Antrag Nr. 04/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 8. März 2022
Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Nr. 3525 am Dornfelderweg
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass lange rechtlich keine Möglichkeit bestand, Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke 3525 am Dornfelderweg umzusetzen, da dort (anders als auf der anderen Bahnseite) kein Bebauungsplan mit Rechtskraft vor dem 1. April 1974 vorlag.
- 1) Der Ortsbeirat möchte daher wissen, welche Maßnahmen der Magistrat unternommen hat (oder die von anderer Seite unternommen wurden und ihm bekannt wurden) seit Anpassung der Rechtslage (d.h. der Änderung der Richtlinie der Lärmsanierung, welche eine Förderung des Lärmschutzes für Gebäude mit Errichtungsdatum bis 1. Januar 2015 ermöglicht).
- 2) Gibt es Fördergelder auf Bundes- oder Landesebene, die zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen abgerufen werden könnten? Falls ja, wurden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden Fördergelder beantragt oder ist dies geplant? Ist dem Magistrat bekannt, ob von anderen Stellen (z.B. der Deutschen Bahn) Fördergelder für solche Maßnahmen beantragt wurden?
Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass es regelmäßige Gespräche zwischen dem Wiesbadener Verkehrsdezernat und der Deutschen Bahn gibt.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat sich dafür einzusetzen, die von der Bahn zugesagten und noch nicht übermittelten Unterlagen (etwa die zugesicherte schriftliche Stellungnahme zur Lärmsanierung Kostheim, vgl. SV109/2021, Schreiben des Umweltamts vom 02.11.2021, oder den Belegungsplan der Bahnstrecke, welcher eine rechnerische Ermittlung der Lärmbelastung ermöglichen sollte) zu übermitteln und sich mit Nachdruck für die Schaffung von Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen.
Außerdem weist der Ortsbeirat darauf hin, dass gemäß des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Regierungspräsidium Darmstadt, auf der Strecke Nr. 3525, rund 10.500 Zügen pro Jahr verkehren. [1] Im Bereich Siebenmorgenviertel werden Lärmpegel von mehr als 75 dB(A) tagsüber und mehr als 70 dB(A) nachts erreicht. [2] Diese Zahlen dürften bis heute noch gestiegen sein.
Der Ortsbeirat ist verwundert, dass lediglich die Kilometer 8,4 bis 8,6 der Bahnstrecke 3525 im Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) des RP Darmstadt erwähnt werden. [3] Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, sich beim Regierungspräsidium und weiteren zuständigen Stellen, dafür einzusetzen, dass in der nächsten Fortschreibung dort auch der Streckenabschnitt von Kilometer 7,8-8,3 aufgenommen wird (vgl. Abbildung 1).
Begründung:
Mit der Bahnstrecke Rotterdam-Genua, welche mitten durch Mainz-Kostheim verläuft, hat sich die Zahl der Güterzüge in den letzten Jahren deutlich erhöht und wird weiter wachsen. Der Ortsbeirat begrüßt die Bedeutung des Gütertransports auf der Schiene, stellt aber ebenfalls fest, dass damit zunehmend auch die Lärmbelastung der Anwohner am Dornfelderweg steigt.
Für den Ortsbeirat wirkt es, als würden unklare Zuständigkeiten und eine mutmaßliche Geringschätzung des Problems dazu führen, dass die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in näherer Zukunft nicht zu erwarten sind. Verstärkend kommt hinzu, dass seit Errichtung der Lärmschutzwand auf der anderen Seite der Strecke Teile der Lärmbelästigung von dort auf den Dornfelderweg reflektiert werden.
Dem Ortsbeirat ist weiterhin bekannt, dass das Wiesbadener Verkehrsdezernat gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt, im Rahmen des Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken (2018), folgende Stellungnahme abgegeben hat. [4]
„Nach Prüfung der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes ist insbesondere im Bereich der Abzweigung von der Hauptstrecke zu der Bahnstrecke 3525 in Mainz-Kostheim eine massive Betroffenheit festzustellen. Die Lärmkartierung zeigt deutlich, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf notwendig ist, da im betreffenden Streckenabschnitt massive Beeinträchtigungen der Wohnbebauung am Tag und in der Nacht vorliegen.
Aus Sicht der Landeshauptstadt Wiesbaden sind zusätzlich auch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes an der Bahnstrecke 3525 im Bereich der Siebenmorgen-Siedlung notwendig. Entlang des Dornfelderwegs sind die Wohngebäude mit LDEN >70 dB(A) und LNight >70 dB(A) beaufschlagt. Entsprechend der rechten Bahnseite ist eine Lärmschutzwand von mindestens drei Metern Höhe bahnlinks ab Hochheimer Straße nach Süden hin zu errichten. Die lediglich einseitige Berücksichtigung dieses Streckenabschnittes mit Lärmschutz wird seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht akzeptiert, auch wenn die Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ vom 1. Juli 2014 Lärmschutz an dieser Stelle nicht vorsieht, da nur bebaute Grundstücke berücksichtigt werden, die vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (1. April 1974) bereits entsprechend genutzt wurden.
In der vorliegenden Situation ist eine entsprechende Vorgehensweise nicht nachvollziehbar, da durch die Streckennutzung beide angebauten Seiten vom Lärm gleichermaßen betroffen sind. Auf diesen Sachverhalt haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Nachtragsplan des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Wiesbaden, veröffentlicht durch das Regierungspräsidium Darmstadt am 9. Januar 2017, hingewiesen und bitten an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich um Berücksichtigung unserer angemeldeten Belange zum Lärmschutz.“
Mainz-Kostheim, den 25. Februar 2022
gez. Stefan Knipl
– Fraktionssprecher –
[1] Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach und Wiesbaden, Regierungspräsidium Darmstadt, 05/2020, Tabelle 46, Seite 279. Zu finden unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Dar mstadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf
[2] ebenda
[3] ebenda, Seite 280, Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
[4] Lärmaktionsplan Teil B an Haupteisenbahnstrecken des Bundes, Eisenbahn-Bundesamt, Bonn, 2018, Seite 117. Zu finden unter: https://www.eba.bund.de/download/LAP_TEIL_B_2018.pdf
Abstimmungsergebnis
Am 08.03.2022, bei einer Gegenstimme (CDU) und zwei Enthaltungen (CDU), angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0037/2022 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 08.03.2022
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 22-O-26-0022 (PiWi)