Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Steinern Straße

Tempo 30
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Steinern Straße

Antrag Nr. 06/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel begrüßt die Bereit­schaft des Verkehrs­de­zer­nats, die einge­führte Tempo-30-Zone in der Stei­nern Straße mit der Anbrin­gung von Tempo-30-Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu unter­stützen. Sollten die dafür notwen­digen finan­zi­ellen Mittel beim Dezernat nicht zur Verfü­gung stehen, ist der Orts­beirat damit einver­standen, wenn diese aus den „Orts­bei­rats-Verfü­gungs­mit­teln“ finan­ziert werden.

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Verkehrsberuhigung am Fort Biehler – Jetzt!

Verkehrsberuhigung am Fort Biehler
Stau Boelckestrasse Fort-Biehler Schleichwege  Schleichverkehr B455

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 8. Februar 2022

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1) die Straßen in der Sied­lung Fort Biehler (Boelcke­straße, Am Fort Biehler), in denen die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit 30 km/​h beträgt, in eine Tempo 30-Zone gem. § 45 Abs. 1c der StVO umzuwandeln.
  • 2) Erneut zu prüfen, ob die Straßen am Fort Biehler als Anlie­ger­straßen quali­fi­ziert werden können.

Begrün­dung:
Zur Forde­rung der Tempo 30-Zone greifen wir den Vorschlag des Dezer­nats für Umwelt, Grün­flä­chen und Verkehr auf (siehe Schrift­ver­kehr Nr. 8/​2022).

Wir unter­stützen das Ansinnen des Verkehrs­de­zer­nenten die Straßen des Fort Bieh­lers als „Tempo 30-Zone“ zu quali­fi­zieren und mit entspre­chenden Pikto­grammen auf der Fahr­bahn zu versehen.

Darüber hinaus möchten wir drin­gend eine erneute Prüfung anregen, die Straße in eine „Anlieger frei“-Straße umzuwidmen.

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Sicherheit für Radfahrer in Einbahnstraßen

Antrag Nr. 06/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 22. Juni 2016

Sicherheit für Radfahrer in Einbahnstraßen

Der Orts­bei­trag möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, Pikto­gramme in sämt­li­chen Einbahn­straßen anbringen zu lassen, die entgegen der Fahrt­rich­tung für Fahr­rad­fahrer frei­ge­geben sind.

Die Pikto­gramme sollen in der Mitte der Fahr­bahn ange­bracht werden und aus dem Radweg- Pikto­gramm bestehen, das Auto­fah­rern entge­gen­kommt, kombi­niert mit einem kleinen Pfeil in Gegen­rich­tung der Einbahnstraße.

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