Ortsbeirat Kostheim: Heimlichtuerei hat bald ein Ende

Front gegen öffentliche Sitzungen bröckelt

Der AUF AKK freut sich, dass die Front im Kost­heimer Orts­beirat, die sich gegen öffent­liche Sitzungen bei Finanz­an­ge­le­gen­heiten wendet, endlich bröckelt. In der vergan­genen Sitzung konnte der AUF zum ersten Mal durch­setzen, dass ein Finanz­an­trag öffent­lich beraten wurde. Bisher ist es Praxis in Kost­heim, die Verwen­dung von Haus­halts­mit­teln, insbe­son­dere Zuschuss­an­trägen, nicht-öffent­lich zu beraten. Das hält der AUF für rechtswidrig.

Bei dem Finanz­an­trag ging es um die Repa­ratur des Schildes im Wein­berg der Wies­ba­dener Wein­kö­ni­ginnen. Das zustän­dige Amt in Wies­baden will die Kosten nicht tragen und wollte den Orts­beirat in die Pflicht nehmen. Der Antrag des Orts­vor­ste­hers Karl-Herbert Müller (FWG), dieses Thema in nicht-öffent­li­cher Sitzung zu verhan­deln, lehnte der Orts­beirat aber mehr­heit­lich ab. „Das ist ein bedeu­tender Schritt nach vorne“, freut sich AUF-Spre­cher Frank Porten. In der Vergan­gen­heit seien die Anträge auf Nicht-Öffent­lich­keit schließ­lich einstimmig durch­ge­wunken worden.

Bei allen anderen Punkten, bei denen Müller die Öffent­lich­keit verbannen wollte, konnte sich der AUF nicht durch­setzen: Der Zuschuss­an­trag des Hunde­sport­ver­eins für einen Rasen­mäher, ein Finanz­an­trag der Künst­ler­gruppe Kunst in Kirchen für die Bezu­schus­sung eines Kata­logs wie auch die Beschaf­fung eines Beamers für die Orts­ver­wal­tung wurden auf Antrag des Orts­vor­ste­hers nicht-öffent­lich beraten. 

Der AUF ist dennoch zuver­sicht­lich, dass diese Heim­lich­tuerei in Kost­heim bald der Vergan­gen­heit ange­hören wird. Die Auskunft des Rechts­amtes in Wies­baden sei schließ­lich eindeutig, so Porten. Danach sind Sitzungen des Orts­bei­rates öffent­lich, Bürger dürfen nur in Ausnah­me­fällen vor die Tür geschickt werden. „Auch der Orts­beirat in Kost­heim kann die Gesetze nicht einfach ignorieren.“

Als weiteren Erfolg seiner Frak­tion bewer­tete Porten die Tatsache, dass ab sofort die Finanz­be­schlüsse der Kost­heimer im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system der Stadt Wies­baden veröf­fent­licht werden. Auch das war bis jetzt nicht der Fall. Fast ein Drittel der Beschlüsse aus dem letzten Jahr sind der Öffent­lich­keit nicht zugäng­lich gewesen.

Kostenlose Schülerbeförderung für die Vorklassenkinder der Carlo-Mierendorff-Schule

Der Orts­beirat Kost­heim hat sich bereits in seiner letzten Sitzung in einem einstim­migen Beschluss dagegen ausge­spro­chen, dass die Vorklasse an der Carlo-Mieren­dorff-Schule aufge­löst wird. Er unter­stützt weiterhin den Protest der Eltern gegen die Abschaf­fung der Vorklasse in Kostheim.

Sollte es trotzdem dazu kommen, dass für Schü­le­rinnen und Schüler der Carlo-Mieren­dorff-Schule der Besuch der Vorklasse nur noch in Kastel möglich ist, fordert der Orts­beirat den Magis­trat der Stadt Wies­baden auf, wenigs­tens für eine Notlö­sung zu sorgen und den Schulweg der Schü­le­rinnen und Schüler im Rahmen der kosten­losen Schü­ler­be­för­de­rung zu organisieren.

Ergebnis:
Ableh­nung des Antrages 5 Ja,7 Nein, 2 Enthaltungen.

Schilderwald im Rosenrondell auf der Maaraue

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, die verschie­denen Einzel­be­schil­de­rungen, die sich im Rosen­ron­dell am Eingang der Maaraue befinden, durch ein einzelnes und über­sicht­li­ches Schild zu ersetzen

Ergebnis:
Antrag ange­nommen. 12 Ja, 2 Enthaltungen.

Provisorischer Jugendtreff in Kostheim

Bis zur Schaf­fung eines dauer­haften Jugend­treffs in Kost­heim wird für die Kost­heimer Jugend­li­chen eine provi­so­ri­sche Lösung geschaffen.

Dieses Provi­so­rium wird auf maximal zwei Jahre befristet und soll orga­ni­sa­to­risch an das Kinder- und Jugend­zen­trum Reduit ange­bunden werden.

Der Orts­beirat wird zunächst folgende Maßnahmen ergreifen:

  • 1. Er wird beim Amt für Soziale Arbeit den Antrag stellen, dass dem Kinder- und Jugend­zen­trum Reduit ein Stun­den­kon­tin­gent für die Betreuung der Jugend­li­chen in Kost­heim gewährt wird.
  • 2. Es wird in Abstim­mung mit dem Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragten und seiner Gruppe ein geeig­neter Standort für einen Bauwagen /​ Container gesucht.

