AUF AKK erwartet von Oberbürgermeister Sven Gerich eine Stellungnahme zum Workshop-Ergebnis

Im Hinblick auf die Meinungsbildung in der Bürgerschaft über Neubau oder Sanierung der Bürgerhäuser in Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim erwartet der AUF AKK jetzt eine klare Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden Sven Gerich. Sven Gerich ist zugleich zuständiger Dezernent für die Bürgerhäuser. „Uns ist bislang keine Reaktion aus Wiesbaden auf die Empfehlung des Workshops zum Thema Bürgerhäuser bekannt“, erklärte AUF-Sprecher Frank Porten.

Im Workshop, der sich bei mehreren Treffen mit der Frage Neubau oder Sanierung der Bürgerhäuser beschäftigte, waren beide Vereinsringe sowie alle Fraktionen der beiden Ortsbeiräte vertreten.

Auf Wunsch des Oberbürgermeisters hatte der Workshop eine Empfehlung zur Zukunft der Bürgerhäuser erarbeitet, die bei den am Workshop Beteiligten aus beiden Stadtteilen eine Mehrheit fand. In dieser Empfehlung wurden konkrete Bedingungen für einen Neubau am jetzigen Gewerbestandort des Unternehmens Todte formuliert: Für beide Stadtteile soll ein verbindliches Konzept für Erhaltung und Entwicklung der beiden gewachsenen Ortskerne vorgelegt werden.

Sowohl in Kastel als auch in Kostheim sollen Einrichtungen, die bisher an den alten Standorten waren, im Ortskern verbleiben. Nach Auffassung des Workshops soll in Kastel sämtlichen Einrichtungen, die sich derzeit im Kasteler Bürgerhaus befinden, ein tragbares Angebot für eine Unterbringung in der Mainzer Straße oder in der unmittelbaren Umgebung gemacht werden, um das dort vorhandene Zentrum zu stärken.

In Kostheim müsse eine Lösung gesucht werden, die ermögliche, dass mindestens sämtliche Dauernutzer – dazu zählten neben der Stadtteilbibliothek, dem Musikverein Concordia und einer kleinen Nachhilfeschule – am alten Standort zu tragbaren Bedingungen verbleiben. Darüber hinaus müssten weiterhin Räume bestehen, die eine soziale und kulturelle Arbeit in Alt-Kostheim ermöglichen. Auch ein freier Platz für Wochenmarkt und Stadtteilfeste soll erhalten bleiben.

„Können diese Bedingungen denn erfüllt werden? Wird sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen? Diese Fragen sollte uns Sven Gerich möglichst schnell beantworten“, erklärte Porten. Er betonte, dass der Workshop den Ortsbeiräten kein „grünes Licht für einen Neubau“ empfiehlt: „Es wurden konkrete Bedingungen für ein Ja zu einem Neubau formuliert. Wenn es nicht klare Zusagen seitens des Oberbürgermeisters und der Wiesbadener Rathausmehrheit in Form von verbindlichen Erklärungen und Beschlüssen gibt, werden die AUF-Fraktionen in den beiden Ortsbeiräten einem gemeinsamen Neubau auf dem ins Auge gefassten Gelände nicht zustimmen.“

Weiter bat AUF-Sprecher Porten den Oberbürgermeister darum, einen Vorschlag zu machen, wie die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Entwicklung der weiteren Planungen für die Ortskerne und den vorgeschlagenen Neubau beteiligt werden könnten. „Bürgerbeteiligung bedeutet mehr als nur informiert zu werden und ganz unverbindlich mal seine Meinung zu sagen.“ Gerade jetzt, wo in Wiesbaden Leitlinien zur Bürgerbeteiligung entwickelt würden, biete sich ein konkreter Versuch in Kastel und Kostheim an: „Aus solchen Erfahrungen kann man doch lernen.“

Auf Kopfschütteln stieß beim AUF die Umfrageaktion der Kostheimer CDU: „Wir fordern eine verbindliche Bürgerbeteiligung und keine vagen Meinungsbilder, an die sich im Zweifelsfall keiner halten will“, sagte Porten. Schon die Fragestellung sei ein Problem: „Man darf nur Ja oder Nein ankreuzen – als ob das so einfach wäre.“ Über die Inhalte der Beschlussempfehlung des Workshops mit den Bedingungen für den Neubau würden die Bürger gar nicht erst informiert. Auch ihre Vorstellungen und Ideen fielen beim Kreuzchenmachen unter den Tisch. „Anstatt die Bürgerversammlung abzuwarten, wo sich alle informieren und diskutieren können, wird Stimmung gegen einen Neubau gemacht und die wird gezielt abgefragt.“


Kein bedingungsloses Ja zum gemeinsamen Bürgerhaus

Die AUF-Vertreter Marion Mück-Raab und Hartmut Bohrer haben in dem Workshop „Zukunft der Bürgerhäuser Kastel und Kostheim“ einem Beschluss zugestimmt, in welchem den Ortsbeiräten Kastel und Kostheim empfohlen wird, nur unter bestimmten Voraussetzungen einem gemeinsamen Bürgerhaus für Kastel und Kostheim zuzustimmen.

