Sommerfest des Ortsbeirats

Antrag Nr. 20/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 17. April 2024

Sommerfest des Ortsbeirats

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim wird im September seine Sitzung im Mathil­denhof abhalten. Im Anschluss an die Sitzung soll ein kleines Sommer­fest des Orts­bei­rats stattfinden.

Begrün­dung:
Das Inter­esse an der Arbeit des Orts­bei­rates ist nicht groß, das zeigt nicht nur dienied­rige Wahl­be­tei­li­gung. Ein weiteres Problem, das in den Wahl­er­geb­nissen zum Ausdruck kommt, ist fehlendes Vertrauen in die gewählten Vertre­te­rinnen und Vertreter. Nicht nur vor diesem Hinter­grund ist mehr Bürger­nähe und mehr Infor­ma­tion über die Arbeit und die Möglich­keiten eines Ortbei­rates wünschenswert.

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Kurze Wege für Wählerinnen und Wähler – Zuschnitt der Wahlbezirke anpassen

Antrag Nr. 41/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. November 2023

Kurze Wege für Wählerinnen und Wähler – Zuschnitt der Wahlbezirke anpassen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Wahl­be­zirke in Mainz-Kost­heim anzu­passen, so dass die Wähle­rinnen und Wähler nur im Ausnah­me­fall nicht im räum­lich nahe­ge­le­gensten Wahl­lokal im Wähler­ver­zeichnis einge­tragen sind.

Zur Land­tags­wahl 2023 wurde der Zuschnitt durch das Wahlamt insbe­son­dere in Alt-Kost­heim geän­dert. Dies hat vor allem Wähle­rinnen und Wähler aus Teilen der Fried­rich-, Taunus- und Winter­straße betroffen, die zuvor im Bürger­haus wählen konnten, nun jedoch in der Brüder-Grimm-Schule wählen mussten.

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Wahllokale besser ausschildern – Wahlbeteiligung steigern!

Antrag Nr. 04/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 9. Februar 2023

Wahllokale besser ausschildern – Wahlbeteiligung steigern!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten Mate­rialen zu beschaffen, die besser als bisher an den Kost­heimer Wahl­lo­kalen auf eine Wahl aufmerksam machen.

Sie sollen den Wahl­hel­fe­rinnen und Wahl­hel­fern bzw. Schul­haus­meis­tern zur Verfü­gung gestellt und am Wahltag im Außen­be­reich der Wahl­lo­kale ange­bracht werden.

Hierzu könnten Schilder, Aufsteller, Banner/​Fahnen oder Ähnli­ches zählen. Diese sollen mit einer neutralen Aufschrift versehen werden, wie z.B. „Wahl­lokal“ „Heute wählen“ „Hier wählen“ „Wahl­lokal hier“ o.Ä.

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