Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg

Lärmschutz Bahnstrecke am Dornfelderweg

Antrag Nr. 04/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke Nr. 3525 am Dornfelderweg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Dem Orts­beirat ist bewusst, dass lange recht­lich keine Möglich­keit bestand, Lärm­schutz­maß­nahmen an der Bahn­strecke 3525 am Dorn­feld­erweg umzu­setzen, da dort (anders als auf der anderen Bahn­seite) kein Bebau­ungs­plan mit Rechts­kraft vor dem 1. April 1974 vorlag.

  • 1) Der Orts­beirat möchte daher wissen, welche Maßnahmen der Magis­trat unter­nommen hat (oder die von anderer Seite unter­nommen wurden und ihm bekannt wurden) seit Anpas­sung der Rechts­lage (d.h. der Ände­rung der Richt­linie der Lärm­sa­nie­rung, welche eine Förde­rung des Lärm­schutzes für Gebäude mit Errich­tungs­datum bis 1. Januar 2015 ermöglicht).
  • 2) Gibt es Förder­gelder auf Bundes- oder Landes­ebene, die zur Umset­zung von Lärm­schutz­maß­nahmen abge­rufen werden könnten? Falls ja, wurden durch die Landes­haupt­stadt Wies­baden Förder­gelder bean­tragt oder ist dies geplant? Ist dem Magis­trat bekannt, ob von anderen Stellen (z.B. der Deut­schen Bahn) Förder­gelder für solche Maßnahmen bean­tragt wurden?

Dem Orts­beirat ist bekannt, dass es regel­mä­ßige Gespräche zwischen dem Wies­ba­dener Verkehrs­de­zernat und der Deut­schen Bahn gibt.

Der Orts­beirat bittet daher den Magis­trat sich dafür einzu­setzen, die von der Bahn zuge­sagten und noch nicht über­mit­telten Unter­lagen (etwa die zuge­si­cherte schrift­liche Stel­lung­nahme zur Lärm­sa­nie­rung Kost­heim, vgl. SV109/​2021, Schreiben des Umwelt­amts vom 02.11.2021, oder den Bele­gungs­plan der Bahn­strecke, welcher eine rech­ne­ri­sche Ermitt­lung der Lärm­be­las­tung ermög­li­chen sollte) zu über­mit­teln und sich mit Nach­druck für die Schaf­fung von Lärm­schutz­maß­nahmen einzusetzen.

Außerdem weist der Orts­beirat darauf hin, dass gemäß des Lärm­ak­ti­ons­plans Hessen (3. Runde), Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt, auf der Strecke Nr. 3525, rund 10.500 Zügen pro Jahr verkehren. [1] Im Bereich Sieben­mor­gen­viertel werden Lärm­pegel von mehr als 75 dB(A) tags­über und mehr als 70 dB(A) nachts erreicht. [2] Diese Zahlen dürften bis heute noch gestiegen sein.

Der Orts­beirat ist verwun­dert, dass ledig­lich die Kilo­meter 8,4 bis 8,6 der Bahn­strecke 3525 im Lärm­ak­ti­ons­plan Hessen (3. Runde) des RP Darm­stadt erwähnt werden. [3] Der Orts­beirat bittet den Magis­trat darum, sich beim Regie­rungs­prä­si­dium und weiteren zustän­digen Stellen, dafür einzu­setzen, dass in der nächsten Fort­schrei­bung dort auch der Stre­cken­ab­schnitt von Kilo­meter 7,8-8,3 aufge­nommen wird (vgl. Abbil­dung 1).

Lärmschutz an der Bahnstrecke am Dornfelderweg
Abbil­dung 1: Bestehende Schall­schutz­wand und vorge­schla­gene Maßnahme gemäß Lärm­ak­ti­ons­plan, 3. Runde, RP Darm­stadt (2020). Nörd­lich der Bahn­strecke, im Bereich Dornfelderweg/​Siebenmorgenweg ist, nach derzei­tigem Stand, keine Lärm­schutz­wand vorge­sehen. (c) Open­Streetmap-Mitwir­kende /​ Open­Rail­wayMap

Begrün­dung:
Mit der Bahn­strecke Rotterdam-Genua, welche mitten durch Mainz-Kost­heim verläuft, hat sich die Zahl der Güter­züge in den letzten Jahren deut­lich erhöht und wird weiter wachsen. Der Orts­beirat begrüßt die Bedeu­tung des Güter­trans­ports auf der Schiene, stellt aber eben­falls fest, dass damit zuneh­mend auch die Lärm­be­las­tung der Anwohner am Dorn­feld­erweg steigt.

