Teerverbindungen auf den Schulhöfen und Freiflächen der Kindertagesstätten?

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob sich auf den Schul­höfen und Frei­flä­chen der Kinder­ta­ges­stätten im Gebiet des Orts­bei­rates Mainz-Kastel giftige Teer­ver­bin­dungen befinden. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat der LH zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Belastung des Trinkwassers mit PFT (perfluorierte Tenside)

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob das Trink­wasser im Bereich des Orts­bei­rates Mainz-Kastel PFT (perfluo­rite Tenside) enthält. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehemaligen Alexander Patch Brücke)

Gemein­samer Antrag von SPD und AUF

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander Patch Brücke) wieder in den histo­ri­schen Zustand zu versetzen, wie er nach 1945 war.

Dafür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • 1.) Entfer­nung des Asphalts von den Pflastersteinen
  • 2.) Ergän­zung der fehlenden Pflasterung
  • 3.) Instand­set­zung des Beton­so­ckels und darauf Würdi­gung der histo­ri­schen Stätte z.B. mit einer Stele
  • 4.) Absper­rung damit der Platz nicht mehr von Kraft­fahr­zeugen befahren werden kann
  • 5.) Nach Rück­sprache mit den zustän­digen Fachäm­tern und Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Mainz-Kastel, wird ein  Orts­termin zur Umset­zung für notwendig erachtet.

Die Einschal­tung der Denk­mal­schutz­be­hörde wäre wünschenswert.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag von SPD und AUF:

  • 1.) Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, wie der Bereich der ehema­ligen Brücke am Rathenau-Platz ( Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander-Patch-Brücke) in einen Zustand versetzt werden kann, der der histo­ri­schen Bedeu­tung dieses Platzes gerecht wird.
  • 2.) Ferner soll im Rahmen eines Orts­ter­mins mit den Fachäm­tern, der Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Kastel, der Denk­mal­schutz­be­hörde und dem Orts­beirat eine mögliche Umset­zung ergeb­nis­offen beraten werden.

In geän­derter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.

Änderungsvorschlag zur Baumschutzsatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach­ste­hend die Ände­rungs­vor­schläge vom Arbeits­kreis Umwelt und Frieden (AUF-AKK)  zum Entwurf der Baum­schutz­sat­zung – 06-V-36-0028:

§3 Sach­li­cher Geltungsbereich

Absatz 1 heißt in Anleh­nung an die Satzungen der Städte Darm­stadt und Frank­furt am Main:

Von dieser Satzung geschützt sind Laub­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 60 cm und Nadel­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 90 cm, jeweils gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronen­an­satz unter dieser Höhe, ist der Stamm­um­fang unter dem Kronen­an­satz maßge­bend. Bei mehr­stäm­migen Bäumen entscheidet die Summe der Einzel­stamm­um­fänge ab einem Einzel­stamm­um­fang von 30 cm.

§5 –  Genehmigung

Alle Rege­lungen und Vorschriften die Geneh­mi­gung betref­fend sind öffent­lich zu machen.

Absatz 4 heißt neu:
4. von einem Baum eine unmit­tel­bare Gefahr für bestimmte Personen und Sachen ausgeht und die Gefahr  nicht auf andere Weise mit zumut­baren Aufwand zu beheben ist.

§7 Ersatz­pflan­zung, Ausgleichszahlung

Dem Absatz 1 wird hinzu­ge­fügt:
Die Ersatzpflanzung(en) erfolgen zeitnah, spätes­tens inner­halb der nächsten Pflanzperiode.

Im jewei­ligen Orts­teil darf sich das Mikro­klima nicht verschlech­tern und daher sollten Ersatz­pflan­zungen im betrof­fenen Orts­teil vorge­nommen werden.

Die Baum­schutz­sat­zung sollte einen Hinweis enthalten, dass sie auch bei zukünf­tigen Novel­lie­rungen des HeNatG weiterhin gelten soll bzw. ange­passt werden soll

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.