Die Beteiligung der Ortsbeiräte bei städtischen Entscheidungen ist nach § 83 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zwingend vorgeschrieben. In welchen Fällen diese Beteiligung zu erfolgen hat, ist durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden in einer Geschäftsordnung verbindlich geregelt.
Gegen diese rechtlichen Vorgaben wurde seitens des Magistrats in jüngster Vergangenheit mehrfach verstoßen.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Beteiligung des Ortsbeirats bei städtischen Entscheidungen, die wesentlich den Ortsbezirk Mainz-Kastel betreffen, nach § 83 HGO zwingend vorgeschrieben ist und städtische Richtlinien dies konkretisieren.
Der Ortsbeirat erwartet, dass diese Richtlinien seitens des Magistrats eingehalten werden und die mit der Umsetzung der Sitzungsvorlagen verbundenen Folgen in den Sitzungsvorlagen klar benannt werden bzw. deutlich erkennbar sind und die Sitzungsvorlagen rechtzeitig vor ihrer Beschlussfassung im Magistrat dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt werden.
Begründung:
Weitere Begründung ggf. mündlich.