Antrag Nr. 01/2024 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 17. Januar 2024
Prüfung eines Verbots von Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot auf der Maaraue und den anderen Landschaftsschutzgebieten in Kostheim zu prüfen.
Begründung:
Raketen und Böller werden vor allem zum Jahreswechsel gezündet, aber auch ganzjährig bei privaten Feiern oder anderen Veranstaltungen. Besonders an Silvester führt die Knallerei zu einer hohen Feinstaubbelastung und regelmäßig auch zu enormen Müllbergen, die die Tier- und Pflanzenwelt belasten. Dieser Müll findet sich in diesem Jahr sowohl auf der Maaraue wieder, aber auch auf den Mainwiesen zwischen Kostheim und Hochheim.
Besonders Tiere leiden unter den zischenden Raketen und den krachenden Böllern. Das gilt nicht nur für Hund und Katze, auch die Wildtiere geraten in Panik und sind den Raketen schutzlos ausgeliefert. Vögel fliegen aufgeschreckt durch die Gegend, fliehen in Höhen bis zu tausend Metern, können die Orientierung verlieren und vor Erschöpfung sterben. Füchse und Rehe geraten in Panik, Igel schrecken durch den Lärm aus dem Winterschlaf auf.
Zum Schutz der Tiere und der Umwelt erscheint es deshalb geboten, den Einsatz von Pyrotechnik im Landschaftsschutzgebiet ganzjährig zu verbieten.
Mainz-Kostheim, den 7. Januar 2024
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 23.1.2024 bei Gegenstimmen (1 SPD, CDU-Fraktion) und zwei Enthaltungen (FWG) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0021/2024 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 23.1.2024
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 24-O-26-0006 (PiWi)