Mit der Frage, ob Ronny Maritzen – Ortsbeiratsmitglied in Kastel und Stadtverordneter in Wiesbaden – zu Recht bei der Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld ausgeschlossen wurde, soll sich nun das Verwaltungsgericht in Wiesbaden befassen. Maritzen, er gehört dem AUF AKK und den Grünen an, hat Klage eingereicht.
Der Grund für seinen Rausschmiss aus den Sitzungen: Das Rechtsamt der Stadt behauptet einen Interessenwiderstreit nach Paragraf 25 der Hessischen Gemeindeordnung. Die sieht vor, gewählte Vertreter aus den Beratungen auszuschließen, wenn sie einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil haben.
„Die juristische Frage ist, ob ich im Sinne des Paragrafen 25 HGO betroffen bin, also ob ich im Hinblick auf die Entscheidung zum Ostfeld einen direkten persönlichen Vor- oder Nachteil haben könnte.“ Den sieht Maritzen nicht: „Ich bin kein Grundstückseigentümer am Fort Biehler. Ich kann weder vom Ostfeld wirtschaftlich profitieren, noch kann ich persönlich finanzielle Nachteile davon haben.“
Maritzen ist seit mehr als 25 Jahren am Fort Biehler politisch aktiv und schon immer ein erklärter Gegner jeglicher Bebauung dort. 1995 war er Gründungsprecher der Bürgerinitiative Fort Biehler, die sich erfolgreich gegen eine geplante Bebauung wehrte.
„Dass sich betroffene Bürger politisch engagieren, dass sie Initiativen gründen und dann auch für Parlamente kandidieren, um ihre Ziele zu verfolgen, ist ein in der Demokratie völlig normaler Vorgang“, argumentiert Frank Porten, Sprecher des AUF AKK. „Unüblich und rechtlich fragwürdig ist aber, solche betroffenen Bürgervertreter dann aus den Gremien zu entfernen.“
Auch Maritzens Fraktionskollegin im Ortsbeirat, Irmtraud Jungels, wurde in der September-Sitzung wegen eines angeblich vorliegenden Interessenwiderstreites erst einmal ausgeschlossen. Zwei Monate später – als es wieder um das Ostfeld ging – sah der Ortsbeirat das dann anders: Im Gegensatz zu Maritzen durfte sie ihre Rechte als gewählte Vertreterin in der November-Sitzung des Ortsbeirats Kastel wahrnehmen, „Das ist alles ziemlich willkürlich“, kommentiert Porten das Verfahren.
Das sieht auch Rechtsanwalt Mathias Päßler so, der Maritzen juristisch vertritt. Er merkt an: „Es erfordert keine vertieften juristischen Erkenntnisse, um zu erkennen, dass zumindest eine Entscheidung Frau Jungels betreffend denknotwendig falsch sein muss. Entweder ist sie persönlich betroffen oder sie ist es nicht. An der Sach-und Rechtslage hat sich jedenfalls von September bis November 2020 nichts verändert.“
Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden muss zunächst über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Wann die Sache vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Der AUF AKK begrüßt, dass Maritzen die Angelegenheit vor Gericht prüfen lässt. „Es darf nicht Schule machen, dass engagierte Bürger wegen angeblicher Betroffenheit aus den Parlamenten verbannt werden.“
Verantwortlich: Frank Porten, AUF AKK