Prüfung eines Verbots von Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet

Antrag Nr. 01/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 17. Januar 2024

Prüfung eines Verbots von Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die recht­li­chen Voraus­set­zungen für ein gene­relles Böller- und Feuer­werks­verbot auf der Maaraue und den anderen Land­schafts­schutz­ge­bieten in Kost­heim zu prüfen.

Begrün­dung:
Raketen und Böller werden vor allem zum Jahres­wechsel gezündet, aber auch ganz­jährig bei privaten Feiern oder anderen Veran­stal­tungen. Beson­ders an Silvester führt die Knal­lerei zu einer hohen Fein­staub­be­las­tung und regel­mäßig auch zu enormen Müll­bergen, die die Tier- und Pflan­zen­welt belasten. Dieser Müll findet sich in diesem Jahr sowohl auf der Maaraue wieder, aber auch auf den Main­wiesen zwischen Kost­heim und Hochheim.

Beson­ders Tiere leiden unter den zischenden Raketen und den krachenden Böllern. Das gilt nicht nur für Hund und Katze, auch die Wild­tiere geraten in Panik und sind den Raketen schutzlos ausge­lie­fert. Vögel fliegen aufge­schreckt durch die Gegend, fliehen in Höhen bis zu tausend Metern, können die Orien­tie­rung verlieren und vor Erschöp­fung sterben. Füchse und Rehe geraten in Panik, Igel schre­cken durch den Lärm aus dem Winter­schlaf auf.

Zum Schutz der Tiere und der Umwelt erscheint es deshalb geboten, den Einsatz von Pyro­technik im Land­schafts­schutz­ge­biet ganz­jährig zu verbieten.

Mainz-Kost­heim, den 7. Januar 2024
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –