Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert zu prüfen, wie das ausufernde Aufstellen von „mobilen Werbeträgern“ (u.a. an der Boelckestraße gegenüber Hermannshof) abgestellt werden kann.
Weiter soll geprüft werden, ob und wenn ja wie diese „mobilen Werbeträger“ in Einklang mit der Gefahrenabwehrverordnung stehen.
Begründung: Gegebenenfalls mündlich.
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.