Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Erbenheimer Warte winterfest machen!

Antrag Nr. 18/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014

Erbenheimer Warte winterfest machen!

Die Erben­heimer Warte, das Wahr­zei­chen im Norden Kastels und das älteste erhal­tene Bauwerk auf Wies­ba­dener Boden aus dem Jahre 1497, ist in einem schlechten, ja bedroh­li­chen bauli­chen Zustand. Insbe­son­dere die Haube/​das Dach ist einsturz­be­droht. Das ist unstrittig und allseits bekannt.

In einem Schreiben des Landes­amtes für Denk­mal­pflege Hessen vom 7.11.2014 an die Orts­ver­wal­tung (Schrift­ver­kehr 157 des Orts­bei­rates Mainz-Kastel) wird die Situa­tion klar beschrieben: es „steht zu befürchten, dass die Warte in ihrem jetzigen Zustand im Winter weiteren Schaden nehmen wird, wenn sie nicht fach­ge­recht gegen Witte­rungs­ein­flüsse gesi­chert wird“…

Es wird an anderer Stelle zu klären sein, warum sich die Reno­vie­rung der Erben­heimer Warte immer weiter verzö­gert; jetzt sind akute Sofort­maß­nahmen zu ergreifen!

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Reparatur der Erbenheimer Warte – Jetzt!

Antrag Nr. 06/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Reparatur der Erbenheimer Warte – Jetzt!

Bekannt­lich und unbe­stritten ist die Erben­heimer Warte in erheb­li­chem Umfang repa­ra­tur­be­dürftig. Unter beacht­li­cher öffent­li­cher Aufmerk­sam­keit haben die Verant­wort­li­chen der Landes­haupt­städte beschlossen, die drin­gend erfor­der­li­chen Repa­ra­tur­maß­nahmen anzu­gehen und Mittel dafür bereitgestellt.

Seit dem 11. Februar 2014 ist der Wart­turm einge­rüstet, die Arbeiten könnten beginnen. Geschehen ist bislang nichts.

Am Dienstag, dem 2. April 2014, so berich­teten Mitglieder der „Freunde der Erben­heimer Warte“, sei eine „Abord­nung“ im Turm gewesen, um sich die Sach­lage anzu­schauen. Seither ist Stille.

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Anliegerstraße Fort Biehler

Der Orts­beirat Mainz-Kastel verweist auf seinen Beschluss Nr. 0156/​2010 vom 14. Dezember 2010 und bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden erneut darum zu veran­lassen, die durch die Sied­lung führende Boelcke­straße als Anlie­ger­straße einzu­richten und mit dem Verkehrs­zei­chen 250 und dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ zu versehen.

Begrün­dung:
Die bisher vorge­brachten Argu­mente für eine Anlie­ger­straße (Nutzung der Boecke­straße als „Umge­hungs­straße“ bei Stau, Schä­di­gung der Erben­heimer Warte durch hohes Verkehrs­auf­kommen) bleiben bestehen und werden erneut vorgetragen.

Zudem ist Einrichten der Anlie­ger­straße durch die vorbe­schrie­benen Verkehrs­zei­chen aufgrund der beson­deren Umstände zwin­gend geboten, § 45 STVO.

Diese gesetz­liche Rege­lung wurde seitens des Dezer­nats für Stadt­ent­wick­lung und Verkehr als Rechts­grund­lage für die ableh­nende Entschei­dung, siehe Schreiben Stadtrat Prof. Pös vom 13.01.11, benannt.

Tatsäch­lich ist das Einrichten einer Anlie­ger­straße nach § 45 STVO „zwin­gend geboten“ aufgrund der nach­ste­hend aufge­führten „beson­deren Umstände“:

  • 1) Bei der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler handelt es sich um eine Straße, die von der Fahr­bahn­breite her Gegen­ver­kehr (zumin­dest von LKWs) im Prinzip nicht zulässt. Eine Einbahn­straße ist nicht möglich. Eine Fahr­bahn­ver­brei­te­rung auf das gesetz­liche Mindestmaß ist weder erwünscht noch realisierbar.
  • 2) Die Straße hat keine befes­tigten Rand­streifen und grenzt unmit­telbar an Grund­stücks­grenzen. Ein Gehweg ist nicht vorhanden, obwohl die Straße nicht als „verkehrs­be­ru­higter Bereich“ ausge­baut ist. Dieser Ausbau wäre aller­dings sehr teuer. Aufgrund der Begrenzt­heit der städ­ti­schen Mittel ist die Auswei­sung als Anlie­ger­straße zwin­gend geboten (bis evtl. finan­zi­elle Mittel für den Ausbau als verkehrs­be­ru­higter Bereich bereit stehen und eine Reali­sie­rung möglich ist.).
  • 3) Für den Durch­gangs­ver­kehr ist diese Straße nicht erfor­der­lich. Im Gegen­teil: Dem Zeit­ge­winn von wenigen Minuten bei Stau stehen der Zeit­ver­lust und die Gefähr­dung beim Einfä­deln auf die B 454 gegen­über. Es gibt also über­haupt kein berech­tigtes Inter­esse von Dritten bzw. der Allge­mein­heit, das dem Inter­esse der Anwohner/​innen entge­gen­steht und mit diesem abzu­wägen wäre. Der Schutz von anderen Inter­essen ist aber gerade der Sinn der strengen Ausnah­me­re­ge­lung des § 45, Abs. 9.

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.