Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Antrag Nr. 11/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 24. Mai 2022

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt – aber wirklich!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) Verbind­lich mitzu­teilen, wann die Einrich­tung der beschlos­senen und zuge­sagten Tempo-30-Zone in den Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler) vorge­nommen wird.
  • 2.) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können und, im nega­tiven Fall, eine über­prüf­bare Begrün­dung zu verschriftlichen.
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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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