BUND und HGON: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

BUND und HGON Wiesbaden: Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

Am 14. Februar 2022 haben zwei aner­kannte Natur­schutz­ver­bände eine Pres­se­mit­tei­lung zum Ostfeld veröf­fent­licht. Sowohl HGON als auch BUND bezwei­feln den Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. Dieser Bedarf ist die zentrale Begrün­dung für die Städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld/​Kalkofen.

Beson­ders wichtig ist die vorge­legte Beur­tei­lung zum Bedarf an Wohn­raum in Wies­baden. HGON und BUND weisen sehr ausführ­lich nach, welche Fehler die Stadt Wies­baden in diesem Zusam­men­hang macht. Diese Ausar­bei­tung hat fast 30 Seiten und enthält zahl­reiche Tabellen.


Pres­se­mit­tei­lung HGON/​BUND Wies­baden vom 14. Februar 2022

Naturschutzverbände sehen Bedarf für die Bebauung des Ostfelds nicht belegt

„Die Hessi­sche Gesell­schaft für Orni­tho­logie und Natur­schutz (HGON) und der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) in Wies­baden bestreiten nach einer Analyse der zur Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld vorge­legten Bevöl­ke­rungs- und Wohn­flä­chen­be­darfs­pro­gnosen den Bedarf für einen neuen Satel­liten-Stadt­teil im Wies­ba­dener Osten.

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Auskunft über den Ankauf des Dyckerhoff Hochhauses

Antrag Nr. 06/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am 9. November 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, Auskunft über den Zweck des Ankaufs des Dycker­hoff Hoch­hauses, des denk­mal­ge­schützten Gebäudes am Rhein­ufer, der ehema­ligen Kraft­werks­halle, eines Wasser­turms, zwei Villen, der still­ge­legten Indus­trie­tanks, der Gara­gen­an­lage, der zwei Tennis­plätze sowie der Klein­gärten zu geben.

Begrün­dung:
Viele Amöne­burger bitten um Aufklä­rung, wohin das Gebiet entwi­ckelt werden soll.

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Planungen für das Clemens-Areal an der Wiesbadener Straße in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 04/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 3. Februar 2021

Planungen für das Clemens-Areal an der Wies­ba­dener Straße in Mainz-Kastel

Im Ende letzten Jahres den städ­ti­schen Körper­schaften vorge­stellten Einzel­han­dels­kon­zept für die Landes­haupt­stadt Wies­baden wird empfohlen, „den Standort ‚Helling-Höfe‘ zusammen mit dem Lidl-Markt als perspek­ti­vi­sches Nahver­sor­gungs­zen­trum Mainz-Kastel (Wies­ba­dener Straße) auszu­weisen. Das Zentrum soll im Wesent­li­chen die Versor­gung des Orts­be­zirks Mainz-Kastel sowie Teile von Mainz-Amöne­burg übernehmen.“

In diesem Zusam­men­hang wird mitge­teilt, dass auf dem Clemens-Areal an der Wies­ba­dener Straße in Mainz-Kastel rund „950-1250 Wohn­ein­heiten vorge­sehen sind“. Solch eine Bebauung wäre erheb­lich dichter als die bereits begon­nene auf dem deut­lich größeren LINDE-Areal, auf dem nun über 800 Wohnungen entstehen werden.

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Ostfeld: Ortsbeiratsbeschluss aufheben

Antrag Nr. 17/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 10. November 2020

Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0055 vom 30. Juni 2020 „Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären“ und Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0078 vom 15.September 2020 „Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Ostfeld“

Auf den Orts­bei­rats­be­schluss Nr. 0055/​2020 hin trifft das Hessi­sche Landesamt für Natur­schutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in seiner Antwort vom 28.09.2020, die der AUF-Frak­tion am 27.Oktober 2020 zur Kenntnis gelangte, folgende Fest­stel­lungen, die der Orts­beirat zur Kenntnis nimmt:

  • „Für die am Rhein gele­genen Orts­teile Wies­ba­dens haben die aus Norden kommenden Täler eine wich­tige Funk­tion. Die auf den Frei­flä­chen zwischen Erben­heim, Igstadt und Bier­stadt gebil­dete Kalt­luft strömt nach Mainz-Kastel und teil­weise sogar über den Rhein hinweg bis zur Mainzer Innen­stadt und nach Weisenau.“

Das HLNUG bestä­tigt damit die Aussage aus dem KLIM­PRAX-Gutachten.

