Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mende,
das anliegende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Siedlung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unterstützung übermittelt.
In der Tat sind wir erheblich irritiert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung der städtische Entwicklungsmaßnahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröffentlichung, nicht wirksam.
In der Außendarstellung, siehe das anliegende Schreiben, verhält sich die Verwaltung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicherlich geschieht dies im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe, dass die zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirksamwerden der Satzung.
Das Gesetz sieht folgenden Ablauf vor:
- Einleitungsbeschluss
- Voruntersuchungen
- Abschlussbericht
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
- Beginn der Umsetzung
wir bitten Sie daher, die Verwaltung aufzufordern, alle Aktivitäten einzustellen bis die Satzung in Kraft getreten ist. Nur das entspricht dem Gesetz.
Da diese Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, haben wir unser Schreiben an Sie auch an die Presse weitergeleitet
Mit freundlichem Gruß,
Frank Porten
AUF-AKK