Keine zusätzlichen Kosten durch „SEM Ostfeld“ für das Fort Biehler!

Antrag Nr. 01/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 3. Februar 2021

Bestehende Sied­lung Fort Biehler darf nicht mit zusätz­li­chen Kosten der „Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld“ belastet werden!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge sicher­stellen, dass die bestehende Sied­lung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grund­stü­cken, im Rahmen der Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) nicht als Anpas­sungs­ge­biet gem. § 170 BauGB fest­ge­legt wird, falls es zur Ausfüh­rung der SEM Ostfeld kommt.

Viel­mehr ist die Sied­lung, wie von der Stadt­re­gie­rung und den Projekt­ver­ant­wort­li­chen bislang stets zuge­sagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die even­tu­elle SEM gene­rell keinerlei finan­zi­elle Belas­tungen erwachsen.

Begrün­dung:
Stadt­pla­nungs­de­zer­nent Kessler hat mit Schreiben vom 8. Januar 2021 Eigentümer*innen und Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler davon in Kenntnis gesetzt, dass „die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung sich bewusst dafür entschieden“ habe, „die Sied­lung Am Fort Biehler … als soge­nanntes Anpas­sungs­ge­biet festzulegen.“

Die in den AUF-Frak­tionen vertre­tenen Stadt­ver­ord­neten erklären nach­drück­lich, dass von einem mögli­chen „Anpas­sungs­ge­biet Fort Biehler“ in den Bera­tungen der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung und ihren Ausschüssen sowie des Orts­bei­rats bislang nie die Rede war.

Rele­vant ist die Zusage von Seiten der poli­ti­schen Mehr­heit, nament­lich durch die Orts­vor­ste­herin und dem (ehema­ligen) Projek­teiter Ostfeld, die Sied­lung Fort Biehler werde durch die SEM in keiner Weise unmit­telbar tangiert.

§ 170 BauGB, der das Anpas­sungs­ge­biet im Rahmen der SEM regelt, ist eine sog. ,Kann-Vorschrift‘. Die LH Wies­baden ist also nicht verpflichtet, die Sied­lung Fort Biehler als Anpas­sungs­ge­biet fest­zu­legen. Zudem fehlt es an der konkreten vorbe­rei­tenden Unter­su­chung der Sied­lung als Anpas­sungs­ge­biet im Sinne des Gesetzes.

Wie der Stadt­pla­nungs­de­zer­nent im zitierten Schreiben anführt, war die Sied­lung selbst noch in der vorbe­rei­tenden Unter­su­chung als Bestand­teil des Entwick­lungs­ge­biets der SEM dekla­riert. Auch hier wären die finan­zi­ellen Auswir­kungen für die Grundstückseigentümer*innen fatal: Es werden für die bereits bebauten Grund­stücke im Sied­lungs­ge­biet Fort Biehler im Bericht 150 €/​qm als Wert­zu­wachs für die Grund­stücke benannt, die dann von der LH Wies­baden abge­schöpft würden. Das käme in vielen Fällen einer Enteig­nung gleich.

Jegliche finan­zi­elle Mehr­be­las­tung durch die SEM, die (nicht nur) durch die Siedler*innen, abge­lehnt wird, ist zu vermeiden! So wie dies stets von der Stadt­re­gie­rung und der von ihr beauf­tragten Verwal­tung verspro­chen wurde.

Die Sied­lung wurde in den 20er Jahren des letzten Jahr­hun­derts durch die Stadt Mainz geplant. Es steht der Landes­haupt­stadt Wies­baden weder recht­lich und schon gar nicht mora­lisch zu, sich jetzt zu Lasten der betrof­fenen Eigentümer*innen zu bereichern.

Mainz-Kastel, 24. Januar 2021
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 03.02.2021 durch SPD- und FDP-Frak­tion sowie 2 CDU-Stimmen abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0008/​2021 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen