Kreisverkehr am neuen Linde-Viertel – Risiken für Radfahrer 

Antrag Nr. 02/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um eine fach­liche Einschät­zung zu den Risiken für Radfahrer bei der Einfahrt in den Kreis­ver­kehr am neuen Linde-Viertel gebeten.

Nach Aussagen aus der Bürger­schaft kommt es im Bereich der Einmün­dung in den Kreisel zu gefähr­li­chen Über­hol­ma­nö­vern durch PKW und Busse. Bei den Fußgän­ger­über­wegen wird der Mindest­ab­stand beim Über­holen von 1,5 m – zwischen Kraft­fahr­zeug und Radfah­rern – durch den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gerne unter­schritten. Für Radfah­re­rinnen und Radfahrer stellen diese Situa­tionen ein Risiko dar.

In diesem Zusam­men­hang soll erör­tert werden, ob und wie die Einfahrt in den Kreis­ver­kehr für Radfah­re­rinnen und Radfahrer sicherer gestaltet werden kann.

Weiterhin wird um eine Einschät­zung gebeten, mit welchen Verän­de­rungen der Situa­tion am Kreis­ver­kehr für Radfahrer durch die Inbe­trieb­nahme der Zufahrten zum Nahver­sor­gungs­standort „Gückels­berg“ und zum Wohn­viertel zu rechnen ist.

Begrün­dung:
Um die Situa­tion bewerten zu können, bittet der Orts­beirat um eine fach­liche Einschät­zung durch den Magis­trat. Dem Orts­beirat ist es bewusst, dass inner­halb von Kreis­ver­kehren keine Radfahrer-Schutz­streifen einge­richtet werden.

Die Kost­heimer Land­straße (B43) stellt sowohl für PKW, Busse als auch Radfahrer eine Haupt­ver­bin­dungs­strecke zwischen Alt-Kost­heim und Mainz-Kastel dar und ist entspre­chend viel befahren.

Mainz-Kost­heim, den 25. Februar 2022
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 08.03.2022 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0035/​2022 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 24.04.2022, SV40 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen