Kosten für die Städtebauliche Maßnahme Ostfeld

Antrag Nr. 01/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 7. Februar 2023 

Aufschlüsselung der bisherigen Kosten für die Städtebauliche Maßnahme Ostfeld

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1.) Der Magis­trat wird gebeten, die nach Angabe der SEG vom 21.03.2017 bis zum 01.11.2022 veraus­gabten Kosten i.H.v. 4,9 Mio. € für das Projekt Ostfeld nach deren Art/​Herkunft aufzu­schlüs­seln und dem Orts­beirat in der nächsten Sitzung am (Datum) vorzustellen.
  • 2.) Insbe­son­dere die Aufschlüs­se­lung nach Kosten für die verschie­denen Bera­tungs­felder (Kommu­ni­ka­tion, Recht, Städ­te­pla­nung etc.) und Gutachten wird erbeten.
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Stochern im Nebel: AUF AKK kritisiert Ostfeld-Planungen

Pressemitteilung des AUF Kostheim vom 28. April 2022
Pressemitteilung vom 22. November 2022

Entsetzt zeigt sich der Arbeits­kreis Umwelt und Frieden AKK (AUF) von den Ausfüh­rungen des Stadt­pla­nungs­amtes und der SEG in der letzten Sitzung des Kasteler Orts­bei­rates. „Die Erkennt­nisse, so man das über­haupt so nennen kann, sind beschä­mend“, kommen­tiert Frank Porten, Spre­cher des AUF AKK, den Auftritt der Stadtplaner.

„Man arbeitet mit – so wort­wört­lich – Annahmen! Selbst die Größe des Baufelds ist unge­klärt,“ kriti­siert Porten den Stand der Planungen. Bis heute liege nicht einmal das gesetz­lich vorge­schrie­bene Flug­lärm­gut­achten vor, auch die Rele­vanz der Hoch­span­nungs­masten sei noch nicht geklärt. Das Thema Ostfeld sei zu bedeu­tend, um derart im Nebel zu stochern.

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Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Antrag Nr. 26/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 27. September 2022

Beschwerden über Fluglärmbelästigung!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen, was er zu unter­nehmen gedenkt, die gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gungen durch den neuer­lich wieder zuneh­menden Luft­ver­kehr abzu­stellen. Insbe­son­dere möge der Magis­trat mitteilen, wie gewähr­leistet werden kann, dass das Wohn­ge­biet Sied­lung Fort Biehler nicht entgegen der Ankün­di­gungen weiter über­flogen wird.

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Sachstandsbericht Ostfeld und Kosten- und Finanzierungsübersicht

Gemein­samer Antrag von CDU und AUF Nr. 22/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 27. September 2022

Sachstandsbericht Ostfeld und Kosten- und Finanzierungsübersicht im Ortsbeirat präsentieren!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, den Bericht zur Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld einschließ­lich der aktua­li­sierten Kosten- und Finan­zie­rungs­über­sicht (SV 22-V-61-0019) am 15. November 2022 im Orts­beirat zu präsentieren.

Begrün­dung:
Mit der Sitzungs­vor­lage Nr. 22-V-61-0019 wird der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 29. September 2022 ein Bericht zum Stand der städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld einschließ­lich eine aktua­li­sierten Kosten-und Finan­zie­rungs­über­sicht zur Kenntnis gegeben.

Die Sitzungs­vor­lage ist so ausge­zeichnet, dass eine Bera­tung im Orts­beirat nicht erfor­der­lich sei.

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BUND und HGON: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

BUND und HGON Wiesbaden: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

Am 14. Februar 2022 haben zwei aner­kannte Natur­schutz­ver­bände eine Pres­se­mit­tei­lung zum Ostfeld veröf­fent­licht. Sowohl HGON als auch BUND bezwei­feln den Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. Dieser Bedarf ist die zentrale Begrün­dung für die Städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld/​Kalkofen.

Beson­ders wichtig ist die vorge­legte Beur­tei­lung zum Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. HGON und BUND weisen sehr ausführ­lich nach, welche Fehler die Stadt Wies­baden in diesem Zusam­men­hang macht. Diese Ausar­bei­tung hat fast 30 Seiten und enthält zahl­reiche Tabellen.


Pres­se­mit­tei­lung HGON/​BUND Wies­baden vom 14. Februar 2022

Naturschutzverbände sehen Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

„Die Hessi­sche Gesell­schaft für Orni­tho­logie und Natur­schutz (HGON) und der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) in Wies­baden bestreiten nach einer Analyse der zur Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld vorge­legten Bevöl­ke­rungs- und Wohn­flä­chen­be­darfs­pro­gnosen den Bedarf für einen neuen Satel­liten-Stadt­teil im Wies­ba­dener Osten.

