Antrag Nr. 26/2019 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. Oktober 2019
Lärmschutzzonen für das Airfield Erbenheim einrichten!
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Lärmschutzgutachten gem. der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Lärmschutzzonen für das Airfield Erbenheim eingerichtet werden. Hierbei ist von der maximal zulässigen Anzahl von Flugbewegungen und allen zulässigen Fluggeräten auszugehen.
Begründung:
Bereits mit dem vom Ortsbeirat beschlossenen Antrag der AUF-Fraktion in der Sitzung vom 25.06.2019, Beschluss Nr. 0092, hatte dieser den Magistrat nach der rechtlichen Möglichkeit zum Schutz der Bevölkerung vor vom Airfield Erbenheim ausgehenden Fluglärm und um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gebeten.
In seiner Antwort vom 18.09.2019, SV 117, führt der Oberbürgermeister aus, dass es nach „derzeitiger Gesetzeslage“ nicht notwendig sei, „ein Lärmgutachten anzufertigen.“ Das ist nach diesseitiger Auffassung unrichtig.
Im Schriftverkehr 117 wird nicht thematisiert, dass auf dem Airfield Erbenheim seit Jahren auch Flugzeuge mit Strahltriebwerken stationiert sind. Entsprechend des „Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm“, FluLärmG, ergibt sich ausgehend vom Paragraphen 4 (1) 3. die gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung von Lärmschutzzonen. Dort heißt es u.a.:
(1) „Ein Lärmschutzbereich ist für folgende Flugplätze festzusetzen: (…) 3. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind,“
Quelle FluLärmG: www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/BJNR002820971.html
Unstrittig starten und landen auf dem Airfield Erbenheim Flugzeuge mit Strahltriebwerken (UC-35 Cessna Citations).
Zitat aus der AzB: Die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ legt gemäß dem „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) [1] das Verfahren zur Berechnung der Lärmschutzbereiche fest. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der mit der „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)“ eingeholten Daten über Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs des Flugplatzes“.
Wir sind der unbedingten Auffassung, dass den Wiesbadener Bürger*innen zumindest der gesetzlich zugesicherte Schutz vor Fluglärm gewährt werden muss.
Mainz-Kastel, 21. Oktober 2019
Abstimmungsergebnis
Am 29.10.2019 in der ursprünglichen Fassung, bei Zustimmung eines fraktionslosen OBR-Mitglieds, durch die Fraktionen von SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0168/2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat V vom 29.10.2019 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 29.10.2019
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 19-O-25-0055 (PiWi)