Sommerfest des Ortsbeirats

Antrag Nr. 20/​2024 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 17. April 2024

Sommerfest des Ortsbeirats

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim wird im September seine Sitzung im Mathil­denhof abhalten. Im Anschluss an die Sitzung soll ein kleines Sommer­fest des Orts­bei­rats stattfinden.

Begrün­dung:
Das Inter­esse an der Arbeit des Orts­bei­rates ist nicht groß, das zeigt nicht nur dienied­rige Wahl­be­tei­li­gung. Ein weiteres Problem, das in den Wahl­er­geb­nissen zum Ausdruck kommt, ist fehlendes Vertrauen in die gewählten Vertre­te­rinnen und Vertreter. Nicht nur vor diesem Hinter­grund ist mehr Bürger­nähe und mehr Infor­ma­tion über die Arbeit und die Möglich­keiten eines Ortbei­rates wünschenswert.

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Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Antrag Nr. 07/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Der Orts­beirat möge beschließen:
Mit Beschluss Nr. 0088 vom 10.02.2022 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung beschlossen, zum 01.01.2023 in Wies­baden eine Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung zu erlassen. [1] Diese gibt Bürge­rinnen und Bürgern umfang­reiche Auskunfts­rechte gegen­über der Stadt­ver­wal­tung. [2]

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft zu den Auswir­kungen der Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung auf die Arbeit der Orts­bei­räte gebeten.

Insbe­son­dere wird um Auskunft gebeten, ob es beab­sich­tigt ist, die Schrift­ver­kehre der Orts­bei­räte in digi­taler Form, z.B. im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PiWi) oder an anderer Stelle zu veröffentlichen.

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Sommerfest des Ortsbeirats

Antrag Nr. 01/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 19. Januar 2022

Sommerfest des Ortsbeirats

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Kost­heim wird im Sommer eine Orts­bei­rats­sit­zung im Mathil­denhof abhalten. Dafür in Frage kommt die letzte Sitzung vor den Sommerferien.

Im Anschluss an die Sitzung soll ein kleines Sommer­fest des Orts­bei­rates statt­finden, zu dem alle Bürge­rinnen und Bürger einge­laden sind.

Begrün­dung:
Um mehr Bürger­nähe zu schaffen, bietet sich eine Sitzung an, die im öffent­li­chen Raum statt­findet. Dies erlaubt Bürge­rinnen und Bürgern, sich nieder­schwellig über die Arbeit des Orts­bei­rats zu infor­mieren. Darüber hinaus soll Bürge­rinnen und Bürgern durch den zwang­losen Rahmen eines kleinen Sommer­festes nach der Sitzung die Möglich­keit gegeben werden, mit Mitglie­dern des Orts­bei­rates ins Gespräch zu kommen. 

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„So stellen wir uns eine aktive Ortsbeiratsarbeit nicht vor“

Stellungnahme des AUF Kostheim zur Ortsbeiratssitzung vom 21. Juli 2021

Die AUF-Frak­tion begrüßt die Initia­tive von rund fünfzig Bürge­rinnen und Bürgern aus Kost­heim, die dem Orts­beirat und dem Stadt­pla­nungsamt eine Idee präsen­tiert haben, wo das Vereins­leben nach dem Abriss des alten Bürger­hauses im alten Kost­heimer Orts­kern künftig statt­finden könnte.

„Dass Bürge­rinnen und Bürger aus den Vereinen sich Gedanken machen, das Angebot der Bürger­be­tei­li­gung ernst­nehmen und sich an der weiteren Entwick­lung des Ortes mit Ideen betei­ligen, freut uns“, erklärt AUF-Frak­ti­ons­spre­cher Stefan Knipl. Ein frühes Enga­ge­ment in dieser Frage wünscht sich Knipl auch vom Ortsbeirat:

„Einfach mal abwarten und die Füße auf den Tisch legen – so stellen wir uns eine aktive Orts­bei­rats­ar­beit nicht vor.“

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Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiter­leiten. Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Begrün­dung:
Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zurecht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiterleiten. 

Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Grünflächenamt beendet Zusammenarbeit mit BIRMA – AUF kritisiert Lauer: „Bürgerfern und abgehoben“

Der Arbeitskreis Umwelt und Frieden bedauert sehr, dass das Grünflächenamt in Wiesbaden die Zusammenarbeit mit der BIRMA aufgekündigt hat. Fast drei Jahre lang war es üblich, dass die Initiative über Baumfällungen und andere Maßnahmen auf der Maaraue im Vorfeld vom Grünflächenamt informiert wurde. „Diese Praxis der Zusammenarbeit hatte sich aus unserer Sicht bewährt und so manchen Streit vermieden“, erklärte AUF-Sprecher Frank Porten.

Porten hält es aber für ausgesprochen ärgerlich, dass diese bürgerfeindliche Haltung des städtischen Amtes sogar auf Zustimmung beim kommissarischen Ortsvorsteher Stephan Lauer traf. Der habe – nachdem ihn das Amt immerhin gefragt hatte, ob er da Bedenken habe – erklärt, dass er keinen Grund für eine „Sonderbehandlung“ solcher Gruppen sehe. „Diese Haltung ist bürgerfern und total abgehoben“, so Porten. Sie missachte darüber hinaus auch das Engagement von Bürgern.

„Der Ortsvorsteher sollte lieber dankbar dafür sein, dass es Menschen gibt, die sich engagieren und ihnen nicht auch noch Knüppel zwischen die Beine werfen.“ kritisierte Porten den amtierenden Ortsvorsteher. „Man kann nur hoffen, dass Lauer als Ortsvorsteher eine Zwischenlösung bleibt“, erklärte Porten. Ein Ortsvorsteher, der seine Aufgabe darin sehe, Bürger von direkten Informationen abzuschneiden anstatt ihr Engagement zu unterstützen, sei untragbar.