„Wir freuen uns, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops in ihrer Mehrheit kein bedingungsloses Ja zu diesem gemeinsamen Projekt formuliert haben“, erklärte Hartmut Bohrer. Voraussetzung für das gemeinsame Bürgerhaus sei, dass für beide Stadtteile verbindliche Konzepte für die Erhaltung der Ortskerne entwickelt werden. In Kastel soll nach dem Wunsch der Workshop-Teilnehmer sämtlichen Einrichtungen, die sich derzeit im Kasteler Bürgerhaus befinden, angeboten werden, in die Mainzer Straße oder die unmittelbare Umgebung umzuziehen.

In Kostheim muss – so die Beschlussempfehlung des Workshops – eine Lösung gesucht werden, die ermöglicht, dass mindestens sämtliche Dauernutzer am alten Standort in der Winterstraße verbleiben. Dazu zählen neben der Stadtteilbibliothek, der Musikverein Concordia und eine kleine Nachhilfeschule. Darüber hinaus sollen weiterhin Räume bestehen, die eine soziale und kulturelle Arbeit in Alt-Kostheim ermöglichen. Auch ein freier Platz für Wochenmarkt und Stadtteilfeste muss erhalten bleiben. „Der Ortskern muss als soziales und kulturelles Zentrum von Alt-Kostheim erhalten werden“, erklärte Mück-Raab.

Nicht durchsetzen konnten sich die Vertreter der AUF-Fraktionen mit ihrem Wunsch, die Forderung nach einer Bürgerbeteiligung konkret und verbindlich festzuschreiben. „Wir wollten, dass der Oberbürgermeister aufgefordert wird, einen Vorschlag zu machen, wie eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Kastel und Kostheim organisiert werden kann, die über bloße Informationspolitik hinausgeht,“ erklärte Marion Mück-Raab.

„Da in den nächsten Monaten ein Bürgerbeteiligungsmodell in Wiesbaden entwickelt werden soll, wäre das eine gute Gelegenheit, Ideen und Modelle aus anderen Kommunen hier vor Ort auszuprobieren.“

Doch der Vorschlag, bei der Bürgerbeteiligung konkreter zu werden, sei von der Workshop-Mehrheit leider abgelehnt worden. Im Papier geblieben sei nur ein frommer Wunsch nach aktiver Beteiligung. Die AUF-Vertreter kündigten an, in den jeweiligen Ortsbeiräten dieses Thema noch einmal aufzugreifen. „Wir werden uns in diesem Punkt auf vage Zusagen nicht verlassen.“

Bürgerbeteiligung: Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Antrag Nr. 17/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014

Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Aufgrund des hohen Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­be­darfs der Bürger­häuser von Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim in höherer Millionen-€-Höhe wird der Neubau eines gemein­samen Bürger­hauses für beide Stadt­teile erwogen.

Ober­bür­ger­meister Sven Gerich hat erklärt, dass die (gemein­same) Entschei­dung der beiden Orts­bei­räte für das weitere Vorgehen bindend ist.
Zur Prüfung der Alter­na­tiven und Entschei­dungs­fin­dung wurde ein nicht-öffent­lich tagender Work­shop einge­setzt, dem jeweils eine Vertre­tung der in beiden Orts­bei­räten vertre­tenen Frak­tionen und der beiden Vereins­ringe (insg. 11 Personen) ange­hört. Die Planung sieht vor, dass der Work­shop am 2. Dezember 2014 eine Empfeh­lung verabschiedet.

Ange­sichts der Bedeu­tung eines Bürger­hauses für die Bürger­schaft ist eine entspre­chende Bürger­be­tei­li­gung unver­zichtbar. Eine abschlie­ßende Beschluss­fas­sung der beiden Orts­bei­räte am 16. bzw. 17. Dezember 2014 ist deshalb nicht möglich.

