, bei natur- und arten­schutz­recht­li­chen Verstössen durch ein anderes städ­ti­sches Amt – im volie­genden Fall das Grün­flä­chenamt – ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren einzuleiten.

Das Hessi­sche Minis­te­rium des Innern teilt diese Rechts­auf­fas­sung nicht und hat das Rechtsamt der Stadt Wies­baden nunmehr hier­über in Kenntnis gesetzt.

Beschluss Nr. 0097

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird in geän­derter Fassung beschlossen.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Untere Natur­schutz­be­hörde zu veran­lassen, gegen die Amts­lei­tung des Amtes 67 ein Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren wegen wieder­holten Kahl­schlags in AKK einzuleiten.

Schadstoffbelastung durch geplantes KKW Mainz in Mainz-Kastel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, wie sich die Schad­stoff­be­las­tung – insbe­son­dere Fein­staub – durch das geplante KKW in Mainz auf Mainz-Kastel auswirken wird.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Zur Orts­bei­rats­sit­zung wurden folgende Fragen nachgereicht:

  • 1.) Welche Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen werden von einem Kohle­kraft­werk dieser Größen­ord­nung emit­tiert? Gibt es Vergleichs­werte mit anderen Kohle­kraft­werken glei­cher Bauart und glei­cher Größe?
  • 2.) Welche dieser emit­tierten Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen würden in Mainz-Kastel zu Beein­träch­ti­gungen und Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung führen?
  • 3.) Bei den Stick­oxiden schreibt die EU einen Jahres­mit­tel­wert von maximal 40 ug/​m³ Luft vor. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert im Bereich Mainz-Kastel über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 4.) Beim Fein­staub, samt anhaf­tender Fracht von Schwer­me­tallen und Kohlen­was­ser­stoffen, gilt eben­falls ein Grenz­wert von 40 ug/​m³ Luft als Jahres­mittel. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen
  • 5.) Des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung, Luft­feuchte und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere aber bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 6.) Wie hoch soll der Schorn­stein werden? Entspricht die Bestim­mung der Schorn­stein­höhe den Bestim­mungen der aktu­ellen TA Luft? Welche Werte von Kessel­haus­höhe und umlie­gender mitt­lerer Bebauung oder welligem Gelände/​Tallage wurden zugrunde gelegt?
  • 7.) Welche Angaben zu Verfahren und Effi­zienz der Rauch­gas­ent­sti­ckung (SNCR/​SCR) liegen vor? Welche Angaben zum Ammo­ni­ak­schlupf liegen vor?
  • 8.) Welche Angaben über den Schad­stoff­ge­halt der zu verwen­deten Kohle, insbe­son­dere an Schwer­me­tallen und radio­ak­tiven Isotopen liegen vor?
  • 9.) Welche Infor­ma­tionen zum physi­ko­che­mi­schen und fluid­dy­na­mi­schen Mischungs­ver­halten des Kühl­was­sers und der poten­zi­ellen Aufwär­mung des Rheins liegen vor? Ist beachtet worden, dass schon der Klär­an­la­gen­ab­lauf und mehrere Regen­über­lauf­bau­werke in den flachen Rhein münden?
  • 10.) Welche Auswir­kungen auf den Kraft­werks­be­trieb gehen von poten­zi­ellen Nied­rig­was­ser­ständen des Rheins aus?
  • 11.) Der Rauch­gas­strom lässt eine Über­schrei­tung der Baga­tell­mas­sen­ströme für Schwer­me­talle und orga­ni­sche Stoffe vermuten. Ist eine Mess­kam­pagne zur Fest­stel­lung der Vorbe­las­tung geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  • 12.) Wie werden die Bürge­rinnen und Bürger von Mainz-Kastel über die zusätz­li­chen Belas­tungen infor­miert und über neuste Entwick­lungen auf dem Laufenden gehalten?

Beschluss Nr. 0096

Dem Antrag der AUF-Frak­tion, ergänzt um den folgenden Fragen­ka­talog, wird zugestimmt.

  • 1.) Welche Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen werden von einem Kohle­kraft­werk dieser Größen­ord­nung emit­tiert? Gibt es Vergleichs­werte mit anderen Kohle­kraft­werken glei­cher Bauart und glei­cher Größe?
  • 2.) Welche dieser emit­tierten Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen würden in Mainz-Kastel zu Beein­träch­ti­gungen und Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung führen?
  • 3.) Bei den Stick­oxiden schreibt die EU einen Jahres­mit­tel­wert von maximal 40 µg/​m³ Luft vor. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert im Bereich Mainz-Kastel über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 4.) Beim Fein­staub, samt anhaf­tender Fracht von Schwer­me­tallen und Kohlen­was­ser­stoffen, gilt eben­falls ein Grenz­wert von 40 ug/​m³ Luft als Jahres­mittel. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung, Luft­feuchte und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere aber bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 5.) Wie hoch soll der Schorn­stein werden? Entspricht die Bestim­mung der Schorn­stein­höhe den Bestim­mungen der aktu­ellen TA Luft? Welche Werte von Kessel­haus­höhe und umlie­gender mitt­lerer Bebauung oder welligem Gelände/​Tallage wurden zugrunde gelegt?
  • 6.) Welche Angaben zu Verfahren und Effi­zienz der Rauch­gas­ent­sti­ckung (SNCR/​SCR) liegen vor? Welche Angaben zum Ammo­ni­ak­schlupf liegen vor?
  • 7.) Welche Angaben über den Schad­stoff­ge­halt der zu verwen­deten Kohle, insbe­son­dere an Schwer­me­tallen und radio­ak­tiven Isotopen liegen vor?
  • 8.) Welche Infor­ma­tionen zum physi­ko­che­mi­schen und fluid­dy­na­mi­schen Mischungs­ver­halten des Kühl­was­sers und der poten­zi­ellen Aufwär­mung des Rheins liegen vor? Ist beachtet worden, dass schon der Klär­an­la­gen­ab­lauf und mehrere Regen­über­lauf­bau­werke in den flachen Rhein münden?
  • 9.) Welche Auswir­kungen auf den Kraft­werks­be­trieb gehen von poten­zi­ellen Nied­rig­was­ser­ständen des Rheins aus?
  • 10.) Der Rauch­gas­strom lässt eine Über­schrei­tung der Baga­tell­mas­sen­ströme für Schwer­me­talle und orga­ni­sche Stoffe vermuten. Ist eine Mess­kam­pagne zur Fest­stel­lung der Vorbe­las­tung geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  • 11.) Wie werden die Bürge­rinnen und Bürger von Mainz-Kastel über die zusätz­li­chen Belas­tungen infor­miert und über neuste Entwick­lungen auf dem Laufenden gehalten?