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BUND Wiesbaden zum Ostfeld

Ende Oktober 2021 hat der BUND Hessen, zusammen mit dem Kreis­ver­band Wies­baden, Klage gegen den Ziel­ab­wei­chungs­be­scheid des RP Darm­stadt erhoben. Der Hinter­grund: Im Mai 2021 hat die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen auf Antrag der Stadt Wies­baden Abwei­chung von Zielen des Regio­nal­plans Südhessen/​Regionalen Flächen­nut­zungs­plans 2010 für das Ostfeld beschlossen (Drs. Nr. IX-141.4).

Nun hat der BUND Wies­baden zum Ostfeld eine Über­sichts­seite erstellt, wo er seine Posi­tion klar stellt.

Infopapier Ostfeld BUND Wiesbaden
BUND Wiesbaden zum Ostfeld
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Radiointerview zum Ostfeld: Wachstum um jeden Preis?

Sabine Maritzen und Hartmut Bohrer im Inter­view bei Radio Rhein­welle zum Projekt Ostfeld /​ 6. Mai 2021

Beitrag in der Media­thek-Hessen | Podcast: Michael Forßbohm

Den Ziel­vor­gaben des Regio­nal­plans Südhessen entspre­chend, wird das Land­schafts­schutz­ge­biet Ostfeld zwischen Erben­heim und Mainz-Kastel bisher rein land­wirt­schaft­lich genutzt. Mit seinem von CDU, FDP, SPD und Uwiga getra­genen Beschluss vom Freitag, dem 07.05.2021 weicht die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen von dieser Ziel­vor­gabe ab und ermög­licht der Stadt Wies­baden, dort mit der Bauleit­pla­nung für eine Wohn- und Gewer­be­ge­biet zu beginnen. 

Damit stehen ein großes Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet und eine für die Lebens­qua­lität in Mainz, Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim unent­behr­liche Frisch­luft­schneise zur Dispo­si­tion, ganz abge­sehen von der Versie­ge­lung von besten Acker­flä­chen und der Vernich­tung von Biotopen geschützter Tierarten. 

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Das Airfield Erbenheim wächst – Auswirkungen auf Wiesbaden und die Region?

Antrag Nr. 06/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 18. Mai 2021

Das Airfield Erbenheim wächst weiter und gewinnt an militärischer Bedeutung – welche Auswirkungen hat das für Wiesbaden und die Region?

Die örtliche Presse hat im März mehr­fach berichtet, dass auf dem Gelände der Clay-Kaserne in Erben­heim 10-14 zusätz­liche Hubschrauber statio­niert werden sollen.

Das wird bestä­tigt durch die Druck­sache für die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen Nr.: IX /​ 141.1 zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren Ostfeld, Seite 105 von 131. Zitat:

„In einem Schreiben der US Army vom 8. September 2020 sei dem Minis­te­rium mitge­teilt worden, dass inner­halb der kommenden drei bis fünf Jahre eine zusätz­liche Statio­nie­rung von weiteren 10 bis 14 UH-60 Black­hawks zu den zehn derzeit dort im Dienst befind­li­chen UH-60 Black­hawk- Hubschrau­bern sowie die Ertüch­ti­gung der Flug­platz­in­fra­struktur geplant sei.“

Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren „Ostfeld“, Antrag der Stadt Wies­baden in der Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen, Januar 2021
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Das Airfield Erbenheim wächst – Auswirkungen auf Wiesbaden und die Region?

Antrag Nr. 02/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am 11. Mai 2021

Das Airfield Erbenheim wächst weiter und gewinnt an militärischer Bedeutung – welche Aus­wirkungen hat das für Wiesbaden und die Region?

Die örtliche Presse hat im März mehr­fach berichtet, dass auf dem Gelände der Clay-Kaserne in Er­benheim 10-14 zusätz­liche Hubschrauber statio­niert werden sollen.

Das wird bestä­tigt durch die Druck­sache für die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen Nr.: IX /​ 141.1 zum Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren Ostfeld, Seite 105 von 131. Zitat:

„In einem Schreiben der US Army vom 8. September 2020 sei dem Minis­te­rium mitge­teilt worden, dass inner­halb der kommenden drei bis fünf Jahre eine zusätz­liche Statio­nie­rung von weiteren 10 bis 14 UH-60 Black­hawks zu den zehn derzeit dort im Dienst befind­li­chen UH-60 Black­hawk-Hub­­schrau­bern sowie die Ertüch­ti­gung der Flug­platz­in­fra­struktur geplant sei.“

Ziel­ab­wei­chungs­ver­fahren „Ostfeld“, Antrag der Stadt Wies­baden in der Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen, Januar 2021
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Ostfeld: Maritzen klagt gegen Rausschmiss

Mit der Frage, ob Ronny Maritzen – Orts­bei­rats­mit­glied in Kastel und Stadt­ver­ord­neter in Wies­baden – zu Recht bei der Bera­tung und Beschluss­fas­sung zur Satzung der geplanten Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld ausge­schlossen wurde, soll sich nun das Verwal­tungs­ge­richt in Wies­baden befassen. Maritzen, er gehört dem AUF AKK und den Grünen an, hat Klage eingereicht.

