Regeln zum Abstellen von E-Scootern schaffen

Antrag Nr. 03/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 9. Februar 2023

Regeln zum Abstellen von E-Scootern schaffen – Gehwege freihalten

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, Verein­ba­rungen mit den Anbie­tern von E-Scoo­tern zu treffen. Darin sollen diese garan­tieren, dass Nutzer von E-Scoo­tern künftig doku­men­tieren müssen, wie sie die E-Scooter abge­stellt haben. Das kann durch Fotos geschehen, die die Nutzer beim Abstellen des E-Scoo­ters machen.

Weiter bittet der Orts­beirat Mainz-Kost­heim darum, Maßnahmen zu verab­reden, die verhin­dern können, dass E-Scooter nicht ordnungs­gemäß abge­stellt werden und zu prüfen, inwie­weit stär­kere Kontroll­pflichten der Anbieter recht­lich durch­setzbar sind.

Begrün­dung:
Das wilde Abstellen der E-Scooter u.a. auf Geh- und Radwegen und vor Ein- und Ausfahrten ist nicht nur illegal, es gefährdet in hohem Maße andere Verkehrsteilnehmer.

Aus diesem Grund haben Städte wie Berlin und Hamburg bereits Maßnahmen ergriffen, um die Abstell­si­tua­tion und damit die Verkehrs­si­cher­heit nach­haltig zu verbes­sern. So ist in der Muster-Sonder­nut­zungs­ge­neh­mi­gung des Berliner Senats die Rede davon, dass künftig doku­men­tiert werden muss, dass die E-Scooter ordnungs­gemäß geparkt wurden. Das könne durch Fotos der Nutzer oder andere geeig­nete tech­ni­sche Vorkeh­rungen geschehen.

Auch in Karls­ruhe geht man diesen Weg, das ordnungs­ge­mäße Abstellen der E-Scooter durch ein verbind­li­ches Foto sicher zu stellen. Sollten sich E-Scooter-Nutzer nicht an diese Regeln halten, sind zukünftig auch entspre­chende Verwar­nungen mit Verwar­nungs­geld vorge­sehen. Anbieter wie zum Beispiel Lime fordern diese Doku­men­ta­tion der Abstell­si­tua­tion bereits von der Kund­schaft: Der Nutzer muss bei der Rück­gabe seinen geparkten E-Scooter foto­gra­fieren und das Foto per App hochladen.

Mainz-Kost­heim, den 29. Januar 2023
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 9.2.2023 in ergänzter Fassung ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0028/​2023 (PiWi | PDF)
Bericht von Dezernat V vom 13.4.2023, SV53 (PiWi | PDF)


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