Antrag Nr. 17/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 10. November 2020
Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0055 vom 30. Juni 2020 „Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären“ und Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0078 vom 15.September 2020 „Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Ostfeld“
Auf den Ortsbeiratsbeschluss Nr. 0055/2020 hin trifft das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in seiner Antwort vom 28.09.2020, die der AUF-Fraktion am 27.Oktober 2020 zur Kenntnis gelangte, folgende Feststellungen, die der Ortsbeirat zur Kenntnis nimmt:
- „Für die am Rhein gelegenen Ortsteile Wiesbadens haben die aus Norden kommenden Täler eine wichtige Funktion. Die auf den Freiflächen zwischen Erbenheim, Igstadt und Bierstadt gebildete Kaltluft strömt nach Mainz-Kastel und teilweise sogar über den Rhein hinweg bis zur Mainzer Innenstadt und nach Weisenau.“
Das HLNUG bestätigt damit die Aussage aus dem KLIMPRAX-Gutachten.
- Das HLNUG stimmt der Aussage zu, „dass die Flächen rund um das Fort Biehler ein aktives Kaltluftentstehungsgebiet sind.“ Es führt weiter aus: „Das geplante Bebauungsgebiet ist jedoch nicht nur Kaltluftentstehungsgebiet, sondern es liegt auch in Kaltluftleitbahnen. Diese Kaltluftleitbahnen werden aus Kaltluftentstehungsgebieten aus den nördlichen Teilen Wiesbadens und dessen Umland mit topographisch stark strukturierten Bereichen versorgt.“
- Zum von der SEG beauftragten Gutachten zum „Projekt Ostfeld/Kalkofen“ von GeoNET stellt das HLNUG fest: „Wenn diese Gebiete in einem Gutachten nicht berücksichtigt werden und die Kaltluft dort nicht im Untersuchungsgebiet erfasst wird, fehlen wichtige Eingangsgrößen und die Funktion als Kaltluftbahn kann dann nicht angemessen eingeschätzt werden.“
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Angesichts der Auskunft des HLNUG vom 28. September 2020 stellt der Ortsbeirat Mainz-Kastel fest, dass wesentliche Aussagen über die klimatische Bedeutung des Gebietes am Fort Biehler in die Beratung und Beschlussfassung zur Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Ostfeld nicht ausreichend Eingang gefunden haben. Der Ortsbeirat hebt deshalb seinen Beschluss Nr. 0078 vom 15. September 2020 auf und lehnt die zur Abstimmung vorgelegte entsprechende Sitzungsvorlage ab.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mainz-Kastel, 29. Oktober 2020
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 10.11.2020, bei Stimmengleichheit, durch SPD- und CDU-Fraktion abgelehnt.
Änderungsantrag der CDU angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0123/2020 (PiWi | PDF)
Stellungnahme HLNUG vom 28.09.2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 10.11.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-25-0040 (PiWi)