Verkauf von Immobilien der Wohnbau Mainz in AKK

  • 1. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird als Mitge­sell­schafter an der Wohnbau Mainz GmbH gebeten sicher­zu­stellen, dass

    a) bei einem geplanten Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK die betrof­fenen Immo­bi­lien nicht an private Inves­toren, sondern möglichst an eine städ­ti­sche Wohnungs­ge­sell­schaft – vorzugs­weise die GWW – verkauft werden,

    b) alle derzeit bestehenden Bindungen auf Wohnungen erhalten bleiben und durch den neuen Erwerber in vollem Umfang über­nommen werden.
  • 2. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob sich durch eine Über­nahme von Gesell­schafts­an­teilen und einen Aufpreis von der Stadt Mainz ein Verkauf der Wohnungen erüb­rigen könnte.
  • 3. Weiterhin soll geprüft werden, ob im Rahmen des Verkaufs Mieter bevor­zugt ihre Wohnungen erwerben können.
  • 4. Die Orts­bei­räte bitten um Erläu­te­rung, welche Auswir­kungen ein Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK insbe­son­dere auf das ehema­lige Alten- und Pfle­ge­heim (Dekan-Walter-Bangert-Heim) hat.
  • 5. Die Orts­bei­räte AKK erwarten, weiterhin über den Stand der Verhand­lungen zeitnah infor­miert zu werden.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Stolpersteine auch in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat Mainz-Kastel begrüßt das Projekt „Stol­per­steine“ des Künst­lers Gunter Demnig in Zusam­men­ar­beit mit Kasteler Bürge­rinnen und Bürgern zum Gedenken an die Opfer des Natio­nal­so­zia­lismus in Wiesbaden.

Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert den Magis­trat auf, das Projekt „Stol­per­steine“ auch in Mainz-Kastel zu unter­stützen, indem er die Verle­gung der Steine im öffent­li­chen Stra­ßen­raum geneh­migt, Hilfe bei der Recherche nach ehema­ligen Wohn­orten von Opfern des Natio­nal­so­zia­lismus in Wies­baden gibt, und dafür Sorge trägt, dass verlegte „Stol­per­steine“ bei erfor­der­li­chen Stra­ßen­bau­ar­beiten wieder fach­ge­recht an der alten Stelle verlegt werden.

Begrün­dung:
Der Kölner Künstler Gunter Demnig verlegt seit 1996 vor den Häusern von Menschen, die dem Terror des Natio­nal­so­zia­lismus zum Opfer fielen, so genannte „Stol­per­steine“. Dabei handelt es sich um 10 mal 10 mal 10 cm große Beton­steine mit veran­kerten Messing­platten, in die mit Schlag­buch­staben ein Text gehäm­mert ist. 

Die Steine werden plan in den Bürger­steig einge­lassen, also im öffent­li­chen Raum verlegt. Sie tragen die Inschrift: „Hier wohnte“ und darunter den Namen, das Geburts­datum und das weitere bekannte Schicksal des genannten Menschen, also z.B. Depor­ta­ti­ons­datum und Todesort und Todes­datum. Die „Stol­per­steine“ sind ein dezen­trales Denkmal. 

Wer über die Steine „geistig stol­pert“, wird daran erin­nert, dass die Opfer des deut­schen Faschismus hier in Wies­baden als unsere Nach­barn lebten, bis sie aus ihren Häusern geholt, verschleppt und ermordet wurden, weil sie nicht ins Menschen­bild der Natio­nal­so­zia­listen passten. 

Die „Stol­per­steine“ werden über Spenden und Paten­schaften finan­ziert und der Landes­haupts­stadt als Schen­kung über­geben. Gunter Demnig hat bisher in verschie­denen deut­schen und euro­päi­schen Städten über 9000 Stol­per­steine verlegt, die an ermor­dete Juden, Roma und Sinti, poli­ti­sche Opfer, verfolgte Christen, Homo­se­xu­elle, Zeugen Jehovas und behin­derte Menschen, die im Rahmen der „Eutha­nasie“ ermordet wurden, erinnern.

Beschluss Nr. 0094

Der Antrag wird antrags­gemäß beschlossen.

Die Frak­tionen AUF, SPD im Orts­beirat Mainz-Kastel und die Linke Liste stellen jeweils die Finan­zie­rung von 2 Stol­per­steinen sicher.