Kenntnisse über Kampfmittel im Bereich Kastel-Ostfeld/Fort Biehler

Antrag Nr. 10/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 12. März 2019 

Kenntnisse über Kampfmittel im Bereich Kastel-Ostfeld/Fort Biehler

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge berichten, ob es Kennt­nisse über im Projekt­be­reich Ostfeld/​Kalkofen noch vorhan­dene, nicht gebor­gene „Kampf­mittel“ gibt. Entspre­chende Infor­ma­tionen mögen ggfs. dazu einge­holt werden. Der Magis­trat möge beant­worten, ob und wo es bereits solche Funde im Planungs­be­reich gab und wer die Kosten einer dies­be­züg­li­chen Prüfung und ggfs. Besei­ti­gung zu tragen hätte bzw. wer zur Über­nahme der Kosten heran­ge­zogen werden könnte. 

 weiterlesen › › ›

Planungsgebiet Kastel-Ostfeld – Ruine Festung Fort Biehler und unmittelbare Umgebung

Antrag Nr. 04/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 22. Januar 2019

Planungsgebiet Kastel-Ostfeld – Ruine Festung Fort Biehler und unmittelbare Umgebung

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten: 

  • 1. Welche Kennt­nisse gibt es zum Inhalt der verschüt­teten Bereiche der Ruine des Forts? 
  • 2. Welche Kennt­nisse gibt es zu unter­ir­di­schen Bauteilen und Gängen? 
  • 3. Wie werden die Reste des Forts aktuell denk­mal­recht­lich beurteilt? 
  • 4. Wer hätte die Kosten der Arbeiten zu tragen, um den Bereich des Forts zugäng­lich zu machen und zu  sichern? 
  • 5. Würden die Inves­toren des Projekts „Kastel-Ostfeld“ mit diesen Kosten belastet? 
  • 6. Welche Dimen­sion hätten diese Kosten? 
 weiterlesen › › ›

Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten!

Antrag Nr. 07/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 7. August 2018

Spielplatz am Fort Biehler sachgerecht ausleuchten!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt wird gebeten, spätes­tens zum Herbst/​Winter 2019 für ausrei­chende Beleuch­tung am Spiel­platz am Fort Biehler zu sorgen.

Der Orts­beirat regt hierzu an, die im Herbst 2017 entfernte Stra­ßen­la­terne im Rahmen des Programms „Stra­ßen­be­leuch­tungs­an­lagen Neu- und Ersatz­be­schaf­fung 2018/​2019“ – Sitzugs­vor­lage Nr. 18-V-66-0204 – wieder aufzubauen.

 weiterlesen › › ›

Erbenheimer Warte winterfest machen!

Antrag Nr. 18/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014

Erbenheimer Warte winterfest machen!

Die Erben­heimer Warte, das Wahr­zei­chen im Norden Kastels und das älteste erhal­tene Bauwerk auf Wies­ba­dener Boden aus dem Jahre 1497, ist in einem schlechten, ja bedroh­li­chen bauli­chen Zustand. Insbe­son­dere die Haube/​das Dach ist einsturz­be­droht. Das ist unstrittig und allseits bekannt.

In einem Schreiben des Landes­amtes für Denk­mal­pflege Hessen vom 7.11.2014 an die Orts­ver­wal­tung (Schrift­ver­kehr 157 des Orts­bei­rates Mainz-Kastel) wird die Situa­tion klar beschrieben: es „steht zu befürchten, dass die Warte in ihrem jetzigen Zustand im Winter weiteren Schaden nehmen wird, wenn sie nicht fach­ge­recht gegen Witte­rungs­ein­flüsse gesi­chert wird“…

Es wird an anderer Stelle zu klären sein, warum sich die Reno­vie­rung der Erben­heimer Warte immer weiter verzö­gert; jetzt sind akute Sofort­maß­nahmen zu ergreifen!

 weiterlesen › › ›

Sauberkeit in den Außenbereichen, Hundekotbeutel

Antrag Nr. 09/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Sauberkeit in den Außenbereichen, Hundekotbeutel

