Sozialticket in Wiesbaden

Antrag Nr. 08/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Sozialticket in Wiesbaden – Online-Kauf ermöglichen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Mit Beschluss Nr. 0779 vom 16.02.2021 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung beschlossen, den Preis der Kundenkarte/​S bzw. Sonder­mo­nats­karte ab dem 01.01.2023 von 60 Euro auf 40 Euro im Monat zu senken. [1] Der Orts­beirat begrüßt die Preis­sen­kung der Monats­fahr­karte für die öffent­li­chen Verkehrs­mittel für Empfän­ge­rinnen und Empfänger von Sozialleistungen.

Die Kundenkarte/​S kann jedoch ledig­lich in ESWE-Vorver­kaufs­stellen in Wies­baden erworben werden. [2] Laut tele­fo­ni­scher Auskunft von ESWE-Verkehr findet ein Verkauf der Sonder­mo­nats­karte in AKK nicht statt, weder an Vorver­kaufs­stellen noch an Fahrkartenautomaten.

In diesem Zusam­men­hang bittet der Orts­beirat um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen:

  • 1) Wie bewertet der Magis­trat die Tatsache, dass die Kundenkarte/​S bzw. Sonder­mo­nats­karte in AKK, im Gegen­satz zum rest­li­chen Wies­ba­dener Stadt­ge­biet, nicht ortsnah gekauft werden kann?
  • 2) Ist es beab­sich­tigt, analog der Rege­lung in der Landes­haupt­stadt Mainz, [3] den Erwerb der Kundenkarte/​S zu verein­fa­chen und z.B. online zu ermög­li­chen? Wenn nein, weshalb nicht?
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Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Antrag Nr. 07/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Der Orts­beirat möge beschließen:
Mit Beschluss Nr. 0088 vom 10.02.2022 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung beschlossen, zum 01.01.2023 in Wies­baden eine Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung zu erlassen. [1] Diese gibt Bürge­rinnen und Bürgern umfang­reiche Auskunfts­rechte gegen­über der Stadt­ver­wal­tung. [2]

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft zu den Auswir­kungen der Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung auf die Arbeit der Orts­bei­räte gebeten.

Insbe­son­dere wird um Auskunft gebeten, ob es beab­sich­tigt ist, die Schrift­ver­kehre der Orts­bei­räte in digi­taler Form, z.B. im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PiWi) oder an anderer Stelle zu veröffentlichen.

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Parkende PKW am Aussichtsturm

Antrag Nr. 06/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Parkende PKW am Aussichtsturm

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten dafür zu sorgen, dass in Zukunft keine PKW mehr vor dem Aussichts­turm in Mainz-Kost­heim parken.

Dafür bietet es sich an, das Verkehrs­zei­chen Nr. 260 („Verbot für Kraft­fahr­zeuge“) vom derzei­tigen Standort, hinter dem Aussichts­turm (Bild 1), an die Ecke Mainufer/​Alter Kirsch­garten (Bild 2) zu versetzen.

Begrün­dung:
Der Weg zum Aussichts­turm ist weder für den PKW-Verkehr noch als PKW-Park­platz geeignet. Er ist viel­mehr beliebt bei Spazier­gän­gern und Radfah­rern. Auf dem schmalen Weg verläuft der Radweg von Mainz-Kost­heim nach Hoch­heim, der Teil des Hessi­schen Fern­rad­wegs R3 ist.

Beim Aussichts­turm befindet weiterhin ein Zugang zum Flößer­park (vormals „SCA-Grünzug“). Parkende Fahr­zeuge vor dem Aussichts­turm geben kein schönes Bild ab.

Parkende PKW am Aussichtsturm
Abbil­dung 1: Parkende PKW am Kost­heimer Aussichtsturm.
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Informationen zu ESWE-Ladesäulen für E-Autos

Antrag Nr. 05/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Infor­ma­tionen zu ESWE-Lade­säulen für E-Autos („Commu­nity Ladesäulen“)

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten die Kost­heimer Bevöl­ke­rung und den Orts­beirat zu den Plänen der ESWE hinsicht­lich Lade­säulen für E-Autos in Mainz-Kost­heim zu informieren.

Auf der Inter­net­seite der ESWE unter https://​www​.eswe​-versor​gung​.de/​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​/​e​-​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​/​c​o​m​m​u​n​i​t​y​-​l​a​d​e​s​a​eule/ sind poten­ti­elle Stand­orte für Lade­säulen in Kost­heim genannt. Hierbei handelt es sich um das Bürger­haus Mainz-Kost­heim, den Wiener Platz sowie die Wald­hof­straße im Bereich Ortsverwaltung/​Kita.

In diesem Zusam­men­hang erin­nert der Orts­beirat an die Beant­wor­tung seines Beschlusses Nr. 0146 vom 27. Oktober 2021 („Instal­la­tion von öffent­li­chen Lade­säulen in Mainz-Kostheim“).

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Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg

Lärmschutz Bahnstrecke am Dornfelderweg

Antrag Nr. 04/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke Nr. 3525 am Dornfelderweg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Dem Orts­beirat ist bewusst, dass lange recht­lich keine Möglich­keit bestand, Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke 3525 am Dorn­feld­erweg umzu­setzen, da dort (anders als auf der anderen Bahn­seite) kein Bebau­ungs­plan mit Rechts­kraft vor dem 1. April 1974 vorlag.

