Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert

Antrag Nr. 09/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 16. Mai 2023

Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1.) Der Orts­beirat empfiehlt dem Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wieder­holt und drin­gend, die Risi­ko­ana­lyse zu mögli­chen Flug­zeug­ab­stürzen über dem Indus­trie­park Kalle-Albert zu aktualisieren.
  • 2.) Der Magis­trat möge verbind­lich mitteilen, wer im Falle eines Flug­zeug­ab­sturzes über das Bauge­biet Ostfeld beim An- oder Abflug auf das Airfield Erben­heim über Ausgleichs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche übernimmt.

Begrün­dung:
In seiner Sitzung vom 7. Februar 2023 hat der Orts­beirat mit Beschluss Nr. 0021 dem Magis­trat die Aktua­li­sie­rung der Risi­ko­ana­lyse anempfohlen.

Mit Schreiben des Magis­trats, Dezernat für Umwelt, Wirt­schaft, Gleich­stel­lung und Orga­ni­sa­tionen, vom 23. März 2023, Vorlage Nr. 23-O-25-0009, wurde dem Orts­beirat mitge­teilt, dass das Umweltamt zum gegen­wär­tigen Zeit­punkt keine Veran­las­sung für die Erneue­rung der Risi­ko­ana­lyse sieht.

Die aufge­führten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.

Die Infor­ma­tion aus der Flug­lärm­kom­mis­sion, wonach die Anzahl an Flug­be­we­gungen sich nur wenig geän­dert habe und die Anzahl der auf dem Flug­platz Erben­heim statio­nierten Flug­ge­räte gleich­ge­blieben sei, berühren nicht den Kern des Problems.

Es geht nicht darum, ob man vom Lärm der Flug­zeuge getroffen wird, sondern ob sich das Risiko eines Absturzes und dessen Auswir­kungen zu der vorlie­genden Risi­ko­ana­lyse geän­dert hat/​haben könnte.

Konkret:

  • a.) Die Flug­dichte über das Risi­ko­ge­biet hat sich laut Flug­lärm­kom­mis­sion bis Oktober wenig verän­dert. Für eine Risi­ko­ana­lyse ist die Anzahl der Über­flüge aber nur ein Krite­rium. Nicht die Anzahl der Lärm­be­schwerden, sondern die Art des Flug­ge­rätes sind für eine Risi­ko­ana­lyse von Bedeutung.
  • b.) Es wurde seit 2022 vermehrt der Einsatz von Trans­port­flug­zeugen des Typs Hercules und C131 beob­achtet. Diese Flug­zeuge hatten vermehrt auch einen Mili­tär­flug­platz in Ostpolen zum Ziel.
  • c.) Der Trans­port von Mili­tär­gerät und insbe­son­dere Muni­tion zur Unter­stüt­zung der Ukraine ist zu unterstellen.
  • d.) Wir erwarten, dass die Risi­ko­ana­lyse den Fall eines mit Muni­tion bela­denen Flug­ge­rätes im Risi­ko­ge­biet Indus­trie­park Kalle berücksichtigt.
  • e.) Die Risi­ko­ana­lyse darf nicht nur einseitig die Gefah­ren­stoffe im Indus­trie­park Kalle Albert bewerten. Es macht einen erheb­li­chen Unter­schied aus, ob ein unbe­waff­netes Flug­gerät oder ein Muni­ti­ons­trans­porter mit „Einschlag­wahr­schein­lich­keit“ auf dem Gelände niedergeht.
  • f.) Die US Army hat für den An-und Abflug­be­reich des Flug­platzes ETOU (Erben­heim) acci­dent preven­tion zones I+II (APZ) einge­richtet. Wie die Bezeich­nung schon ausdrückt, ist in diesen Berei­chen mit höherer Wahr­schein­lich­keit als enroute (auf der Strecke) mit Flug­un­fällen zu rechnen. Ca. 90% der Flug­un­fälle ereignen sich bei Start und Landung.
  • g.) Wir fordern deshalb vom Umweltamt bzw. der zustän­digen Behörde, die Risi­ko­ana­lyse um diesen Bereich zu erwei­tern. Das ist deshalb drin­gend geboten, weil ohne Abstand zu dem poten­ti­ellen Absturz­be­reich APZ die Wohn­be­bauung des Ostfeldes geplant wird.
  • h.) Abge­sehen von der Lärm­pro­ble­matik, ausge­hend von dem 300m breiten gefähr­deten Anflug­streifen, der in 50-70m Höhe unmit­telbar an der geplanten Ostfeld­be­bauung vorbei­führt, sollte deshalb das mögliche Baupla­nungs­ge­biet den Ergeb­nissen einer Risi­ko­ana­lyse ange­passt werden.

Zu 2.) In ihrer Eigen­schaft als Träger öffent­li­cher Belange hat die Bundes­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­gaben in ihrer Stel­lung­nahme vom 14. Februar 2019 (liegt an) im Rahmen der vorbe­rei­tenden Unter­su­chungen zur städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld an die SEG ausgeführt:

“An dieser Stelle möchte ich erklären, dass die US-Streit­kräfte nicht bereit sind, den Betrieb auf Ihre Liegen­schaft einzu­schränken oder zu verän­dern, um die Auswir­kungen der geplanten Entwick­lung Ostfeld/​Kalkofen in der unmit­tel­baren Nähe der Liegen­schaft zu schmä­lern. Auch werden diese keine Ausgleichs-oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche akzeptieren.“

SEG Wies­baden /​ Vorbe­rei­tende Unter­su­chungen (VU)

Der Orts­beirat möchte verbind­lich wissen, wie die juris­ti­sche Rege­lung im Scha­dens­falle aussieht.

Mainz-Kastel, den 29. April 2023
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –

Anlage:

Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!  Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) vom 14.02.2019 zu den Einwendungen des US-Militärs bzgl. des Entwicklungsgebiets Ostfeld/Kalkofen
Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!  Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) vom 14.02.2019 zu den Einwendungen des US-Militärs bzgl. des Entwicklungsgebiets Ostfeld/Kalkofen
Schreiben der Bundes­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­gaben (BIMA) vom 14.02.2019 zu den Einwen­dungen des US-Mili­tärs bzgl. des Entwick­lungs­ge­biets Ostfeld/​Kalkofen
vgl. https://dein.wiesbaden.de/wiesbaden/de/home/file/fileId/1045/name/Bundesanstalt%20für%20Immobilienaufgaben.pdf

Abstimmungsergebnis

Am 16.5.2023 bei 6 Enthal­tungen (3 SPD, 3 CDU) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0073/​2023 (PiWi | PDF)


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