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Ohne City-Bahn kein Ostfeld!

Erklärung zu Konsequenzen des Bürgerentscheids gegen die City-Bahn

Der Arbeits­kreis Umwelt und Frieden (AUF) AKK bedauert, dass sich beim Bürger­ent­scheid über die City-Bahn eine deut­liche Mehr­heit gegen das Projekt ausge­spro­chen hat. Nach Einschät­zung des AUF ging es bei dieser Abstim­mung jedoch nicht mehr allein um Sach­fragen. In der hoch­emo­tio­na­li­sierten Diskus­sion sei deut­lich geworden, dass viele Bürge­rinnen und Bürger mit der Wies­ba­dener Stadt­po­litik unzu­frieden sind. Nach Einschät­zung des AUF nutzten sie die Abstim­mung, um ihrem Ärger Luft zu machen.

„Beson­ders in Kastel war spürbar, dass gerade Kritiker des Ostfeldes mit ihrem Nein zur City-Bahn der Stadt­re­gie­rung einen Denk­zettel verpassen wollten,“ erklärt dazu Frank Porten für die unab­hän­gige Wähler­ver­ei­ni­gung. Bei allen Präsen­ta­tionen der Ostfeld-Planungen sei so getan worden, als sei die City-Bahn schon längst beschlos­sene Sache – und das Wochen und Monate vor dem Bürger­ent­scheid. „Dass sich Bürger da nicht mehr ernst­ge­nommen fühlen, kann man schon verstehen.“ Doch egal, wo man die Ursa­chen sehe, die Entschei­dung stelle nun die Planungen für das Ostfeld in Frage.

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Geplante Wohnbebauung im Kasteler Westen

Antrag Nr. 12/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Geplante Wohnbebauung im Kasteler Westen

Am 19. November 2019 hatte sich der Orts­beirat Mainz-Kastel mit dem Ankauf der Immo­bilie „Auto-Fox“ und den schon vor Jahren erwähnten Wohnungs­bau­plänen im „Kasteler Westen“ beschäf­tigt und hierzu Fragen an den Magis­trat beschlossen.

Mit Datum vom 3. April 2020 erhielt der Orts­beirat Antwort zu den Motiven des Ankaufs durch die stadt­ei­gene SEG GmbH. In dieser Antwort wird auch erwähnt, dass Abstim­mungs­ge­spräche mit dem Eigen­tümer des angren­zenden Grund­stücks geführt werden mit dem Ziel, an dieser Stelle Wohn­be­bauung (in beträcht­li­chem Umfang) zu verwirk­li­chen und dafür einen Bebau­ungs­plan zu beschließen. 

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Folgen des Baugebiets Ostfeld/Kalkofen für Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 12/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird drin­gend gebeten, den Orts­beirat Kost­heim umge­hend bei den Planungen zum Bauge­biet Ostfeld/​Kalkofen miteinzubeziehen.

Begrün­dung:
Eine Betei­li­gung des Orts­bei­rats Kost­heim hat bisher nicht statt­ge­funden. Zu einer entspre­chenden Veran­stal­tung („Politik-Forum Orts­bei­räte“ am 10.04.2018)[1] waren ledig­lich die Orts­bei­räte Kastel, Amöne­burg, Erben­heim und Biebrich geladen.

Der Bau von Wohnungen für 8.000 bis 12.000 Menschen[2] auf 30 – 35 ha und die Flächen­ver­sie­ge­lung von weiteren 50 ha für Indus­trie und Gewerbe[3] (entspricht ca. 4.500 Arbeits­plätzen)[4] hat aber gravie­rende Auswir­kungen auch auf den Stadt­teil Mainz-Kostheim.