Ergebnis:
Einstimmig in geän­derter Fassung angenommen.

Sitzbank an der Bushaltestelle St. Veiter Platz (Fahrtrichtung Kostheim)

Der Magis­trat wird gebeten, sich bei den Wies­ba­dener Verkehrs­be­trieben dafür einzu­setzen, dass an der Bushal­te­stelle St. Veiter Platz (Fahrt­rich­tung Kost­heim) eine Sitz­bank bereit­ge­stellt wird.

Ergebnis:
Antrag ange­nommen, 13 Ja, 1 Enthal­tung Herr Kreitmann.

Verkehrsspiegel Mathildenstraße / Ecke Hauptstraße

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, an der Ecke Mathil­den­straße /​ Haupt­straße einen Verkehrs­spiegel anzu­bringen, der den PKWs, die in die Haupt­straße einbiegen möchten, die Sicht auf den in der Haupt­straße flie­ßenden Verkehr ermöglicht.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt, 12 Nein, 2 Ja.

Fußgängerüberweg an der Hauptstraße / Höhe Alte Apotheke

Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, eine gelb blin­kende Ampel am Fußgän­ger­überweg auf der Haupt­straße (zwischen Bank und Alte Apotheke) zu instal­lieren. Diese Ampel soll PKWs, die aus der Maar­au­e­straße kommen und links in die Haupt­straße abbiegen, darauf hinweisen, dass die Fußgän­ger­ampel gleich­zeitig grün ist.

Ergebnis:
Antrag abge­lehnt. 7 Ja, 7 Nein, Abstim­mung erfolgte ohne Herrn Gruber (SPD).

Gewerbegebiet Petersweg Ost

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um einen Bericht gebeten, wie sich die weiteren Pläne und Maßnahmen zur Vermark­tung und Ausbau des Gewer­be­ge­biets Petersweg Ost gestalten.

Begrün­dung:
Nachdem die Reali­sie­rung eines Möbel­markts laut Koali­ti­ons­ver­trag der CDU/​SPD „nicht darstellbar“ ist (siehe Zeile 515-518), stellt sich die Frage: wie geht es im Petersweg Ost weiter?

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.

Anliegerstraße Fort Biehler

Der Orts­beirat Mainz-Kastel verweist auf seinen Beschluss Nr. 0156/​2010 vom 14. Dezember 2010 und bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden erneut darum zu veran­lassen, die durch die Sied­lung führende Boelcke­straße als Anlie­ger­straße einzu­richten und mit dem Verkehrs­zei­chen 250 und dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ zu versehen.

Begrün­dung:
Die bisher vorge­brachten Argu­mente für eine Anlie­ger­straße (Nutzung der Boecke­straße als „Umge­hungs­straße“ bei Stau, Schä­di­gung der Erben­heimer Warte durch hohes Verkehrs­auf­kommen) bleiben bestehen und werden erneut vorgetragen.

Zudem ist Einrichten der Anlie­ger­straße durch die vorbe­schrie­benen Verkehrs­zei­chen aufgrund der beson­deren Umstände zwin­gend geboten, § 45 STVO.

Diese gesetz­liche Rege­lung wurde seitens des Dezer­nats für Stadt­ent­wick­lung und Verkehr als Rechts­grund­lage für die ableh­nende Entschei­dung, siehe Schreiben Stadtrat Prof. Pös vom 13.01.11, benannt.

Tatsäch­lich ist das Einrichten einer Anlie­ger­straße nach § 45 STVO „zwin­gend geboten“ aufgrund der nach­ste­hend aufge­führten „beson­deren Umstände“:

  • 1) Bei der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler handelt es sich um eine Straße, die von der Fahr­bahn­breite her Gegen­ver­kehr (zumin­dest von LKWs) im Prinzip nicht zulässt. Eine Einbahn­straße ist nicht möglich. Eine Fahr­bahn­ver­brei­te­rung auf das gesetz­liche Mindestmaß ist weder erwünscht noch realisierbar.
  • 2) Die Straße hat keine befes­tigten Rand­streifen und grenzt unmit­telbar an Grund­stücks­grenzen. Ein Gehweg ist nicht vorhanden, obwohl die Straße nicht als „verkehrs­be­ru­higter Bereich“ ausge­baut ist. Dieser Ausbau wäre aller­dings sehr teuer. Aufgrund der Begrenzt­heit der städ­ti­schen Mittel ist die Auswei­sung als Anlie­ger­straße zwin­gend geboten (bis evtl. finan­zi­elle Mittel für den Ausbau als verkehrs­be­ru­higter Bereich bereit stehen und eine Reali­sie­rung möglich ist.).
  • 3) Für den Durch­gangs­ver­kehr ist diese Straße nicht erfor­der­lich. Im Gegen­teil: Dem Zeit­ge­winn von wenigen Minuten bei Stau stehen der Zeit­ver­lust und die Gefähr­dung beim Einfä­deln auf die B 454 gegen­über. Es gibt also über­haupt kein berech­tigtes Inter­esse von Dritten bzw. der Allge­mein­heit, das dem Inter­esse der Anwohner/​innen entge­gen­steht und mit diesem abzu­wägen wäre. Der Schutz von anderen Inter­essen ist aber gerade der Sinn der strengen Ausnah­me­re­ge­lung des § 45, Abs. 9.

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.