Insbesondere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wiesbadener Verwaltung mit Anträgen zur Nutzung von Bürgerhäusern heftig diskutiert und kritisiert. So wird z. B. die beliebte Ausstellung der Kreativgruppe Kastel-Kostheim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganztägig präsentiert wird, neuerdings als mit der Feiertagsruhe unvereinbar angesehen.
Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz bei Nutzung der Bürgerhäuser sind nicht akzeptabel. Niemand stellt in Frage, dass ausreichend Vorkehrungen zu treffen sind um Gefährdungen von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuschließen.
Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen und anderen Gemeinschaften aufwendige „Bauanträge“ und kostspielige Pläne von Architekturbüros zur Bestuhlung einreichen müssen, wenn die vorgesehene Bestuhlung nicht einem der sehr begrenzten Normvarianten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig festgelegt werden kann.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge umgehend dafür sorgen, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Bürgerhausnutzung so erfolgt, dass veranstaltende Vereine nicht aus den Bürgerhäusern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszuweichen oder ihre geplanten Veranstaltungen abzusagen bzw. nicht stattfinden zu lassen.