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Verbesserung der Information über die Arbeit des Ortsbeirates

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten, die Schau­kästen am Kost­heimer Bürger­haus dafür zu nutzen, die Bürge­rinnen und Bürger direkt und umfas­send über die Arbeit und die Termine der Orts­bei­rats­sit­zungen zu informieren. 

Neben der Ankün­di­gung der zukünf­tigen Sitzungs­ter­mine und der Einla­dung zu den Sitzungen sollten auch die Ergeb­nisse der jeweils letzten Orts­bei­rats­sit­zung für inter­es­sierte Bürge­rinnen und Bürger einsichtig sein.

Begrün­dung:
Nicht alle Bürger haben die örtliche Tages­zei­tung abon­niert, nicht alle Bürger finden sich auf den Infor­ma­ti­ons­seiten der Stadt Wies­baden im Internet zurecht. Es gibt nicht wenige, die gar keinen Inter­net­zu­gang haben.

Ein Schau­kasten am stark frequen­tierten Bürger­haus im Orts­kern wird die Möglich­keiten der Infor­ma­tion über Beschlüsse und Arbeit des Orts­bei­rates deut­lich verbessern.

Frank Porten
Frak­ti­ons­spre­cher

Mehrheit im Ortsbeirat Kostheim verhindert Fragen zum Architektursommer

Bisher war es im Ortsbeirat in Kostheim üblich, jede Frage, die Ortsbeiratsmitglieder dem Magistrat stellen wollten, einfach mal so durchzuwinken. Selbst wenn die Fragen noch so langweilig und überflüssig waren – Fragen stellen durfte bisher noch jeder. Das hat sich nun geändert – eine Anfrage des AUF an den Magistrat wurde verhindert.  Dazu gibt der AUF Kostheim folgende Erklärung ab:

Mehrheit im Ortsbeirat Kostheim verhindert Fragen zum Architektursommer

Abgelehnt hat der Kostheimer Ortsbeirat einen Antrag des Arbeitskreis Umwelt und Frieden zum Architektursommer Rhein-Main. Die AUF-Fraktion wollte vom Magistrat der Stadt Wiesbaden wissen, wie es dazu kommen konnte, dass ein Landschaftsschutzgebiet wie die Maaraue in diesem Architekturwettbewerb als vernachlässigte „Brache“ ausgeschrieben wurde.

Weiter interessierte sich AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab für die Finanzierung: „Wir möchten wissen, ob und in welcher Höhe von der Stadt Wiesbaden Geld geflossen ist.“ Presseberichten zufolge sollen für den Wettbewerb, bei dem Architekten aus aller Welt Visionen für die Maaraue entwickelt haben, fünfstellige Beträge ausgegeben worden sein. Doch die Mehrheit lehnte mit den Stimmen der CDU, der Freien Wähler (FWG) und der FDP den AUF-Antrag ab – ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren.

„Keine Begründung, es fehlte eigentlich nur noch, dass gegähnt wurde“, kommentierte Mück-Raab die Abstimmung. Über Ignoranz und Arroganz will Mück-Raab kein Wort verlieren. Dass der Ortsbeirat aber nicht einmal mehr einfache Fragen nach der Verwendung von Steuermitteln zulassen will, findet die AUF-Vertreterin bemerkenswert: „Warum will die Ortsbeiratsmehrheit eigentlich verhindern, dass solche Informationen bekannt werden?“

Die AUF-Fraktion will sich nicht bremsen lassen. Wenn es einen Verdacht gebe, dass möglicherweise Steuermittel verschwendet wurden, müsse man dem nachgehen, erklärte Mück-Raab. Und: „Wir kriegen das schon noch raus!“


Presseerklärung des AUF AKK zum Architektursommer 2015 auf der Maaraue

Wieviel Geld hat die Stadt Wiesbaden für das Projekt „Die Maaraue als Stadt zwischen den Städten – Architektursommer 2015″ ausgegeben? Diese Frage interessiert die Kostheimer AUF-Fraktion, die dazu einen Antrag für die nächste Kostheimer Ortsbeiratssitzung einbringt: „Wir  hoffen keinen Cent,“ erklärte AUF-Sprecher Frank Porten. Denn jeder Cent, der in dieses Projekt investiert worden sei, sei eine Verschwendung öffentlicher Mittel.

„Einfach bescheuert!“

„Etwas Absurderes als Architekturbüros in aller Welt damit zu beauftragen, irgendwelche Visionen für ein Landschaftsschutzgebiet wie die Maaraue zu entwickeln, kann ich mir nicht vorstellen“, erklärte Frank Porten. Für entsprechend realitätsfremd hält er die Ideen der Architekten: Von einer Brache sei da die Rede, auf der eine neue Stadt gebaut werden könne, von einer Überflutung der Insel, auf die die Piloten, die in Frankfurt starten, hinweisen sollten.

„Solche Ideen sind doch einfach bescheuert!“ Porten fragt sich auch, wie die Maaraue überhaupt als Brachland eingestuft werden konnte: „Wer in Wiesbaden trägt die Verantwortung dafür, dass ein Landschaftsschutzgebiet als Brache auf die Liste für den Architektursommer kommen konnte?“

Den gesamten Vorgang bezeichnete Porten als ärgerlich: „Während die Stadt mit Verweis auf den Landschaftschutz den Vorschlag für einen Jugendtreff am ehemaligen Klärwerk ablehnt, planen gleichzeitig Architekten neue Wohnsiedlungen auf der Maaraue – das ist schon frech.“


Finanzanträge werden in Zukunft öffentlich verhandelt

Im Kostheimer Ortsbeirat bleiben die Türen jetzt offen

Ab dieser Woche ist Schluss mit der Geheimnistuerei im Kostheimer Ortsbeirat – ab sofort kann jeder Bürger miterleben, wie über Finanzangelegenheiten diskutiert und abgestimmt wird. Das hat die AUF-Fraktion im Kostheimer Ortsbeirat durchgesetzt. Die AUF hatte im vergangenen Jahr die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet, um die andauernden Verstöße des Ortsbeirats gegen das Gesetz zu unterbinden.

Dort war es jahrzehntelang übliche Praxis, die Öffentlichkeit bei Finanzanträgen aus dem Raum zu weisen. „Wir hätten diese Sache lieber einvernehmlich vor Ort geklärt“, bedauerte AUF-Sprecher Frank Porten den Schritt über die Rechtsaufsicht. Leider sei die Mehrheit im Kostheimer Ortsbeirat aber bei der Auffassung geblieben, dass man Gesetze per Abstimmung außer Kraft setzen könnte. Der Bürger habe aber – egal was der Kostheimer Ortsbeirat meint – ein Recht zu wissen, wie gewählte Vertreter abstimmen.

Die AUF-Fraktion, die im März 2011 mit dem Ziel angetreten ist, hier für mehr Transparenz zu sorgen, freut sich nun über den Erfolg. Dass die Ortsbeiratsmehrheit sich nun informell eine halbe Stunde vor den Sitzungen treffen will, um im Finanzbereich Vorabsprachen zu treffen, trübt diese Freude keineswegs: „Es bleibt ja dabei: Es muss öffentlich abgestimmt werden,“ kommentierte AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab die Pläne. Die AUF-Fraktion werde an den vorgeschalteten Kungelrunden jedenfalls nicht teilnehmen.


Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen des Ortsbeirats

Antrag Nr. 03/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Januar 2014

Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen des Ortsbeirats

Bei der Orts­ver­wal­tung wird schon seit längerer Zeit eine Liste zur Kontrolle der Umset­zung der Orts­bei­rats­be­schlüsse geführt.

Da es bisweilen zu erheb­li­chen Zeit­spannen zwischen Orts­bei­rats­be­schlüssen und Reak­tionen der Fach­ver­wal­tung kommt, wird eine regel­mä­ßige Prüfung auch seitens des Orts­bei­rats für erfor­der­lich gehalten.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Dem Orts­beirat möge vier­tel­jähr­lich, jeweils zur letzten Sitzung des Orts­bei­rats im Quartal, die aktu­elle Fassung der Beschluss­kon­troll­liste über­mit­telt werden. Es sollen dabei auch die Beschlüsse erkennbar sein, die im laufenden Quartal als erle­digt betrachtet wurden (mit Angabe des Grundes der Erledigung).

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Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates werden ab sofort veröffentlicht

AUF freut sich über Erfolg

Als großen Erfolg seiner Fraktion bezeichnete es AUF-Sprecher Frank Porten, dass die Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates ab sofort veröffentlicht werden. Das hatte Ortsvorsteher Stephan Lauer auf der letzten Ortsbeiratssitzung mitgeteilt. „Damit sind wir nun einen großen Schritt weiter gekommen“, freute sich Porten.

Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse. Die Beschlüsse mit einem Finanzvolumen von über 100.000 Euro wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als alle anderen Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie bisher nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen hatte sich die Kostheimer AUF-Fraktion gewandt.

Die Praxis, sämtliche Finanzangelegenheiten nicht-öffentlich zu verhandeln, ist nach Auffassung der AUF-Fraktion rechtswidrig, seit Beginn der Amtsperiode wendet sie sich in jeder Ortsbeiratssitzung gegen diese Verfahrensweise. Da keine Einigung mit der Ortsbeiratsmehrheit möglich war, hat die AUF-Fraktion im Mai die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet.