In den Außen­be­rei­chen, insbe­son­dere in solchen Berei­chen, die an allge­mein zugäng­li­chen Straßen und Wege angrenzen, sind zuneh­mend Verun­rei­ni­gungen durch Hundekot festzustellen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge Vorschläge für weitere Stand­orte von Hunde­kot­beu­tel­be­häl­tern, z. B. an der Kurve vor dem Orts­ein­gangs­ein­gangs­schild in der Boelcke­straße (Bereich Wart­turm Fort Biehler), an der Straße „Am Fort Biehler“ im Bereich der (nur für land­wirt­schaft­li­chen Verkehr frei­ge­ge­benen Zufahrt zum unteren Zwerchweg) und an ähnli­chen Stellen, unterbreiten.

 weiterlesen › › ›

Kinderspielplätze in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 08/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Kinderspielplätze in Mainz-Kastel

Mit dem wärmeren Wetter werden wieder zuneh­mend die Kinder­spiel­plätze (auch) in Mainz-Kastel frequentiert.

Übli­cher­weise werden vor Saison­be­ginn auf Spiel­plätzen notwen­dige Repa­ra­turen ausge­führt. So wurden vor einiger Zeit auch auf dem Spiel­platz an der Straße „Am Fort Biehler“ Bediens­tete der städ­ti­schen Fach­ver­wal­tung gesichtet. Bislang ist der Zaun an diesem Spiel­platz aller­dings immer noch nicht repa­riert und vervoll­stän­digt. Auch der Sand im Spiel­kasten wurde nicht ausge­tauscht. Auf Nach­frage hin wurde erklärt, aus Kosten­gründen werde der Sand erst im nächsten Jahr ausgetauscht.

Dies ist allein schon aus hygie­ni­schen Gründen nicht akzeptabel.

 weiterlesen › › ›

Radarmessstation an der B455 in Betrieb nehmen

Antrag Nr. 07/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler, in Betrieb nehmen

Bereits mit vom Orts­beirat in der Sitzung vom 21. Mai 2013 beschlos­senen Antrag 11.2013 hat unsere Frak­tion den Magis­trat gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler, wieder in Betrieb genommen wird.

In seiner Antwort vom 13. Dezember 2013, Schrift­ver­kehr des Orts­bei­rates Nummer 3/​2014, hat der Dezer­nent für Ordnung, Bürger­ser­vice und Grün­flä­chen ausge­führt, dass die ergän­zende Beschil­de­rung, die zur Inbe­trieb­nahme der Radar­mess­sta­tion erfor­der­lich ist, noch nicht ange­bracht sei.

 weiterlesen › › ›

Reparatur der Erbenheimer Warte – Jetzt!

Antrag Nr. 06/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 29. April 2014

Reparatur der Erbenheimer Warte – Jetzt!

Bekannt­lich und unbe­stritten ist die Erben­heimer Warte in erheb­li­chem Umfang repa­ra­tur­be­dürftig. Unter beacht­li­cher öffent­li­cher Aufmerk­sam­keit haben die Verant­wort­li­chen der Landes­haupt­städte beschlossen, die drin­gend erfor­der­li­chen Repa­ra­tur­maß­nahmen anzu­gehen und Mittel dafür bereitgestellt.

Seit dem 11. Februar 2014 ist der Wart­turm einge­rüstet, die Arbeiten könnten beginnen. Geschehen ist bislang nichts.

Am Dienstag, dem 2. April 2014, so berich­teten Mitglieder der „Freunde der Erben­heimer Warte“, sei eine „Abord­nung“ im Turm gewesen, um sich die Sach­lage anzu­schauen. Seither ist Stille.

 weiterlesen › › ›

Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler

Im Verlauf des Jahres 2011 oder 2012 wurde eine Radar­mess­sta­tion an der B 455 in der Höhe Ausfahrt Fort Biehler instal­liert. Die Anwohner der Straße am Fort Biehler waren von dieser Maßnahme begeis­tert; es war unter anderem auf Anhieb ein „Lärm­schutz­ef­fekt“ spürbar.

Trotz großem Erfolg wurde diese Station bereits nach kurzer Betriebs­dauer wieder demon­tiert. Es hatte sich heraus­ge­stellt, dass auf dem Teil­stück der B4 155 zwischen „Anschluss Erben­heim Süd/​Fort Biehler“ und „Hermannshof/​A671 über­haupt keine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung besteht, da die notwen­dige Beschil­de­rung fehlt.

Die Beschil­de­rung sollte machbar sein. Die Radar­mess­sta­tion war an dieser Stelle sinn­voll und nützlich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455/​ Höhe Ausfahrt Fort Biehler wieder in Betrieb genommen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Straßenprojekte in AKK?!

Der örtli­chen Presse war zu entnehmen, dass der Knoten­punkt Fort Biehler das zweite große Stra­ßen­bau­pro­jekt im Kontext mit dem Umzug des ameri­ka­ni­schen Armee-Haupt­quar­tiers im Umfeld des Mili­tär­flug­ha­fens ist.

In dem Zusam­men­hang wurde darüber berichtet, dass dieses Stra­ßen­bau­pro­jekt mögli­cher­weise nicht das letzte im Norden Kastels sei.

Zitat (AZ 7.5.2013) „Im Gespräch sei eine Zufahrts­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch. Dort plane der Baustoff­kon­zern einen neuen Betrieb. Das wäre jedoch Stadt­sache. Geredet werde auch über eine zweite Zufahrt im Nord­westen des Mili­tär­flug­platzes auf Erben­heimer Gemar­kung für Notfälle.“

Die „im Gespräch“ befind­liche „Zufahrt­straße zum Dycker­hoff-Stein­bruch“ war bereits vor rund zwanzig Jahren im Gespräch (im Zusam­men­hang mit dem seiner­zeit geplanten Gewer­be­ge­biet am Fort Biehler) und durch den klaren Bürger­willen verhin­dert worden.

Die Verkehrs­pla­nungen in AKK sind undurchsichtig.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, die Verkehrs­pla­nungen der Stadt in AKK, Gemar­kung Kastel, im Zusam­men­spiel mit Hessen Mobil offen zu legen und dem Orts­beirat zu präsentieren.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Suche nach Blindgängern am Fort Biehler

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, welche Flächen im Bomben­ab­wurf­ge­biet rund um das Fort Biehler sich im privaten und welche sich im öffent­li­chen Eigentum befinden (Kartie­rung).

Weiterhin möge der Magis­trat sodann auf die Eigen­tümer der öffent­li­chen Hand einwirken, die Kampf­mit­tel­räu­mung zu veranlassen.

Begrün­dung:
Mit Beschluss Nummer 0178 vom 2. Oktober 2012 hat der Orts­beirat den Magis­trat gebeten, auf den Acker­flä­chen am Fort Biehler syste­ma­tisch nach Blind­gän­gern suchen zu lassen.

Der Magis­trat hat daraufhin mit Schreiben vom 18.12.2012 durch den Wirt­schafts­de­zer­nenten geant­wortet, dass die Auswer­tung der beim Kampf­mit­tel­räum­dienst vorge­legten Kriegs­luft­bilder ergeben habe, dass sich der Bereich und die land­wirt­schaft­li­chen Flächen im Umfeld des Fort Biehler in einem Bomben­ab­wurf­ge­biet befinden.

Es ist also Gefahr im Verzug. Und diese wächst an. Die Blind­gänger werden zuneh­mend gefährlich.

Weiter führt der Wirt­schafts­de­zer­nent aus, dass die Kosten für die Kampf­mit­tel­räu­mung von den Eigen­tü­mern der betref­fenden Flächen zu tragen und entspre­chend zu beauf­tragen sei. Der Abtrans­port und die Entschär­fung würden dann vom Kampf­mit­tel­räum­dienst auf dessen Kosten über­nommen werden.

Um entspre­chend die ersten Schritte einleiten zu können, bitten wir um Zustim­mung zu unserem Antrag

Lärmminderung durch weitere Geschwindigkeitsbegrenzung Höhe Fort Biehler

Die Sied­lung Fort Biehler liegt unmit­telbar an der viel befah­renen B455. Wenn der Verkehr nicht durch Stau zum Ruhen kommt, fahren die Fahr­zeuge mit (erlaubten) 100 km/​h an den Häusern insbe­son­dere der Straße Am Fort Biehler vorbei. Die 70 km/​h bzw. 50 km/​h Zone beginnen weiter unten, Rich­tung Mainz-Kastel.