Für den Orts­beirat wirkt es, als würden unklare Zustän­dig­keiten und eine mutmaß­liche Gering­schät­zung des Problems dazu führen, dass die Umset­zung von Lärm­schutz­maß­nahmen in näherer Zukunft nicht zu erwarten sind. Verstär­kend kommt hinzu, dass seit Errich­tung der Lärm­schutz­wand auf der anderen Seite der Strecke Teile der Lärm­be­läs­ti­gung von dort auf den Dorn­feld­erweg reflek­tiert werden.

Dem Orts­beirat ist weiterhin bekannt, dass das Wies­ba­dener Verkehrs­de­zernat gegen­über dem Eisen­bahn-Bundesamt, im Rahmen des Lärm­ak­ti­ons­plans für Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken (2018), folgende Stel­lung­nahme abge­geben hat. [4]

„Nach Prüfung der Lärm­kar­tie­rung des Eisen­bahn­bun­des­amtes ist insbe­son­dere im Bereich der Abzwei­gung von der Haupt­strecke zu der Bahn­strecke 3525 in Mainz-Kost­heim eine massive Betrof­fen­heit fest­zu­stellen. Die Lärm­kar­tie­rung zeigt deut­lich, dass an dieser Stelle Hand­lungs­be­darf notwendig ist, da im betref­fenden Stre­cken­ab­schnitt massive Beein­träch­ti­gungen der Wohn­be­bauung am Tag und in der Nacht vorliegen.

Aus Sicht der Landes­haupt­stadt Wies­baden sind zusätz­lich auch Maßnahmen des aktiven Lärm­schutzes an der Bahn­strecke 3525 im Bereich der Sieben­morgen-Sied­lung notwendig. Entlang des Dorn­feld­erwegs sind die Wohn­ge­bäude mit LDEN >70 dB(A) und LNight >70 dB(A) beauf­schlagt. Entspre­chend der rechten Bahn­seite ist eine Lärm­schutz­wand von mindes­tens drei Metern Höhe bahn­links ab Hoch­heimer Straße nach Süden hin zu errichten. Die ledig­lich einsei­tige Berück­sich­ti­gung dieses Stre­cken­ab­schnittes mit Lärm­schutz wird seitens der Landes­haupt­stadt Wies­baden nicht akzep­tiert, auch wenn die Richt­linie des Bundes­mi­nis­te­riums für Verkehr und digi­tale Infra­struktur zur „Förde­rung von Maßnahmen zur Lärm­sa­nie­rung an bestehenden Schie­nen­wegen der Eisen­bahnen des Bundes“ vom 1. Juli 2014 Lärm­schutz an dieser Stelle nicht vorsieht, da nur bebaute Grund­stücke berück­sich­tigt werden, die vor Inkraft­treten des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setzes (BImSchG) (1. April 1974) bereits entspre­chend genutzt wurden.

In der vorlie­genden Situa­tion ist eine entspre­chende Vorge­hens­weise nicht nach­voll­ziehbar, da durch die Stre­cken­nut­zung beide ange­bauten Seiten vom Lärm glei­cher­maßen betroffen sind. Auf diesen Sach­ver­halt haben wir bereits in unserer Stel­lung­nahme zum Nach­trags­plan des Lärm­ak­ti­ons­planes für den Ballungs­raum Wies­baden, veröf­fent­licht durch das Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt am 9. Januar 2017, hinge­wiesen und bitten an dieser Stelle noch einmal nach­drück­lich um Berück­sich­ti­gung unserer ange­mel­deten Belange zum Lärmschutz.“

Mainz-Kost­heim, den 25. Februar 2022
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Lärm­ak­ti­ons­plan Hessen (3. Runde), Teil­plan Ballungs­räume Darm­stadt, Frank­furt a.M., Offen­bach und Wiesbaden, Regie­rungs­prä­si­dium Darm­stadt, 05/​2020, Tabelle 46, Seite 279. Zu finden unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Dar mstadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf

[2] ebenda

[3] ebenda, Seite 280, Stel­lung­nahme des Eisen­bahn-Bundes­amts (EBA)

[4] Lärm­ak­ti­ons­plan Teil B an Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken des Bundes, Eisen­bahn-Bundesamt, Bonn, 2018, Seite 117. Zu finden unter: https://​www​.eba​.bund​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​L​A​P​_​T​E​I​L​_​B​_​2​0​1​8.pdf


Abstimmungsergebnis

Am 08.03.2022, bei einer Gegen­stimme (CDU) und zwei Enthal­tungen (CDU), ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0037/​2022 (PiWi | PDF)


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