Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel

Antrag Nr. 30/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 17. Dezember 2019

Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel und insbesondere den AKK-Haushalt

Die Planungen für ein „Misch­ge­biet“ am Fort Biehler (Orts­be­zirk Mainz-Kastel) sowie für ein Gewer­be­ge­biet „B2“ zur Erwei­te­rung der Abfall­wirt­schaft (Orts­be­zirk Mainz-Amöne­burg) beziehen sich auf Flächen der Gemar­kung Kastel. Das geplante Gewer­be­ge­biet B1, das als neuer Standort für das BKA im Gespräch ist, befände sich im Orts­be­zirk Wiesbaden-Erbenheim.

Die gegen­wär­tigen Planungen der SEG mbH sehen finan­zi­elle Zuschüsse der Stadt in drei­stel­liger Millio­nen­höhe in € vor, die laut SEG-Planung nicht durch Refi­nan­zie­rung (Grund­stücks­ver­käufe) gedeckt werden könnten.

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Zukunft der Immobilie „Auto-Fox“ und Sachstand Bebauung im „Kasteler Westen“

Antrag Nr. 29/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 19. November 2019

Zukunft der Immobilie „Auto-Fox“ und Sachstand Bebauung im „Kasteler Westen“

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1) Mit welchem Ziel hat die stadt­ei­gene Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft (SEG) die Immo­bilie „Auto-Fox“ erworben? 
  • 2) Welche Pläne und hierfür Zeit­pläne gibt es zur Nutzung dieser Immobilie? 
  • 3) Wie wird die Immo­bilie gegen­wärtig genutzt?
  • 4) Welche Bedeu­tung hat dies für die Pläne der künf­tigen Nutzung? 
  • 5) Wie ist der Sach­stand der unbe­bauten Grund­stücke im „Kasteler Westen“ (Bereich zwischen Orts­be­zirks­grenze, Gewer­be­ge­biet Petersweg, Otto-Suhr-Ring, Biebri­cher Straße) hinsicht­lich der mögli­chen Bebauung? 
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Baulücken und für Wohnungsbau und Gewerbe geeignete Flächen in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 28/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 19. November 2019

Baulücken und für Wohnungsbau und Gewerbe geeignete Flächen in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen,

welche „Baulü­cken“ bzw. für Wohnungsbau und Gewerbe geeig­nete, freie, unbe­baute Flächen in Mainz-Kastel noch vorhanden sind.

Es möge mitge­teilt werden: die Lage der unbe­bauten Flächen und ihre Größe und ob die Stadt selbst Eigen­tü­merin ist oder ein anderer öffent­li­cher Eigen­tümer (z. B. Bund, HLG, Stadt Mainz) oder eine Privat­person bzw. Gesellschaft.

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