Antrag Nr. 16/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 27. April 2022
Besteuerung von leerstehenden Immobilien
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, bei der hessischen Landesregierung politisch aktiv zu werden, um für Kommunen in Hessen die rechtliche Voraussetzung zu schaffen, leerstehende Immobilien zu besteuern.
In einem zweiten Schritt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Entwicklung eines Konzepts zur Besteuerung von Leerständen.
Begründung:
Die Wohnungsnot in Wiesbaden ist seit langem groß, die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich durch den Krieg in der Ukraine und die Zahl der Geflüchteten weiter verschärft. Die Stadt hat erhebliche Schwierigkeiten, die aus der Ukraine geflüchteten Frauen und Kinder unterzubringen.