Antrag Nr. 01/2021 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Mittwoch, 3. Februar 2021
Bestehende Siedlung Fort Biehler darf nicht mit zusätzlichen Kosten der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld“ belastet werden!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge sicherstellen, dass die bestehende Siedlung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grundstücken, im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nicht als Anpassungsgebiet gem. § 170 BauGB festgelegt wird, falls es zur Ausführung der SEM Ostfeld kommt.
Vielmehr ist die Siedlung, wie von der Stadtregierung und den Projektverantwortlichen bislang stets zugesagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die eventuelle SEM generell keinerlei finanzielle Belastungen erwachsen.
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