Der Grund für seinen Raus­schmiss aus den Sitzungen: Das Rechtsamt der Stadt behauptet einen Inter­es­sen­wi­der­streit nach Para­graf 25 der Hessi­schen Gemein­de­ord­nung. Die sieht vor, gewählte Vertreter aus den Bera­tungen auszu­schließen, wenn sie einen unmit­tel­baren Vor- oder Nach­teil haben.

„Die juris­ti­sche Frage ist, ob ich im Sinne des Para­grafen 25 HGO betroffen bin, also ob ich im Hinblick auf die Entschei­dung zum Ostfeld einen direkten persön­li­chen Vor- oder Nach­teil haben könnte.“ Den sieht Maritzen nicht: „Ich bin kein Grund­stücks­ei­gen­tümer am Fort Biehler. Ich kann weder vom Ostfeld wirt­schaft­lich profi­tieren, noch kann ich persön­lich finan­zi­elle Nach­teile davon haben.“

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Projekt Ostfeld/Schreiben Stadtrat Kessler an die Bürger der Siedlung Fort Biehler vom 8. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ober­bür­ger­meister Mende,

das anlie­gende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unter­stüt­zung übermittelt.

In der Tat sind wir erheb­lich irritiert.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung hat die Satzung der städ­ti­sche Entwick­lungs­maß­nahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröf­fent­li­chung, nicht wirksam.

In der Außen­dar­stel­lung, siehe das anlie­gende Schreiben, verhält sich die Verwal­tung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicher­lich geschieht dies im Hinblick auf die gesetz­liche Vorgabe, dass die zügige Durch­füh­rung inner­halb eines abseh­baren Zeit­raums gewähr­leistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirk­sam­werden der Satzung.

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Keine zusätzlichen Kosten durch „SEM Ostfeld“ für das Fort Biehler!

Antrag Nr. 01/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 3. Februar 2021

Bestehende Sied­lung Fort Biehler darf nicht mit zusätz­li­chen Kosten der „Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld“ belastet werden!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge sicher­stellen, dass die bestehende Sied­lung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grund­stü­cken, im Rahmen der Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) nicht als Anpas­sungs­ge­biet gem. § 170 BauGB fest­ge­legt wird, falls es zur Ausfüh­rung der SEM Ostfeld kommt.

Viel­mehr ist die Sied­lung, wie von der Stadt­re­gie­rung und den Projekt­ver­ant­wort­li­chen bislang stets zuge­sagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die even­tu­elle SEM gene­rell keinerlei finan­zi­elle Belas­tungen erwachsen.

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Kasteler AUF-Fraktion kritisiert Ortsvorsteherin Christa Gabriel

Kritisch sieht die Kasteler AUF-Frak­tion den Ausblick von Christa Gabriel auf das neue Jahr. So verweist sie im Zusam­men­hang mit Wohnungsbau auf das „Ostfeld“, hier soll die über­wie­gend land­wirt­schaft­lich genutzte Fläche am Fort Biehler bebaut werden.

Dazu erklärt Ronny Maritzen, Spre­cher der AUF-Frak­tion im Orts­beirat Kastel:
„Ganz sicher wird dort 2021 keine einzige Wohnung entstehen und wohl auch nicht in der kommenden fünf­jäh­rigen Amts­zeit. Für die städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld gibt es mitt­ler­weile keine Mehr­heit mehr im Orts­beirat und hoffent­lich auch bald keine mehr in der Wies­ba­dener Stadtverordnetenversammlung. 

Nun mag die Vorliebe der Orts­vor­ste­herin für das Wolken­ku­ckucks­heim Ostfeld der Wies­ba­dener SPD-Partei­linie entspre­chen, für den von ihr reprä­sen­tierten Stadt­teil Mainz-Kastel ist die Planung jeden­falls ein teurer Irrweg. Die abseh­bare Verschlech­te­rung der klima­ti­schen Verhält­nisse durch Bebauung von Kalt­luft­ent­ste­hungs­flä­chen wie die Blockade der Kalt­luft­zu­fuhr würde in heißen Sommer­nächten Kastel „schmoren“ lassen.“

Sein Frak­ti­ons­kol­lege Hartmut Bohrer ergänzt:
„Auch die zusätz­liche Belas­tung mit Verkehr zur Rhein­brücke wäre der Wohn­qua­lität in Kastel abträg­lich. Die städ­ti­schen Zuschüsse in drei­stel­liger Millio­nen­höhe wären an anderer Stelle weitaus besser ange­legt, so z.B. in einer ange­mes­senen Bebauung des bislang vom US-Militär genutzten Geländes mitten in Kastel, dessen Frei­gabe die US-Armee für spätes­tens September 2022 ange­kün­digt hat. 

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