  • 1) Der Orts­beirat möchte daher wissen, welche Maßnahmen der Magis­trat unter­nommen hat (oder die von anderer Seite unter­nommen wurden und ihm bekannt wurden) seit Anpas­sung der Rechts­lage (d.h. der Ände­rung der Richt­linie der Lärm­sa­nie­rung, welche eine Förde­rung des Lärm­schutzes für Gebäude mit Errich­tungs­datum bis 1. Januar 2015 ermöglicht).
  • 2) Gibt es Förder­gelder auf Bundes- oder Landes­ebene, die zur Umset­zung von Lärm­schutz­maß­nahmen abge­rufen werden könnten? Falls ja, wurden durch die Landes­haupt­stadt Wies­baden Förder­gelder bean­tragt oder ist dies geplant? Ist dem Magis­trat bekannt, ob von anderen Stellen (z.B. der Deut­schen Bahn) Förder­gelder für solche Maßnahmen bean­tragt wurden?
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Verkehrssicherheit in der Herrenstraße – Markierungen an Einmündungen 

Antrag Nr. 03/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Verkehrssicherheit in der Herrenstraße – Markierungen an Einmündungen

Der Orts­beirat möge beschließen: 
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, an den Einmün­dungen und Kreu­zungen in der Herren­straße soge­nannte „Haifisch­zähne“ (Verkehrs­zei­chen 342) als Fahr­bahn­mar­kie­rungen an zu bringen und so für mehr Verkehrs­si­cher­heit zu sorgen. Die Einmün­dungen sind nur schlecht einsehbar und stellen eine Gefah­ren­stelle dar. 

Verkehrssicherheit in der Herrenstraße - Markierungen an Einmündungen - Haifischzähne
Abbil­dung 1: „Haifisch­zähne“ an einer Kreu­zung. 

Die Allge­meine Verwal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ordnung (VwV-StVO 2021) führt zu „Haifisch­zähnen“ (Zeichen 342) aus:

„Eine Anord­nung zur Hervor­he­bung einer Warte­pflicht für den Fahr­ver­kehr infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Rege­lung abseits der Bundes-, Landes und Kreis­straßen sowie weiterer Haupt­ver­kehrs­straßen kommt insbe­son­dere an schlecht einseh­baren Kreu­zungen und Einmün­dungen in Betracht, die beson­dere Sorg­falt erfordern.“ 

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Kreisverkehr am neuen Linde-Viertel – Risiken für Radfahrer 

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um eine fach­liche Einschät­zung zu den Risiken für Radfahrer bei der Einfahrt in den Kreis­ver­kehr am neuen Linde-Viertel gebeten.

Nach Aussagen aus der Bürger­schaft kommt es im Bereich der Einmün­dung in den Kreisel zu gefähr­li­chen Über­hol­ma­nö­vern durch PKW und Busse. Bei den Fußgän­ger­über­wegen wird der Mindest­ab­stand beim Über­holen von 1,5 m – zwischen Kraft­fahr­zeug und Radfah­rern – durch den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gerne unter­schritten. Für Radfah­re­rinnen und Radfahrer stellen diese Situa­tionen ein Risiko dar.

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BUND und HGON: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

BUND und HGON Wiesbaden: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

Am 14. Februar 2022 haben zwei aner­kannte Natur­schutz­ver­bände eine Pres­se­mit­tei­lung zum Ostfeld veröf­fent­licht. Sowohl HGON als auch BUND bezwei­feln den Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. Dieser Bedarf ist die zentrale Begrün­dung für die Städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld/​Kalkofen.

Beson­ders wichtig ist die vorge­legte Beur­tei­lung zum Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. HGON und BUND weisen sehr ausführ­lich nach, welche Fehler die Stadt Wies­baden in diesem Zusam­men­hang macht. Diese Ausar­bei­tung hat fast 30 Seiten und enthält zahl­reiche Tabellen.


Pres­se­mit­tei­lung HGON/​BUND Wies­baden vom 14. Februar 2022

Naturschutzverbände sehen Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

„Die Hessi­sche Gesell­schaft für Orni­tho­logie und Natur­schutz (HGON) und der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) in Wies­baden bestreiten nach einer Analyse der zur Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld vorge­legten Bevöl­ke­rungs- und Wohn­flä­chen­be­darfs­pro­gnosen den Bedarf für einen neuen Satel­liten-Stadt­teil im Wies­ba­dener Osten.

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Schleichverkehr im Bereich Petersweg/Berstädter Grabenweg 

Antrag Nr. 07/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 8. Februar 2022 

Rechtswidriger Schleichverkehr im Bereich Petersweg/Berstädter Grabenweg 

Der Orts­beirat wolle beschließen: 
Der Magis­trat möge wirk­same Maßnahmen ergreifen, um rechts­wid­rigen Durch­gangs­ver­kehr im Bereich Petersweg/​Berstädter Grabenweg zu unter­binden. Zur Vorbe­rei­tung erscheint dem Orts­beirat ein (kurz­fris­tiger) Orts­termin sinn­voll, an dem sich der Orts­beirat gerne beteiligt.

Begrün­dung
Immer wieder wird von Bewohner*innen im Bereich Petersweg/​Berstädter Grabenweg, von Besucher*innen des Fried­hofs, Nutzer*innen von Klein­gärten u.a. über rechts­wid­rigen Durch­gangs­ver­kehr in diesem Bereich bzw. „Schleich­ver­kehr“ zur Umfah­rung der Boelcke­straße geklagt. Das Problem ist seit langem bekannt. Vor Jahren waren durch eine Schranke rechts­wid­rige Durch­fahrten erschwert worden. Diese ist aber schon seit geraumer Zeit nicht mehr im Betrieb.

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