Am 29. September 2010 hat der Ortsbeirat Kostheim in nicht-öffentlicher Sitzung 30.000 Euro aus den Mitteln des Bürgerhaushaltes bewilligt, um die Wiese am Weinprobierstand durch Pflastersteine zu ersetzen. Der AUF hat die Versiegelung dieser Fläche bereits kritisiert.
Dass die Finanzierung dieser Maßnahme aber nicht-öffentlich und in aller Heimlichkeit beraten und beschlossen wurde, hält der AUF für einen Verstoß gegen die Hessische Gemeindeordnung. Die gesetzlichen Bestimmungen (§ 52 HGO, Abs. 1) sind eindeutig: Die Sitzungen des Ortsbeirates haben öffentlich stattzufinden, nur in Ausnahmefällen kann nicht-öffentlich beraten werden. Dies gilt etwa dann, wenn der Schutz persönlicher Daten betroffen ist. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor.
Auch der Ortsbeirat in Kostheim hat sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten, er kann sich nicht selbstherrlich darüber hinwegsetzen. Denn es ist Mandatsträgern nicht gestattet, bei Beratungen die Öffentlichkeit auszuschließen, nur weil sie meinen, die Bürgerinnen und Bürger wüssten besser nichts davon. In Kostheim ist das mittlerweile übliche Praxis: Sämtliche Zuschussanträge von Vereinen werden nicht-öffentlich beraten, selbst Themen wie Videoüberwachung in Alt-Kostheim werden in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gelegt. Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig, sie schließt Bürgerinnen und Bürger aus und begünstigt Lobbyismus.
Über die Verwendung von öffentlichen Mitteln muss öffentlich diskutiert werden. 30.000 Euro hätten in Kostheim besser verwendet werden können: Auf allen Spielplätzen fehlt Geld für neue Spielgeräte, auch im Bereich der Schulen wäre das Geld besser angelegt gewesen. Um nur einige Beispiele zu nennen. Dieser Diskussion hat sich der Ortsbeirat bequem entzogen, indem er das den Kostheimer Bürgern zur Verfügung stehende Geld heimlich ausgegeben hat – pikanterweise für ein Projekt der FWG.
Die AUF-Fraktion wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Praxis vorgehen und behält sich rechtliche Schritte vor.