Klima­ti­sche Folgen

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Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären!

Antrag Nr. 04/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020

Klima­folgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären!

Hinsicht­lich der mögli­chen klima­ti­schen Folgen einer Bebauung des Ostfelds herrscht eine diffuse Gutachten-Lage. Es gibt mehrere Gutachten zum Thema. Die jüngsten Gutachten sind von Geo-NET, beauf­tragt durch die SEG, Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft Wies­baden (Fach­gut­achten Klima zur bauli­chen Entwick­lung im Gebiet Ostfeld/​Kalkofen, Hannover 2019) und KLIMPRAX (Abschluss­be­richt zum Arbeits­paket 3 des Projekts KLIMPRAX Wiesbaden/​Mainz -Stadt­klima in der kommu­nalen Praxis, DWD Offen­bach 2017).

Einig sind sich die Gutachter in der gene­rellen klima­ti­schen Einschät­zung des Gebiets, auf dem ein neuer Stadt­teil entstehen soll: Die Flächen rund um das Fort Biehler sind ein aktives Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet. Einig sind sich die Gutachter eben­falls in der Einschät­zung, „dass die Kalt­luft­pro­duk­tion von über­bauten und versie­gelten Grün- und Frei­flä­chen mehr oder weniger voll­ständig verloren geht.“ (Geo-NET, S. 31).

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Sachstand SEG-Machbarkeitsstudie Nutzung Kastel Storage Station

Antrag Nr. 01/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 11. Februar 2020

Sachstand SEG-Machbarkeitsstudie zur künftigen Nutzung des Geländes „Kastel Storage Station“ nach der angekündigten Freigabe

Am 8. Januar 2015 verbrei­tete das Pres­se­re­ferat der Landes­haupt­stadt Wies­baden die erfreu­liche Nach­richt, dass die US Army über die beab­sich­tigte Schlie­ßung des Stand­ortes „Mainz-Kastel-Station“ bis zum Jahre 2022 und des Stand­ortes Amelia Earhart Hotel“ bis zum Jahre 2023 infor­miert habe. „Diese Vorab­in­for­ma­tion wurde seitens Bürger­meister Arno Goßmann als Zeichen einer stets sehr guten und offenen Kommu­ni­ka­tion zwischen Landes­haupt­stadt Wies­baden und der US Army gewertet“, heißt es weiter in der Pres­se­mit­tei­lung der Landes­haupt­stadt Wiesbaden.

Seitdem wurde in den letzten Jahren die beab­sich­tigte Schlie­ßung der genannten Mili­tär­stand­orte ausdrück­lich, mehr­fach, auch schrift­lich, von der US-Armee bestä­tigt, für „Amelia Earhart“ bis „Ende 2023“, für „Kastel Storage Station“ (über 23 ha, im Zentrum von Mainz-Kastel) sogar konkre­ti­siert bis September 2022).

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Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel

Antrag Nr. 30/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 17. Dezember 2019

Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel und insbesondere den AKK-Haushalt

Die Planungen für ein „Misch­ge­biet“ am Fort Biehler (Orts­be­zirk Mainz-Kastel) sowie für ein Gewer­be­ge­biet „B2“ zur Erwei­te­rung der Abfall­wirt­schaft (Orts­be­zirk Mainz-Amöne­burg) beziehen sich auf Flächen der Gemar­kung Kastel. Das geplante Gewer­be­ge­biet B1, das als neuer Standort für das BKA im Gespräch ist, befände sich im Orts­be­zirk Wiesbaden-Erbenheim.

Die gegen­wär­tigen Planungen der SEG mbH sehen finan­zi­elle Zuschüsse der Stadt in drei­stel­liger Millio­nen­höhe in € vor, die laut SEG-Planung nicht durch Refi­nan­zie­rung (Grund­stücks­ver­käufe) gedeckt werden könnten.

