Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert zu berichten, ob die Untere Naturschutzbehörde endlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Mitarbeiter des Grünflächenamtes einleitet.
Begründung:
Die illegale Kahlschlagaktion des Wiesbadener Grünflächenamtes führte vor einigen Wochen am Rathenauplatz zur Zerstörung einer größeren Hecken- und Buschlandschaft.
Das unter Denkmalensembleschutz stehende Areal hatte bis dato für seltene Vogelarten wie etwa Nachtigallen eine Nist-, Wohn- und Zufluchtstätte dargestellt.
Die Untere Naturschutzbehörde sah sich trotz des klaren Verstosses gegen natur- und artenschutzrechtliche Rechtsvorschriften bisher nicht in der Lage, bei natur- und artenschutzrechtlichen Verstössen durch ein anderes städtisches Amt – im voliegenden Fall das Grünflächenamt – ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Das Hessische Ministerium des Innern teilt diese Rechtsauffassung nicht und hat das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden nunmehr hierüber in Kenntnis gesetzt.
Beschluss Nr. 0097
Der Antrag der AUF-Fraktion wird in geänderter Fassung beschlossen.
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, gegen die Amtsleitung des Amtes 67 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen wiederholten Kahlschlags in AKK einzuleiten.