Besteuerung von leerstehenden Immobilien

Antrag Nr. 16/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 27. April 2022

Besteuerung von leerstehenden Immobilien

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei der hessi­schen Landes­re­gie­rung poli­tisch aktiv zu werden, um für Kommunen in Hessen die recht­liche Voraus­set­zung zu schaffen, leer­ste­hende Immo­bi­lien zu besteuern.

In einem zweiten Schritt bittet der Orts­beirat den Magis­trat um die Entwick­lung eines Konzepts zur Besteue­rung von Leerständen.

Begrün­dung:
Die Wohnungsnot in Wies­baden ist seit langem groß, die Situa­tion auf dem Wohnungs­markt hat sich durch den Krieg in der Ukraine und die Zahl der Geflüch­teten weiter verschärft. Die Stadt hat erheb­liche Schwie­rig­keiten, die aus der Ukraine geflüch­teten Frauen und Kinder unterzubringen.

Gleich­zeitig stehen Häuser und Wohnungen seit Jahren leer, weil Eigen­tümer dieser Immo­bi­lien aus unter­schied­li­chen Gründen nicht bereit sind, diese zu vermieten. Über die Besteue­rung solcher Leer­stände kann zum einen ein wirt­schaft­li­cher Anreiz für Vermieter geschaffen werden, vorhan­denen Wohn­raum auf dem Wohnungs­markt anzu­bieten, zum anderen könnte mit diesen Steu­er­ein­nahmen direkt der soziale Wohnungsbau finan­ziert werden.

Mainz-Kost­heim, 17. April 2022
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 27.04.2022 durch CDU-, FDP-, FWG- und SPD-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0067/​2022 (PiWi | PDF)


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