Sommerfest des Ortsbeirats

Antrag Nr. 20/2024 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 17. April 2024

Sommerfest des Ortsbeirats

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim wird im September seine Sitzung im Mathil­denhof abhalten. Im Anschluss an die Sitzung soll ein kleines Sommer­fest des Orts­bei­rats stattfinden.

Begrün­dung:
Das Inter­esse an der Arbeit des Orts­bei­rates ist nicht groß, das zeigt nicht nur die nied­rige Wahl­be­tei­li­gung. Ein weiteres Problem, das in den Wahl­er­geb­nissen zum Ausdruck kommt, ist fehlendes Vertrauen in die gewählten Vertre­te­rinnen und Vertreter. Nicht nur vor diesem Hinter­grund ist mehr Bürger­nähe und mehr Infor­ma­tion über die Arbeit und die Möglich­keiten eines Ortbei­rates wünschenswert.

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Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Antrag Nr. 07/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 8. März 2022

Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Der Orts­beirat möge beschließen:
Mit Beschluss Nr. 0088 vom 10.02.2022 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung beschlossen, zum 01.01.2023 in Wies­baden eine Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung zu erlassen. [1] Diese gibt Bürge­rinnen und Bürgern umfang­reiche Auskunfts­rechte gegen­über der Stadt­ver­wal­tung. [2]

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft zu den Auswir­kungen der Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung auf die Arbeit der Orts­bei­räte gebeten.

Insbe­son­dere wird um Auskunft gebeten, ob es beab­sich­tigt ist, die Schrift­ver­kehre der Orts­bei­räte in digi­taler Form, z.B. im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PiWi) oder an anderer Stelle zu veröffentlichen.

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Sommerfest des Ortsbeirats

Antrag Nr. 01/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 19. Januar 2022

Sommerfest des Ortsbeirats

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim wird im Sommer eine Orts­bei­rats­sit­zung im Mathil­denhof abhalten. Dafür in Frage kommt die letzte Sitzung vor den Sommerferien.

Im Anschluss an die Sitzung soll ein kleines Sommer­fest des Orts­bei­rates statt­finden, zu dem alle Bürge­rinnen und Bürger einge­laden sind.

Begrün­dung:
Um mehr Bürger­nähe zu schaffen, bietet sich eine Sitzung an, die im öffent­li­chen Raum statt­findet. Dies erlaubt Bürge­rinnen und Bürgern, sich nieder­schwellig über die Arbeit des Orts­bei­rats zu infor­mieren. Darüber hinaus soll Bürge­rinnen und Bürgern durch den zwang­losen Rahmen eines kleinen Sommer­festes nach der Sitzung die Möglich­keit gegeben werden, mit Mitglie­dern des Orts­bei­rates ins Gespräch zu kommen. 

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„So stellen wir uns eine aktive Ortsbeiratsarbeit nicht vor“

Stellungnahme des AUF Kostheim zur Ortsbeiratssitzung vom 21. Juli 2021

Die AUF-Frak­tion begrüßt die Initia­tive von rund fünfzig Bürge­rinnen und Bürgern aus Kost­heim, die dem Orts­beirat und dem Stadt­pla­nungsamt eine Idee präsen­tiert haben, wo das Vereins­leben nach dem Abriss des alten Bürger­hauses im alten Kost­heimer Orts­kern künftig statt­finden könnte.

„Dass Bürge­rinnen und Bürger aus den Vereinen sich Gedanken machen, das Angebot der Bürger­be­tei­li­gung ernst­nehmen und sich an der weiteren Entwick­lung des Ortes mit Ideen betei­ligen, freut uns“, erklärt AUF-Frak­ti­ons­spre­cher Stefan Knipl. Ein frühes Enga­ge­ment in dieser Frage wünscht sich Knipl auch vom Ortsbeirat:

„Einfach mal abwarten und die Füße auf den Tisch legen – so stellen wir uns eine aktive Orts­bei­rats­ar­beit nicht vor.“

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Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiter­leiten. Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Begrün­dung:
Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zurecht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiterleiten. 

Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Grünflächenamt beendet Zusammenarbeit mit BIRMA – AUF kritisiert Lauer: „Bürgerfern und abgehoben“

Der Arbeits­kreis Umwelt und Frieden bedauert sehr, dass das Grün­flä­chenamt in Wies­baden die Zusam­men­ar­beit mit der BIRMA aufge­kün­digt hat. Fast drei Jahre lang war es üblich, dass die Initia­tive über Baum­fäl­lungen und andere Maßnahmen auf der Maaraue im Vorfeld vom Grün­flä­chenamt infor­miert wurde. „Diese Praxis der Zusam­men­ar­beit hatte sich aus unserer Sicht bewährt und so manchen Streit vermieden“, erklärte AUF-Spre­cher Frank Porten.

Porten hält es aber für ausge­spro­chen ärger­lich, dass diese bürger­feind­liche Haltung des städ­ti­schen Amtes sogar auf Zustim­mung beim kommis­sa­ri­schen Orts­vor­steher Stephan Lauer traf. Der habe – nachdem ihn das Amt immerhin gefragt hatte, ob er da Bedenken habe – erklärt, dass er keinen Grund für eine „Sonder­be­hand­lung“ solcher Gruppen sehe. „Diese Haltung ist bürger­fern und total abge­hoben“, so Porten. Sie miss­achte darüber hinaus auch das Enga­ge­ment von Bürgern.

„Der Orts­vor­steher sollte lieber dankbar dafür sein, dass es Menschen gibt, die sich enga­gieren und ihnen nicht auch noch Knüppel zwischen die Beine werfen.“ kriti­sierte Porten den amtie­renden Orts­vor­steher. „Man kann nur hoffen, dass Lauer als Orts­vor­steher eine Zwischen­lö­sung bleibt“, erklärte Porten. Ein Orts­vor­steher, der seine Aufgabe darin sehe, Bürger von direkten Infor­ma­tionen abzu­schneiden anstatt ihr Enga­ge­ment zu unter­stützen, sei untragbar.