Eine höhere Fahr­ge­schwin­dig­keit bewirkt eine höhere Lärm­be­las­tung. 20 km/​h mehr oder weniger Fahr­ge­schwin­dig­keit haben erheb­liche Auswir­kungen auf den erzeugten Fahr­lärm. Recher­chierte Pegel­bei­spiel gehen davon aus, dass ein Fahr­zeug mit einer um 20 km/​h höheren Geschwin­dig­keit doppelten Lärm erzeugt.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten zu veran­lassen, dass die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h auf der B455 Wies­baden Rich­tung Mainz-Kastel auf die Höhe Fußgängerbrücke/​Bushaltestelle Am Fort Biehler vorver­legt wird und die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 50 km/​h dort beginnt, wo jetzt die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 70 km/​h beginnt.

Anliegerstraße Fort Biehler

Der Orts­beirat Mainz-Kastel verweist auf seinen Beschluss Nr. 0156/​2010 vom 14. Dezember 2010 und bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden erneut darum zu veran­lassen, die durch die Sied­lung führende Boelcke­straße als Anlie­ger­straße einzu­richten und mit dem Verkehrs­zei­chen 250 und dem Zusatz­schild „Anlieger frei“ zu versehen.

Begrün­dung:
Die bisher vorge­brachten Argu­mente für eine Anlie­ger­straße (Nutzung der Boecke­straße als „Umge­hungs­straße“ bei Stau, Schä­di­gung der Erben­heimer Warte durch hohes Verkehrs­auf­kommen) bleiben bestehen und werden erneut vorgetragen.

Zudem ist Einrichten der Anlie­ger­straße durch die vorbe­schrie­benen Verkehrs­zei­chen aufgrund der beson­deren Umstände zwin­gend geboten, § 45 STVO.

Diese gesetz­liche Rege­lung wurde seitens des Dezer­nats für Stadt­ent­wick­lung und Verkehr als Rechts­grund­lage für die ableh­nende Entschei­dung, siehe Schreiben Stadtrat Prof. Pös vom 13.01.11, benannt.

Tatsäch­lich ist das Einrichten einer Anlie­ger­straße nach § 45 STVO „zwin­gend geboten“ aufgrund der nach­ste­hend aufge­führten „beson­deren Umstände“:

  • 1) Bei der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler handelt es sich um eine Straße, die von der Fahr­bahn­breite her Gegen­ver­kehr (zumin­dest von LKWs) im Prinzip nicht zulässt. Eine Einbahn­straße ist nicht möglich. Eine Fahr­bahn­ver­brei­te­rung auf das gesetz­liche Mindestmaß ist weder erwünscht noch realisierbar.
  • 2) Die Straße hat keine befes­tigten Rand­streifen und grenzt unmit­telbar an Grund­stücks­grenzen. Ein Gehweg ist nicht vorhanden, obwohl die Straße nicht als „verkehrs­be­ru­higter Bereich“ ausge­baut ist. Dieser Ausbau wäre aller­dings sehr teuer. Aufgrund der Begrenzt­heit der städ­ti­schen Mittel ist die Auswei­sung als Anlie­ger­straße zwin­gend geboten (bis evtl. finan­zi­elle Mittel für den Ausbau als verkehrs­be­ru­higter Bereich bereit stehen und eine Reali­sie­rung möglich ist.).
  • 3) Für den Durch­gangs­ver­kehr ist diese Straße nicht erfor­der­lich. Im Gegen­teil: Dem Zeit­ge­winn von wenigen Minuten bei Stau stehen der Zeit­ver­lust und die Gefähr­dung beim Einfä­deln auf die B 454 gegen­über. Es gibt also über­haupt kein berech­tigtes Inter­esse von Dritten bzw. der Allge­mein­heit, das dem Inter­esse der Anwohner/​innen entge­gen­steht und mit diesem abzu­wägen wäre. Der Schutz von anderen Inter­essen ist aber gerade der Sinn der strengen Ausnah­me­re­ge­lung des § 45, Abs. 9.

Ergebnis:
Antrags­gemäß angenommen.