Antrag Nr. 09/2023 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am: Dienstag, 16. Mai 2023
Immer noch: Aktualisierung der Risikoanalyse von möglichen Flugzeugabstürzen über Chemiestandort Industriepark Kalle-Albert dringend notwendig!
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
- 1.) Der Ortsbeirat empfiehlt dem Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wiederholt und dringend, die Risikoanalyse zu möglichen Flugzeugabstürzen über dem Industriepark Kalle-Albert zu aktualisieren.
- 2.) Der Magistrat möge verbindlich mitteilen, wer im Falle eines Flugzeugabsturzes über das Baugebiet Ostfeld beim An- oder Abflug auf das Airfield Erbenheim über Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche übernimmt.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 7. Februar 2023 hat der Ortsbeirat mit Beschluss Nr. 0021 dem Magistrat die Aktualisierung der Risikoanalyse anempfohlen.
Mit Schreiben des Magistrats, Dezernat für Umwelt, Wirtschaft, Gleichstellung und Organisationen, vom 23. März 2023, Vorlage Nr. 23-O-25-0009, wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Umweltamt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung für die Erneuerung der Risikoanalyse sieht.
Die aufgeführten Gründe vermögen nicht zu überzeugen.
Die Information aus der Fluglärmkommission, wonach die Anzahl an Flugbewegungen sich nur wenig geändert habe und die Anzahl der auf dem Flugplatz Erbenheim stationierten Fluggeräte gleichgeblieben sei, berühren nicht den Kern des Problems.
Es geht nicht darum, ob man vom Lärm der Flugzeuge getroffen wird, sondern ob sich das Risiko eines Absturzes und dessen Auswirkungen zu der vorliegenden Risikoanalyse geändert hat/haben könnte.
Konkret:
- a.) Die Flugdichte über das Risikogebiet hat sich laut Fluglärmkommission bis Oktober wenig verändert. Für eine Risikoanalyse ist die Anzahl der Überflüge aber nur ein Kriterium. Nicht die Anzahl der Lärmbeschwerden, sondern die Art des Fluggerätes sind für eine Risikoanalyse von Bedeutung.
- b.) Es wurde seit 2022 vermehrt der Einsatz von Transportflugzeugen des Typs Hercules und C131 beobachtet. Diese Flugzeuge hatten vermehrt auch einen Militärflugplatz in Ostpolen zum Ziel.
- c.) Der Transport von Militärgerät und insbesondere Munition zur Unterstützung der Ukraine ist zu unterstellen.
- d.) Wir erwarten, dass die Risikoanalyse den Fall eines mit Munition beladenen Fluggerätes im Risikogebiet Industriepark Kalle berücksichtigt.
- e.) Die Risikoanalyse darf nicht nur einseitig die Gefahrenstoffe im Industriepark Kalle Albert bewerten. Es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob ein unbewaffnetes Fluggerät oder ein Munitionstransporter mit „Einschlagwahrscheinlichkeit“ auf dem Gelände niedergeht.
- f.) Die US Army hat für den An-und Abflugbereich des Flugplatzes ETOU (Erbenheim) accident prevention zones I+II (APZ) eingerichtet. Wie die Bezeichnung schon ausdrückt, ist in diesen Bereichen mit höherer Wahrscheinlichkeit als enroute (auf der Strecke) mit Flugunfällen zu rechnen. Ca. 90% der Flugunfälle ereignen sich bei Start und Landung.
- g.) Wir fordern deshalb vom Umweltamt bzw. der zuständigen Behörde, die Risikoanalyse um diesen Bereich zu erweitern. Das ist deshalb dringend geboten, weil ohne Abstand zu dem potentiellen Absturzbereich APZ die Wohnbebauung des Ostfeldes geplant wird.
- h.) Abgesehen von der Lärmproblematik, ausgehend von dem 300m breiten gefährdeten Anflugstreifen, der in 50-70m Höhe unmittelbar an der geplanten Ostfeldbebauung vorbeiführt, sollte deshalb das mögliche Bauplanungsgebiet den Ergebnissen einer Risikoanalyse angepasst werden.
Zu 2.) In ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2019 (liegt an) im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld an die SEG ausgeführt:
“An dieser Stelle möchte ich erklären, dass die US-Streitkräfte nicht bereit sind, den Betrieb auf Ihre Liegenschaft einzuschränken oder zu verändern, um die Auswirkungen der geplanten Entwicklung Ostfeld/Kalkofen in der unmittelbaren Nähe der Liegenschaft zu schmälern. Auch werden diese keine Ausgleichs-oder Schadensersatzansprüche akzeptieren.“
SEG Wiesbaden / Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Der Ortsbeirat möchte verbindlich wissen, wie die juristische Regelung im Schadensfalle aussieht.
Mainz-Kastel, den 29. April 2023
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Anlage:
Abstimmungsergebnis
Am 16.5.2023 bei 6 Enthaltungen (3 SPD, 3 CDU) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0073/2023 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 16.5.2023
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 23-O-25-0027 (PiWi)