Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiter­leiten. Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Begrün­dung:
Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zurecht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Informationstafel an der Mainzer Straße (Antrag AUF + SPD)

Der Mainzer Straße geht es schlecht. Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Stadt­um­baus 2008 haben Verbes­se­rungen gebracht, aber keine nach­hal­tige Dauer­lö­sung darstellen können.

Weitere und konzer­tierte Anstren­gungen aller Betei­ligten, insbe­son­dere der Gewer­be­trei­benden, Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer, Anwohner, Verwal­tung und Politik sind ange­zeigt, um die Mainzer Straße zu einer anzie­henden, leben­digen und prospe­rie­renden Straße zu entwi­ckeln: zur Kasteler „Rue“, die diesen Namen verdient.

Öffent­liche Mittel sind im Rahmen des Stadt­um­bau­pro­jekts 2008 in u.a. einen Work­shop im November 2008 geflossen. Die in dieser Planungs­werk­statt entwi­ckelten Anre­gungen sind nur zum Teil umge­setzt worden. Die Reali­sie­rung einer der Haupt­vor­schläge „Park­haus am Phil­ipps­ring neben dem Bahn­über­gang“ etwa ist in weiter Ferne.

Interne Bemü­hungen des Orts­bei­rats, an der alle Frak­tion betei­ligt sind, um wieder Schwung in die Entwick­lung der Mainzer Straße zu bekommen, gestalten sich vom Arbeits­pro­zess her schwierig.

Im Sinne einer „Politik der kleinen Schritte“ möchten die Frak­tionen der SPD und des AUF hier und heute die oft gefor­derte Infor­ma­ti­ons­tafel auf den Weg bringen. Die GHK hat hier bereits Vorar­beit geleistet und erste Vorschläge unter­breitet: Bilder von Alt-Kastel in den Zusam­men­hang mit dem heutigen geschäft­li­chem Treiben in der Mainzer Straße zu bringen.

Wir sehen die Reali­sie­rung dieser Infor­ma­ti­ons­tafel als ersten Schritt, weitere sollen und werden folgen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge in Zusam­men­ar­beit mit der GHK und dem Orts­beirat eine oder mehrere Hinweistafel(n) für die Mainzer Straße reali­sieren und an geeigneter/​n Stelle/​n anbringen.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiterleiten. 

Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.

Sachstandsbericht zur Räumung von Militärgelände in Mainz-Kastel

In seiner Sitzung vom 23. April 2013 hat der Orts­beirat Mainz-Kastel antrags­gemäß entschieden:

Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

  • Welche konkreten Schritte zur Frei­gabe des Geländes „Kastel Housing Area“ und eines Teils des Geländes „Kastel Storage Station“ sind seit Mitte Februar 2013 erfolgt?
  • Wann wird das nächste Gespräch zwischen den deut­schen Behörden und dem US-Militär erfolgen?
  • Welche Schritte wurden unter­nommen um den Beschluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung umzu­setzen, für den Bereich des Geländes „Kastel Storage Station“ einen Bebau­ungs­plan aufzustellen?

Bislang sind für die antrag­stel­lende Frak­tion keinerlei Akti­vi­täten in dieser Hinsicht zu bemerken. Es geht um einfache Fragen, für die es auch einfache Antworten geben sollte.

Die Frei­gabe der „Kastel Housing Area“ und eines Teils der „Kastel Storage Station“ wurde mit viel medialem Aufwand und Aufmerk­sam­keit begleitet und vom geschie­denen Ober­bür­ger­meister ange­kün­digt. Wir möchten den Verdacht ausräumen, dass es hierbei nur um Wahl­kampf ging.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge unver­züg­lich die Fragen des Beschlusses Nr. 0056 des Orts­bei­rats Mainz-Kastel vom 23. April 2013 beant­worten. Sollte die Antwort hierauf länger als zwei Wochen seit Fassen dieses Beschlusses dauern, möge er eine Begrün­dung hierfür geben.

Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates werden ab sofort veröffentlicht

AUF freut sich über Erfolg

Als großen Erfolg seiner Fraktion bezeichnete es AUF-Sprecher Frank Porten, dass die Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates ab sofort veröffentlicht werden. Das hatte Ortsvorsteher Stephan Lauer auf der letzten Ortsbeiratssitzung mitgeteilt. „Damit sind wir nun einen großen Schritt weiter gekommen“, freute sich Porten.

Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse. Die Beschlüsse mit einem Finanzvolumen von über 100.000 Euro wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als alle anderen Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie bisher nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen hatte sich die Kostheimer AUF-Fraktion gewandt.

Die Praxis, sämtliche Finanzangelegenheiten nicht-öffentlich zu verhandeln, ist nach Auffassung der AUF-Fraktion rechtswidrig, seit Beginn der Amtsperiode wendet sie sich in jeder Ortsbeiratssitzung gegen diese Verfahrensweise. Da keine Einigung mit der Ortsbeiratsmehrheit möglich war, hat die AUF-Fraktion im Mai die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet.

„Es ist ja schön, dass wenigstens das Ergebnis der geheimen Beratungen zukünftig jedem Bürger zugänglich wird“, sagte die AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab. Aber damit werde sich der AUF nicht zufrieden geben. Sie kündigte an, auch im Punkt öffentliche Beratungen nicht locker zu lassen. Und sie bleibt optimistisch: „Gut Ding will in Kostheim offenbar sehr viel Weile haben.“


Aufstellen von Mülleimern im Ott-Weg in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten, auf dem Weg, der von der Scholl­mayer-Sied­lung zur Maaraue führt, wenigs­tens zwei Müll­eimer aufzustellen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Errichtung einer Sperrfläche in der Schulstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, in der Schul­straße direkt gegen­über der Garage des Hauses Nummer 2 eine Sperr­fläche auszu­weisen, und den Anfang dieser Sperr­fläche mit einem Blumen­kübel zu versehen. Durch diese Maßnahmen sollen die Zu- und Ausfahrt aus der Garage Schul­straße 2 gesi­chert werden.

Begrün­dung:
Die jetzige Situa­tion, bei der regel­mäßig trotz Park­verbot geparkt wird, führt immer wieder zu Strei­te­reien in der Nach­bar­schaft. Durch die Sperr­fläche sowie den Blumen­kübel vor der Fläche könnte wider­recht­li­ches Parken verhin­dert werden.

Frank Porten

Ergebnis:
Der Antrag wurde abgelehnt.

Fenster in der Stadtteilbibliothek Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Stadt Wies­baden wird höflich gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Bücherei in Kost­heimer Bürger­haus mindes­tens zwei Fenster einge­baut werden, die sich öffnen lassen.

Begrün­dung:
In der Bücherei herr­schen im Sommer uner­träg­liche Tempe­ra­turen, weil sich nur ein einziges Fenster zum Lüften öffnen lässt. Es ist heiß und stickig. Das ist für die Mitar­bei­te­rinnen eine uner­träg­liche Arbeits­si­tua­tion, aber auch für die Lesenden in der Bücherei nur schwer auszuhalten.

Ergebnis:
Der Antrag wird zurück­ge­stellt und es wird ein Orts­termin vereinbart.

Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) profilieren!

Für den Besuch von Grund­schulen gelten Schul­be­zirke. Grund­schü­le­rinnen und Grund­schüler besu­chen in der Regel die öffent­liche Grund­schule, in deren Schul­be­zirk sie wohnen. Hinsicht­lich des Besuchs einer weiter­füh­renden Schule (ab Klasse 5) bestehen für die Eltern Auswahlmöglichkeiten.

Die Schulen sind gehalten, ein deut­li­ches, attrak­tives Profil zu entwi­ckeln, so dass den unter­schied­li­chen Neigungen und Fähig­keiten der Lernenden Rech­nung getragen werden kann.

Schon seit vielen Jahren hat die Wilhelm-Leuschner-Schule das Ziel, Ganz­tags­schule zu werden und entspre­chende Anträge gestellt. Auf dem Weg zu einer wirk­li­chen Ganz­tags­schule („Profil 3“) hat sie wich­tige Schritte zurück­ge­legt. Um das „Profil 3“ möglichst bald zu errei­chen, braucht sie die Unter­stüt­zung von Land und Stadt, insbe­son­dere was die Zuwei­sung von Perso­nal­stellen angeht.

