Sachstandsbericht Ostfeld und Kosten- und Finanzierungsübersicht

Gemein­samer Antrag von CDU und AUF Nr. 22/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 27. September 2022

Sachstandsbericht Ostfeld und Kosten- und Finanzierungsübersicht im Ortsbeirat präsentieren!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, den Bericht zur Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld einschließ­lich der aktua­li­sierten Kosten- und Finan­zie­rungs­über­sicht (SV 22-V-61-0019) am 15. November 2022 im Orts­beirat zu präsentieren.

Begrün­dung:
Mit der Sitzungs­vor­lage Nr. 22-V-61-0019 wird der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 29. September 2022 ein Bericht zum Stand der städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld einschließ­lich eine aktua­li­sierten Kosten-und Finan­zie­rungs­über­sicht zur Kenntnis gegeben.

Die Sitzungs­vor­lage ist so ausge­zeichnet, dass eine Bera­tung im Orts­beirat nicht erfor­der­lich sei.

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AUF kritisiert Ortsbeirat: „Unerträgliche Heuchelei“

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.

Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.

„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.

„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.

„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.


Größere Transparenz und Beteiligung bei den Haushaltsplan-Beratungen

Da mitt­ler­weile ein Vorent­wurf des Haus­halts­plans 2012-2013 zur Bera­tung in der Dezer­nen­ten­kon­fe­renz vorge­legt wurde, sind Aussagen der Fachämter möglich, warum bestimmte Anmel­dungen des Orts­bei­rates nicht über­nommen werden sollen. Es ist sinn­voll, darüber zwischen Orts­beirat und den Fachäm­tern eine Kommu­ni­ka­tion zu ermög­li­chen, mit der auf die Gestal­tung des AKK-Haus­haltes seitens der AKK-Orts­bei­räte und der Bürger­schaft durch früh­zei­tige Bera­tung besser Einfluss genommen werden könnte.

Der Orts­beirat Mainz-Kastel möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, die Stel­lung­nahmen der Fachämter bzw. Dezer­nate zu den im Sommer 2011 erfolgten Anmel­dungen des Orts­bei­rates Mainz-Kastel dem Orts­beirat umge­hend zu über­mit­teln, damit in der nächsten Orts­bei­rats­sit­zung eine Bera­tung und ggfs. Beschluss­fas­sungen erfolgen können.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.