Antrag Nr. 01/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Mittwoch, 3. Februar 2021
Bestehende Siedlung Fort Biehler darf nicht mit zusätzlichen Kosten der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld“ belastet werden!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge sicherstellen, dass die bestehende Siedlung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grundstücken, im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nicht als Anpassungsgebiet gem. § 170 BauGB festgelegt wird, falls es zur Ausführung der SEM Ostfeld kommt.
Vielmehr ist die Siedlung, wie von der Stadtregierung und den Projektverantwortlichen bislang stets zugesagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die eventuelle SEM generell keinerlei finanzielle Belastungen erwachsen.
Begründung:
Stadtplanungsdezernent Kessler hat mit Schreiben vom 8. Januar 2021 Eigentümer*innen und Mieter*innen in der Siedlung Fort Biehler davon in Kenntnis gesetzt, dass „die Stadtverordnetenversammlung sich bewusst dafür entschieden“ habe, „die Siedlung Am Fort Biehler … als sogenanntes Anpassungsgebiet festzulegen.“
Die in den AUF-Fraktionen vertretenen Stadtverordneten erklären nachdrücklich, dass von einem möglichen „Anpassungsgebiet Fort Biehler“ in den Beratungen der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen sowie des Ortsbeirats bislang nie die Rede war.
Relevant ist die Zusage von Seiten der politischen Mehrheit, namentlich durch die Ortsvorsteherin und dem (ehemaligen) Projekteiter Ostfeld, die Siedlung Fort Biehler werde durch die SEM in keiner Weise unmittelbar tangiert.
§ 170 BauGB, der das Anpassungsgebiet im Rahmen der SEM regelt, ist eine sog. ,Kann-Vorschrift‘. Die LH Wiesbaden ist also nicht verpflichtet, die Siedlung Fort Biehler als Anpassungsgebiet festzulegen. Zudem fehlt es an der konkreten vorbereitenden Untersuchung der Siedlung als Anpassungsgebiet im Sinne des Gesetzes.
Wie der Stadtplanungsdezernent im zitierten Schreiben anführt, war die Siedlung selbst noch in der vorbereitenden Untersuchung als Bestandteil des Entwicklungsgebiets der SEM deklariert. Auch hier wären die finanziellen Auswirkungen für die Grundstückseigentümer*innen fatal: Es werden für die bereits bebauten Grundstücke im Siedlungsgebiet Fort Biehler im Bericht 150 €/qm als Wertzuwachs für die Grundstücke benannt, die dann von der LH Wiesbaden abgeschöpft würden. Das käme in vielen Fällen einer Enteignung gleich.
Jegliche finanzielle Mehrbelastung durch die SEM, die (nicht nur) durch die Siedler*innen, abgelehnt wird, ist zu vermeiden! So wie dies stets von der Stadtregierung und der von ihr beauftragten Verwaltung versprochen wurde.
Die Siedlung wurde in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Stadt Mainz geplant. Es steht der Landeshauptstadt Wiesbaden weder rechtlich und schon gar nicht moralisch zu, sich jetzt zu Lasten der betroffenen Eigentümer*innen zu bereichern.
Mainz-Kastel, 24. Januar 2021
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 03.02.2021 durch SPD- und FDP-Fraktion sowie 2 CDU-Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0008/2021 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 03.02.2021
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 21-O-25-0004 (PiWi)