Antrag Nr. 45/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 8. November 2023
Erinnerungsantrag „Beauftragte ins Politische Informationssystem aufnehmen“
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird um die Beantwortung des Beschlusses Nr. 81 des Ortsbeirats Mainz-Kostheim vom 21. Juli 2021 gebeten („Beauftragte ins Politische Informationssystem aufnehmen“) [1] mit dem folgenden Beschlusstext:
Antrag Nr. 23/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 10. Mai 2023
AKK-Finanzkommission ins Politische Informationssystem (PIWi) aufnehmen – Transparenz schaffen!
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten die Finanzkommission AKK im „Politischen Informationssystem Wiesbaden (PIWi)“ abzubilden. Hierzu sollen die Einladungen, die Niederschriften und die Mitglieder der Finanzkommission im PIWi verfügbar gemacht werden.
Ziel soll es sein, die Arbeit der Finanzkommission AKK auf einem weiteren Informationsweg öffentlich und transparent zu machen.
Antrag Nr. 07/2022 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 8. März 2022
Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte
Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Beschluss Nr. 0088 vom 10.02.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, zum 01.01.2023 in Wiesbaden eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. [1] Diese gibt Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber der Stadtverwaltung. [2]
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird um Auskunft zu den Auswirkungen der Informationsfreiheitssatzung auf die Arbeit der Ortsbeiräte gebeten.
Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob es beabsichtigt ist, die Schriftverkehre der Ortsbeiräte in digitaler Form, z.B. im Politischen Informationssystem Wiesbaden (PiWi) oder an anderer Stelle zu veröffentlichen.
Antrag Nr. 16/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am 21. Juli 2021
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Senioren-, Integrations- und Stadtteiljugendbeauftragten namentlich, und – auf Wunsch der Beauftragten – auch mit einer Kontaktmöglichkeit (z.B. E-Mail-Adresse) im Politischen Informationssystem Wiesbaden (PiWi) zu nennen.
Begründung: Die Beauftragten des Ortsbeirats sind, neben den Ortsbeiratsmitgliedern, wichtige Ansprechpartnerinnen für Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen im Ort. Durch ihre Nennung im PIWi soll ihre Bekanntheit gesteigert und eine einfache Kontaktmöglichkeit hergestellt werden.
Antrag Nr. 14/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020
Umgang mit Ortsbeiratsbeschlüssen – Information der Bürgerschaft
Die Plattform „PiWi“ soll die Bürgerschaft über die Beschlüsse und die Arbeit der Ortsbeiräte sowie der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse informieren.
Der in der Ortsbeiratssitzung vom 30. Juni 2020 gefasste Beschluss des Ortsbeirats zum Thema „Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds“ ist selbst zwei Monate später immer noch nicht im „PiWi“ eingestellt.
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass Ortsbeiratsbeschlüsse zeitnah, spätestens innerhalb von 10 Tagen im PiWi eingestellt sind, damit das Informationsrecht der Bürgerschaft ausgeübt werden kann.
Antrag Nr. 08/2018 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 25. April 2018
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die bereits heute als öffentlich geltenden Schriftverkehre an den Ortsbeirat zukünftig so zu veröffentlichen, dass ein niederschwelliger Zugang für jeden möglich ist. Aus Sicht des Ortsbeirats bietet sich hierbei etwa das Politische Informationssystem Wiesbaden PIWi an, hier könnten die Schriftverkehre als Reaktion auf die Beschlüsse angezeigt werden.
Begründung: Obwohl die Schriftverkehre ab dem Zeitpunkt der Diskussion in den Ortsbeiratssitzungen als öffentlich gelten, gibt es für interessierte Bürger keine offiziell kommunizierte Stelle, an der man diese ansehen könnte. Obwohl es möglich sein dürfte, diese auf Anfrage in der Ortsverwaltung einzusehen, stellt dies eine derart hohe Hürde dar, dass dies vermutlich so gut wie nie vorkommt.
Als großen Erfolg seiner Fraktion bezeichnete es AUF-Sprecher Frank Porten, dass die Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates ab sofort veröffentlicht werden. Das hatte Ortsvorsteher Stephan Lauer auf der letzten Ortsbeiratssitzung mitgeteilt. „Damit sind wir nun einen großen Schritt weiter gekommen“, freute sich Porten.
Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse. Die Beschlüsse mit einem Finanzvolumen von über 100.000 Euro wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als alle anderen Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie bisher nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen hatte sich die Kostheimer AUF-Fraktion gewandt.
Die Praxis, sämtliche Finanzangelegenheiten nicht-öffentlich zu verhandeln, ist nach Auffassung der AUF-Fraktion rechtswidrig, seit Beginn der Amtsperiode wendet sie sich in jeder Ortsbeiratssitzung gegen diese Verfahrensweise. Da keine Einigung mit der Ortsbeiratsmehrheit möglich war, hat die AUF-Fraktion im Mai die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet.
„Es ist ja schön, dass wenigstens das Ergebnis der geheimen Beratungen zukünftig jedem Bürger zugänglich wird“, sagte die AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab. Aber damit werde sich der AUF nicht zufrieden geben. Sie kündigte an, auch im Punkt öffentliche Beratungen nicht locker zu lassen. Und sie bleibt optimistisch: „Gut Ding will in Kostheim offenbar sehr viel Weile haben.“
Wegen der Praxis des Kostheimer Ortsbeirates, alle Finanzangelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, hat sich die Kostheimer AUF-Fraktion nun an die Kommunalaufsicht im Innenministerium gewandt. „Wir hätten das lieber vor Ort geklärt“, kommentiert Frank Porten diesen Schritt.
Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse, die der Kostheimer Ortsbeirat seit Amtsantritt gefasst hat. Die Beschlüsse, sie haben ein Finanzvolumen von über 100.000 Euro, wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als andere Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie auch nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen wandte sich die AUF-Fraktion in der vergangenen Woche und forderte die Veröffentlichung.
Die AUF-Fraktion kritisiert seit Beginn der Amtsperiode die nicht-öffentlichen Beratungen und Beschlüsse. Von rechtlichen Schritten hat sie bisher abgesehen, um die Zuschüsse an Vereine nicht zu gefährden.
Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar
Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher schriftlich aufgefordert, insgesamt 54 Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates den Bürgern umgehend zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanzbeschlüsse, insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind sie im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden für die Öffentlichkeit gesperrt.
AUF-Sprecher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung: Danach darf der Ortsbeirat zunächst nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen. Weiter sei geregelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, veröffentlicht werden müssen. „Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden,“ heißt es in dem Brief.
„Es ist schon skandalös genug, dass die Mehrheit im Ortsbeirat Finanzangelegenheiten grundsätzlich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigstens veröffentlicht werden,“ so AUF-Sprecher Frank Porten in einer Erklärung.
Die Mehrheit im Ortsbeirat ignoriere einfach, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei, sagte Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffentlicher Sítzung ganz offen zugegeben, dass man keine Lust habe, sein Abstimmungsverhalten gegenüber Vereinen zu rechtfertigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Ortsbeirat macht, geradezustehen, der sollte besser nicht kandidieren.“ Der Wähler habe einen Rechtsanspruch zu erfahren, was im Ortsbeirat verhandelt wird.
„Es wird Zeit, dass mit dieser undemokratischen Praxis in Kostheim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wichtigtuerei außerdem auch ziemlich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Moderationskoffer, Blumenkübel und Weihnachtsbäume verhandelt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtlichen Vereine erhalten.
Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.
Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.
„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.
„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.
„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.