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Zukunft der Immobilie „Auto-Fox“ und Sachstand Bebauung im „Kasteler Westen“

Antrag Nr. 29/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 19. November 2019

Zukunft der Immobilie „Auto-Fox“ und Sachstand Bebauung im „Kasteler Westen“

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge zu folgenden Fragen berichten:

  • 1) Mit welchem Ziel hat die stadt­ei­gene Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft (SEG) die Immo­bilie „Auto-Fox“ erworben? 
  • 2) Welche Pläne und hierfür Zeit­pläne gibt es zur Nutzung dieser Immobilie? 
  • 3) Wie wird die Immo­bilie gegen­wärtig genutzt?
  • 4) Welche Bedeu­tung hat dies für die Pläne der künf­tigen Nutzung? 
  • 5) Wie ist der Sach­stand der unbe­bauten Grund­stücke im „Kasteler Westen“ (Bereich zwischen Orts­be­zirks­grenze, Gewer­be­ge­biet Petersweg, Otto-Suhr-Ring, Biebri­cher Straße) hinsicht­lich der mögli­chen Bebauung? 
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Moratorium für Ostfeld-Planungen beschließen!

Antrag Nr. 18/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 20. August 2019

Moratorium für Ostfeld-Planungen beschließen! – Alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie zugesagt veröffentlichen!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge für weitere Planungen zum „Projekt Ostfeld“ ein Mora­to­rium beschließen, d. h. weitere Planungen aussetzen, solange nicht folgende, wesent­liche Fragen geklärt sind. Zu diesen Fragen vorlie­gende Antworten mögen dem Orts­beirat Mainz-Kastel umge­hend zuge­leitet werden, sobald sie vorliegen:

  • 1) Wie ist das geplante „Projekt Ostfeld“ auf dem Hinter­grund des erklärten Klima­not­stands zu beur­teilen? Welche Konse­quenzen hätte die Verwirk­li­chung des Projekts für die Erzeu­gung klima­schäd­li­cher Treib­haus­gase? Welche Konse­quenzen hätte die Verwirk­li­chung des Projekts auf die für die Zukunft in den Sommer­mo­naten zu erwar­tende zuneh­mende Aufhei­zung benach­barter Wohn- und Gewer­be­ge­biete? Können drohende nega­tive Konse­quenzen ausge­schlossen werden?
  • 2) Welche Auswir­kungen hat der recht­lich zuge­si­cherte Flug­be­trieb der Airbase Erben­heim des euro­päi­schen Haupt­quar­tiers der US-Armee auf eine mögliche Bebauung im vorge­se­henen Planungs­be­reich hinsicht­lich Bebau­ungs­be­schrän­kungen, Lärm­be­las­tungen und Gefähr­dungen durch Absturz­ri­siken und andere Risiken des Flug­be­triebs? Wie bewertet der Magis­trat dies­be­züg­lich die Stel­lung­nahmen der Träger öffent­li­cher Belange und die dazu gemachten Ausfüh­rungen der SEG in ihrem „Abschluss­be­richt“?
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Planungsgebiet Kastel-Ostfeld – Ruine Festung Fort Biehler und unmittelbare Umgebung

Antrag Nr. 04/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 22. Januar 2019

Planungsgebiet Kastel-Ostfeld – Ruine Festung Fort Biehler und unmittelbare Umgebung

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten: 

  • 1. Welche Kennt­nisse gibt es zum Inhalt der verschüt­teten Bereiche der Ruine des Forts? 
  • 2. Welche Kennt­nisse gibt es zu unter­ir­di­schen Bauteilen und Gängen? 
  • 3. Wie werden die Reste des Forts aktuell denk­mal­recht­lich beurteilt? 
  • 4. Wer hätte die Kosten der Arbeiten zu tragen, um den Bereich des Forts zugäng­lich zu machen und zu  sichern? 
  • 5. Würden die Inves­toren des Projekts „Kastel-Ostfeld“ mit diesen Kosten belastet? 
  • 6. Welche Dimen­sion hätten diese Kosten? 
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