Südumfliegung des Flughafens Frankfurt

Mit Urteil von 3. September 2013 hat der Hessi­sche Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) die Fest­le­gung der Südum­flie­gung des Flug­ha­fens Frank­furt als rechts­widrig erklärt. Dieses Urteil könnte die Rück­kehr zu Starts auf der Tabum-Route bedeuten. Dies hätte eine erheb­liche Stei­ge­rung der Flug­lärm­be­las­tung für Wies­baden insbe­son­dere Mainz-Kost­heim zur Folge.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim fordert den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden auf zur berichten:

  • 1. zu prüfen, ob bereits zum jetzigen Zeit­punkt mehr Abflüge über Tabum erfolgen.
  • 2. zu berichten, wie er die Folgen durch das VGH-Urteil auf die Flug­rou­ten­ver­tei­lung und den Flug­lärm über Wies­baden einschätzt.
  • 3. gegen die Geneh­mi­gung von Routen zu klagen, die die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung gefährden und die Lärm­be­las­tung über Wies­baden erhöhen.
  • 4. zu berichten, ob Klagen der Stadt Wies­baden in Bezug auf den Flug­hafen Frank­furt anhängig sind.

Begrün­dung: mündlich.

Keine Fällung der Kastanienallee ohne Ersatzpflanzung

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird gebeten, von den Plänen einer Fällung der Kasta­ni­en­allee im Herbst 2014 (erster Bauab­schnitt) und Herbst 2015 (zweiter Bauab­schnitt) Abstand zu nehmen, weil absehbar im Haus­halts­plan 2014/​2015 keine Mittel für eine Ersatz­pflan­zung vorhanden sein werden.

Begrün­dung: mündlich.