Über diese geplante Profi­lie­rung der WLS als Ganz­tags­schule hinaus sollte geprüft werden, ob die WLS wie andere Schulen auch ein deut­li­ches „fach­li­ches“ Profil entwi­ckeln kann. So gibt es im Wies­ba­dener Stadt­ge­biet ein Gymna­sium und eine Real­schule mit „Sport­profil“, nicht aber eine Inte­grierte Gesamt­schule (IGS) mit einem solchen. Die WLS hätte dafür die besten Voraussetzungen:

Unmit­telbar angren­zend an das Schul­ge­lände mit schul­ei­gener Turn­halle und einem kleinen Sport­platz befindet sich eine große Sport­halle sowie das Hallenbad Kost­heim. In fußläu­figer Entfer­nung befinden sich die Bezirks­sport­an­lage Kastel sowie die Sport­an­lage der KFV 06, beide mit modernen Kunst­ra­sen­plätzen ausge­stattet. Die WLS hat bereits eine Koope­ra­tion mit der Kasteler Ruder- und Kanu­ge­sell­schaft (KRKG), die in letzter Zeit weiter ausge­baut wurde.

Die AKK-Stadt­teile haben eine ganze Reihe von Sport­ver­einen, die für weitere Koope­ra­tionen in Frage kommen und die Ange­bots­pa­lette erwei­tern könnten. Die WLS ist also gera­dezu präde­sti­niert für ein Sportprofil.

Darüber hinaus sollte bedacht werden, welche enorme Wirkung Schulen (natür­lich auch Kinder­ta­ges­stätten und Kinder- und Jugend­zen­tren) in den Stadt­teil hinein haben, insbe­son­dere wenn die meisten ihrer Lernenden im Stadt­teil wohnen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge mit der WLS Kontakt aufnehmen um zu prüfen, ob die WLS zu einer IGS mit Sport-Profil entwi­ckelt werden kann, welche Voraus­set­zungen dafür gegeben sein müssen und wie die LH Wies­baden die WLS auf diesem Weg unter­stützen kann, ggfs. welche finan­zi­ellen Mittel im städ­ti­schen Haus­halt dafür einge­stellt werden sollen.
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Ergebnis:
Der Antrag wurde zurück­ge­nommen und wird als Unter­stüt­zung der WLS wieder gestellt falls die WLS Schul­lei­tung eine Antrag bei der Schul­be­hörde stellt.

Vorgesehene städtische Finanzmittel für den Tierpark Kastel

Gemein­samer Antrag der SPD-Frak­tion und der AUF-Frak­tion im Orts­beirat Mainz-Kastel

Vorge­se­hene städ­ti­sche Finanz­mittel für den Tier­park Kastel und den Cyperus-Park endlich auszahlen!

Tier­park Kastel und Cyperus-Park sind, insbe­son­dere für die AKK-Stadt­teile, wich­tige Einrich­tungen für die Naherho­lung und die Förde­rung der Natur­ver­bun­den­heit. Sie sind vor allem für Fami­lien ein beliebtes Ausflugs­ziel.
Beide Einrich­tungen im „Biotop Peters­berg“ sind drin­gend auf die städ­ti­schen Zuschüsse ange­wiesen, warten aber seit Monaten auf die Auszahlung.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat die unver­züg­liche Auszah­lung der für den Tier­park Kastel und den Cyperus-Park vorge­se­henen Zuschüsse, einschließ­lich der für das laufende Haus­halts­jahr vorge­se­henen Mittel.

Künftig sollten die städ­ti­schen Finanz­mittel für beide Einrich­tungen jeweils zu Beginn des Haus­halts­jahres ausge­zahlt werden.

Radarmessstation an der B455, Höhe Ausfahrt Fort Biehler

Im Verlauf des Jahres 2011 oder 2012 wurde eine Radar­mess­sta­tion an der B 455 in der Höhe Ausfahrt Fort Biehler instal­liert. Die Anwohner der Straße am Fort Biehler waren von dieser Maßnahme begeis­tert; es war unter anderem auf Anhieb ein „Lärm­schutz­ef­fekt“ spürbar.

Trotz großem Erfolg wurde diese Station bereits nach kurzer Betriebs­dauer wieder demon­tiert. Es hatte sich heraus­ge­stellt, dass auf dem Teil­stück der B4 155 zwischen „Anschluss Erben­heim Süd/​Fort Biehler“ und „Hermannshof/​A671 über­haupt keine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung besteht, da die notwen­dige Beschil­de­rung fehlt.

Die Beschil­de­rung sollte machbar sein. Die Radar­mess­sta­tion war an dieser Stelle sinn­voll und nützlich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, ob und wann die Radar­mess­sta­tion an der B455/​ Höhe Ausfahrt Fort Biehler wieder in Betrieb genommen wird.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.