„Es ist ja schön, dass wenigstens das Ergebnis der geheimen Beratungen zukünftig jedem Bürger zugänglich wird“, sagte die AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab. Aber damit werde sich der AUF nicht zufrieden geben. Sie kündigte an, auch im Punkt öffentliche Beratungen nicht locker zu lassen. Und sie bleibt optimistisch: „Gut Ding will in Kostheim offenbar sehr viel Weile haben.“


AUF Kostheim wendet sich an Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium

Wegen der Praxis des Kostheimer Ortsbeirates, alle Finanzangelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, hat sich die Kostheimer AUF-Fraktion nun an die Kommunalaufsicht im Innenministerium gewandt. „Wir hätten das lieber vor Ort geklärt“, kommentiert Frank Porten diesen Schritt.

Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse, die der Kostheimer Ortsbeirat seit Amtsantritt gefasst hat. Die Beschlüsse, sie haben ein Finanzvolumen von über 100.000 Euro, wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als andere Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie auch nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen wandte sich die AUF-Fraktion in der vergangenen Woche und forderte die Veröffentlichung.

Die AUF-Fraktion kritisiert seit Beginn der Amtsperiode die nicht-öffentlichen Beratungen und Beschlüsse. Von rechtlichen Schritten hat sie bisher abgesehen, um die Zuschüsse an Vereine nicht zu gefährden.


AUF Kostheim fordert Veröffentlichung von 54 Beschlüssen

Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher schriftlich aufgefordert, insgesamt 54 Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates den Bürgern umgehend zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanzbeschlüsse, insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind sie im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden für die Öffentlichkeit gesperrt.

AUF-Sprecher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung: Danach darf der Ortsbeirat zunächst nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen. Weiter sei geregelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, veröffentlicht werden müssen. „Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden,“ heißt es in dem Brief.

„Es ist schon skandalös genug, dass die Mehrheit im Ortsbeirat Finanzangelegenheiten grundsätzlich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigstens veröffentlicht werden,“ so AUF-Sprecher Frank Porten in einer Erklärung.

Die Mehrheit im Ortsbeirat ignoriere einfach, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei, sagte Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffentlicher Sítzung ganz offen zugegeben, dass man keine Lust habe, sein Abstimmungsverhalten gegenüber Vereinen zu rechtfertigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Ortsbeirat macht, geradezustehen, der sollte besser nicht kandidieren.“ Der Wähler habe einen Rechtsanspruch zu erfahren, was im Ortsbeirat verhandelt wird.

„Es wird Zeit, dass mit dieser undemokratischen Praxis in Kostheim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wichtigtuerei außerdem auch ziemlich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Moderationskoffer, Blumenkübel und Weihnachtsbäume verhandelt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtlichen Vereine erhalten.


AUF kritisiert Ortsbeirat: „Unerträgliche Heuchelei“

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.

Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.

„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.

„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.

„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.


Anmahnung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zur Beteiligung der Ortsbeiräte

Die Betei­li­gung der Orts­bei­räte bei städ­ti­schen Entschei­dungen ist nach § 83 Hessi­sche Gemein­de­ord­nung (HGO) zwin­gend vorge­schrieben. In welchen Fällen diese Betei­li­gung zu erfolgen hat, ist durch die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung der Landes­haupt­stadt Wies­baden in einer Geschäfts­ord­nung verbind­lich geregelt.

Gegen diese recht­li­chen Vorgaben wurde seitens des Magis­trats in jüngster Vergan­gen­heit mehr­fach verstoßen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel weist aus gege­benem Anlass darauf hin, dass die Betei­li­gung des Orts­bei­rats bei städ­ti­schen Entschei­dungen, die wesent­lich den Orts­be­zirk Mainz-Kastel betreffen, nach § 83 HGO zwin­gend vorge­schrieben ist und städ­ti­sche Richt­li­nien dies konkretisieren. 

Der Orts­beirat erwartet, dass diese Richt­li­nien seitens des Magis­trats einge­halten werden und die mit der Umset­zung der Sitzungs­vor­lagen verbun­denen Folgen in den Sitzungs­vor­lagen klar benannt werden bzw. deut­lich erkennbar sind und die Sitzungs­vor­lagen recht­zeitig vor ihrer Beschluss­fas­sung im Magis­trat dem Orts­beirat zur Bera­tung vorge­legt werden.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.